Vorträge des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste beim Blaulicht Technology Summit 2023

Am 23.03.23 fand die Konferenz "Blaulicht Technology Summit - Innovationen und Zukunftstechnologien für die BOS" in Neuss statt.

Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:

13:30 Neue Technologien für den Einsatz der Polizei NRW
<< Antragsteller:in >> Roosen, Direktor des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente bzw. das Redemanuskript zur Verfügung.

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorträge des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste beim Blaulicht Technology Summit 2023 [#274064]
Datum
26. März 2023 11:10
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 23.03.23 fand die Konferenz "Blaulicht Technology Summit - Innovationen und Zukunftstechnologien für die BOS" in Neuss statt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 13:30 Neue Technologien für den Einsatz der Polizei NRW<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Roosen, Direktor des Landesamtes für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mein Anliegen:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente bzw. das Redemanuskript zur Verfügung.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vielen Dank. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274064/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfrei…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
Vorträge des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste beim Blaulicht Technology Summit 2023 [#274064] Mein Zeichen: PAM 84417
Datum
24. April 2023 13:11
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 26.03.2023. Ihr Anliegen wird geprüft, das Ergebnis der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, sobald mir die benötigten Informationen aus den Fachabteilungen vorliegen. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> zu meinem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW "Vorträge des Landes…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorträge des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste beim Blaulicht Technology Summit 2023 [#274064] Mein Zeichen: PAM 84417 [#274064]
Datum
1. Juli 2023 12:03
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> zu meinem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW "Vorträge des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste beim Blaulicht Technology Summit 2023 [#274064]" vom 26.03.23 hatten Sie mir am 24.04.23 geantwortet: " [...] hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 26.03.2023. Ihr Anliegen wird geprüft, das Ergebnis der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, sobald mir die benötigten Informationen aus den Fachabteilungen vorliegen. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld. " Dennoch möchte ich Sie bitten, mich über den Stand meiner Anfrage zu informieren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Sehr << Antragsteller:in >> leider komme ich erst heute dazu Ihren Antrag vom 26.03.2023 abschließend…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
AW: Vorträge des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste beim Blaulicht Technology Summit 2023 [#274064] Mein Zeichen: PAM 84417 [#274064]
Datum
7. Juli 2023 17:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> leider komme ich erst heute dazu Ihren Antrag vom 26.03.2023 abschließend zu beantworten. Mit Anfrage vom 26.03.2023 (#274064) an das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW (LZPD NRW) baten Sie über die Plattform "Frag den Staat" unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG NRW) um Übersendung der Präsentation des Behördenleiters auf dem "Blaulicht Technology Summit - Innovationen und Zukunftstechnologien für die BOS" in Neuss. Ihren Antrag nach dem IFG NRW vom 26.03.2023 gebe ich teilweise statt. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Der Anspruch auf Informationszugang gem. § 4 Abs. 1 IFG NRW ist nach § 9 IFG NRW abzulehnen, soweit durch das Bekanntwerden der Information personenbezogene Daten offenbart werden. Auf der letzten Folie der Präsentation befinden sich die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse des Behördenleiters. Dabei handelt es sich um Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, mithin um personenbezogene Daten. § 9 IFG NRW ist in Verbindung mit § 10 Abs. 1 IFG NRW zu lesen, nachdem zu prüfen ist, ob die eine Schwärzung oder Abtrennung der personenbezogenen Daten erfolgen kann. So liegt es hier. Ihrem Antrag war daher nur unter der Bedingung der Schwärzung stattzugeben. In der Anlage übersende ich Ihnen die Präsentation, die Herr << Antragsteller:in >> Roosen bei seinem Vortrag am 23.03.2023 genutzt hat. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäfts-stelle Klage bei dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Bastionstraße 39 40213 Düsseldorf Telefon: +49 211 8891-0 Telefax: +49 211 8891 4000 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>> erhoben werden. Die Klage ist gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, dieses vertreten durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste des Landes Nordrhein-Westfalen, zu richten, muss den Kläger sowie den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten An-trag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, dieser Bescheid soll im Original oder in Kopie beigefügt werden. Wird die Klage schriftlich erhoben, sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden. Die Klage kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Doku-ments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Im Fall der Einreichung eines elektronischen Dokuments bedarf es keiner Abschriften. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eingereicht werden. Es muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Die technischen Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung durch das Gericht bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803) in der jeweils geltenden Fassung. Die besonderen technischen Voraussetzungen sind auch unter https://egvp.justiz.de/ aufgeführt. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Wird die Klage durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, eine Behörde oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ein-schließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse erhoben, muss sie nach § 55d Satz 1 VwGO als elektronisches Dokument übermittelt werden. Dies gilt nach § 55d Satz 2 VwGO auch für andere nach der VwGO vertretungsberechtigte Personen, denen ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 VwGO zur Verfügung steht. Ist eine Übermittlung als elektronisches Dokument aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt auch bei diesem Personenkreis nach § 55d Satz 1 und 2 VwGO die Klageerhebung mittels Schriftform oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Durch das zweite Gesetz zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz II) vom 9. Oktober 2007 wurde das Widerspruchsverfahren weitgehend abgeschafft. Es besteht gem. § 110 Abs. 1 JustG NRW keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW besteht für Sie jederzeit das Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel: 0211 38424-0, Fax: 0211 38424-10, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen. Das Anrufen der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen nach dem IFG NRW hat keinen Ein-fluss auf Fristsetzung zur Klage. Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und das Übersenden des Dokuments. Mi…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vorträge des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste beim Blaulicht Technology Summit 2023 [#274064] Mein Zeichen: PAM 84417 [#274064]
Datum
7. Juli 2023 22:25
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meines Antrags und das Übersenden des Dokuments. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274064 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274064/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>