Vortrag des Bayerischen Landesamts für Steuern beim ersten IPv6-Expertentreffen des Bundes im Dezember 2024

Am 09. und 10.12.2024 fand in Berlin im Zuge des IPv6-Bundesprogramms das erste IPv6-Expertentreffen des Bundes mit rund 200 Teilnehmenden aus Bund, Ländern und Kommunen statt.

Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten:

09.12.24
Lightning Talks Runde 1
IPv6 und „unendliche“ technische Möglichkeiten?
Bayerisches Landesamt für Steuern

Mein Anliegen:
Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente bzw. das Redemanuskript zur Verfügung.

Persönliche Betroffenheit:
Ich lebe in Bayern und zahle hier Steuern.

Vielen Dank.

Warte auf Antwort

  • Datum
    21. Februar 2025
  • Frist
    25. März 2025
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 09. und 10.12.2024 fand in Berl…
An Bayerisches Landesamt für Steuern Details
Von
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Betreff
Vortrag des Bayerischen Landesamts für Steuern beim ersten IPv6-Expertentreffen des Bundes im Dezember 2024 [#328284]
Datum
21. Februar 2025 20:13
An
Bayerisches Landesamt für Steuern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 09. und 10.12.2024 fand in Berlin im Zuge des IPv6-Bundesprogramms das erste IPv6-Expertentreffen des Bundes mit rund 200 Teilnehmenden aus Bund, Ländern und Kommunen statt. Dort wurde unter anderem folgender Vortrag gehalten: 09.12.24 Lightning Talks Runde 1 IPv6 und „unendliche“ technische Möglichkeiten? Bayerisches Landesamt für Steuern Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente bzw. das Redemanuskript zur Verfügung. Persönliche Betroffenheit: Ich lebe in Bayern und zahle hier Steuern. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 328284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/328284/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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