Vorträge der Polizei NRW beim Bundeskongress Kommunale Ordnung am 25.09.19 in Darmstadt

Beim Bundeskongress Kommunale Ordnung am 25.09.19 in Darmstadt wurden Vorträge gehalten:

Unter anderem:
11:00 Reichsbürger und Selbstverwalter - eine besondere Herausforderung für die öffentliche Verwaltung
13:30 Gemischte Teams im Einsatz der Kommunalen Ordnungsdienste

Beides Vorträge von Martina Schröder, Polizei Nordrhein-Westfalen, Mediatorin und Konfliktberaterin für den öffentlichen Dienst

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die Dokumente dieser Vorträge zur Verfügung.

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Mai 2020
  • Frist
    10. Juni 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorträge der Polizei NRW beim Bundeskongress Kommunale Ordnung am 25.09.19 in Darmstadt [#186200]
Datum
7. Mai 2020 22:04
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beim Bundeskongress Kommunale Ordnung am 25.09.19 in Darmstadt wurden Vorträge gehalten: Unter anderem: 11:00 Reichsbürger und Selbstverwalter - eine besondere Herausforderung für die öffentliche Verwaltung 13:30 Gemischte Teams im Einsatz der Kommunalen Ordnungsdienste Beides Vorträge von Martina Schröder, Polizei Nordrhein-Westfalen, Mediatorin und Konfliktberaterin für den öffentlichen Dienst Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die Dokumente dieser Vorträge zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186200 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 7. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 7. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in
Datum
25. Mai 2020 13:44
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 7. Mai 2020 begehrten Sie Dokumente zu Vorträgen beim Bundeskongress Kommunale Ordnung am 25.09.19 in Darmstadt. Der in § 4 Abs. 1 IFG NRW niedergelegte Informationsanspruch erstreckt sich auf tatsächliche, bei der jeweiligen angefragten Stelle -hier dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen- vorhandenen amtlichen Informationen. Eine Informationsbeschaffungspflicht bei anderen Behörden ist hingegen nicht gegeben. Dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen liegen die von Ihnen beantragten Informationen nicht vor. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 7. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Antragstel…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 7. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#186200]
Datum
26. Mai 2020 08:38
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Bei der Ankündigungen der Vorträge wurde die Referentin vorgestellt als "Martina Schröder, Polizei Nordrhein-Westfalen, Mediatorin und Konfliktberaterin für den öffentlichen Dienst". Daher habe ich meine Anfrage an Sie (Ministerium des Innern) geschickt. Können Sie mir ggf. die Dienststelle von Frau Schröder nennen ? Dann kann ich meine Anfrage direkt an diese Dienststelle richten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186200 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 7. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Antragstel…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 7. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#186200]
Datum
29. Mai 2020 17:18
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
13,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in auch diese Information liegt hier nicht vor. Freundliche Grüße

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AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 7. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Antragstel…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 7. Mai 2020 - Az. 432-30.01 Antragsteller/in [#186200]
Datum
29. Mai 2020 21:57
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Nachforschen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186200