Vorträge der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn beim 17. Deutschen IT-Sicherheitskongress des BSI am 03. Februar 2021

Am 02. und 03. Februar 2021 fand der 17. Deutsche IT-Sicherheitskongress des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik online statt.
Siehe dazu auch:
https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Veranstaltungen/ITSiKongress/17ter/Programm.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Dort wurden unter anderem folgender Vortrag gehalten:

03. Februar 2021:

11:15 - 11:35 Uhr Timo Pohl, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Benutzerfreundliche Schutzmechanismen gegen USB-basierte Angriffe unter Linux.

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Februar 2021
  • Frist
    17. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorträge der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn beim 17. Deutschen IT-Sicherheitskongress des BSI am 03. Februar 2021 [#212615]
Datum
13. Februar 2021 22:55
An
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 02. und 03. Februar 2021 fand der 17. Deutsche IT-Sicherheitskongress des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik online statt. Siehe dazu auch: https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Veranstaltungen/ITSiKongress/17ter/Programm.pdf?__blob=publicationFile&v=9 Dort wurden unter anderem folgender Vortrag gehalten: 03. Februar 2021: 11:15 - 11:35 Uhr Timo Pohl, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Benutzerfreundliche Schutzmechanismen gegen USB-basierte Angriffe unter Linux. Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die dort präsentierten Dokumente zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212615/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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