Vorträge des KIT beim Europäischen Katastrophenschutzkongress vom 27.08.19 bis 28.08.19 in Berlin

Beim Europäischen Katastrophenschutzkongress vom 27.08.19 bis 28.08.19 in Berlin wurden Fachforen veranstaltet.

28.08.19:
Fachforum 4A - Schutz kritischer Infrastrukturen

Referent unter anderem:
Dr. Marcus Wiens, Forschungsgruppenleiter, Institut für Industriebetriebslehre und Industrielle Produktion (IIP), Karlsruher Institut für Technologie

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die Dokumente dieses Fachforums zur Verfügung.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beim Europäischen…
An Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorträge des KIT beim Europäischen Katastrophenschutzkongress vom 27.08.19 bis 28.08.19 in Berlin [#184926]
Datum
19. April 2020 21:33
An
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beim Europäischen Katastrophenschutzkongress vom 27.08.19 bis 28.08.19 in Berlin wurden Fachforen veranstaltet. 28.08.19: Fachforum 4A - Schutz kritischer Infrastrukturen Referent unter anderem: Dr. Marcus Wiens, Forschungsgruppenleiter, Institut für Industriebetriebslehre und Industrielle Produktion (IIP), Karlsruher Institut für Technologie Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die Dokumente dieses Fachforums zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184926 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorträge des KIT beim Europäischen Katastrophens…
An Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Details
Von
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Betreff
IFG-Anfrage: Vorträge des KIT beim Europäischen Katastrophenschutzkongress vom 27.08.19 bis 28.08.19 in Berlin [#184926]
Datum
5. Juli 2020 09:17
An
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Vorträge des KIT beim Europäischen Katastrophenschutzkongress vom 27.08.19 bis 28.08.19 in Berlin“ vom 19.04.2020 (#184926) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184926/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ging bislang nicht bei uns ein. Wir werden uns nun baldmöglichst hierum…
Von
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Betreff
WG: IFG-Anfrage: Vorträge des KIT beim Europäischen Katastrophenschutzkongress vom 27.08.19 bis 28.08.19 in Berlin [#184926]
Datum
6. Juli 2020 08:51
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ging bislang nicht bei uns ein. Wir werden uns nun baldmöglichst hierum kümmern. Mit freundlichen Grüßen
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage, Ihnen die Unterlagen zum „Fachforum 4A – Schutz kritisch…
Von
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Betreff
IFG-Anfrage: Vorträge des KIT beim Europäischen Katastrophenschutzkongress vom 27.08.19 bis 28.08.19 in Berlin [#184926]
Datum
7. Juli 2020 09:18
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,0 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage, Ihnen die Unterlagen zum „Fachforum 4A – Schutz kritischer Infrastrukturen, Referent u.a. Marcus Wiens, Forschungsgruppenleiter, Institut für Industriebetriebslehre und Industrielle Produktion (IIP), Karlsruher Institut für Technologie“ beim Europäischen Katastrophenschutzkongress vom 27.08.2019 und 28.08.2019 in Berlin zur Verfügung zu stellen, ist bei uns eingegangen. Wir dürfen diese wie folgt beantworten: Eine Auskunft nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg wird abgelehnt. I. Begründung: Nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Baden-Württemberg gilt das Gesetz nicht gegenüber Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung, Hochschulen nach § 1 des Landeshochschulgesetzes, Schulen nach § 2 des Schulgesetzes Baden-Württemberg sowie Ausbildungs- und Prüfbehörden, soweit Forschung und Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen betroffen sind. Das KIT ist – soweit es die Aufgabe einer Universität nach § 2 des KIT-Gesetzes wahrnimmt – Hochschule im Sinne von § 1 Abs. 2 Landeshochschulgesetz. Gleichzeitig ist es – soweit es die Aufgaben einer außeruniversitären Forschungseinrichtung wahrnimmt, eine Einrichtung mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung. Die von Ihnen erbetenen Informationen betreffen Forschung und Lehre. Ein Anspruch nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 LIFG ist daher nicht gegeben. Im Übrigen besteht auch nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 LIFG kein Anspruch auf Informationszugang weil das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf die Belange der äußeren oder öffentlichen Sicherheit haben kann. Die von Ihnen angefragten Unterlagen beinhalten u.a. Informationen zur Vulnerabilität von sensiblen Versorgungssystemen (kritischen Infrastrukturen), die grundsätzlich nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, da sich daraus – im Extremfall – Anschlagsziele o.ä. ermitteln lassen. Darüber hinaus besteht nach § 6 S.2 kein Anspruch auf Informationszugang weil es sich bei den angefragten Informationen um vertrauliche Informationen handelt für deren Herausgabe keine Einwilligung vorliegt. Bei den von Ihnen angefragten Informationen handelt es sich weder um Umweltinformationen im Sinne des UVwG bzw. des UIG noch um Verbraucherinformationen im Sinne des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Entsprechend besteht kein Auskunftsanspruch basierend auf diesen Gesetzen. Es besteht daher aus den vorgenannten Gründen kein Anspruch auf Erhalt der Unterlagen des KIT zum „Fachforum 4A – Schutz kritischer Infrastrukturen, Referent u.a. Marcus Wiens, Forschungsgruppenleiter, Institut für Industriebetriebslehre und Industrielle Produktion (IIP), Karlsruher Institut für Technologie“. II. Auf die Erhebung von Kosten und Gebühren wird verzichtet. III. Die Kostenentscheidung ergibt sich aus den §§ 73 Abs. 3 Satz 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), 80 Abs. 1 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Die Gebührenentscheidung folgt aus § 7 LGebG. Widerspruchsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Präsidenten des Karlsruher Instituts für Technologie, Kaiserstraße 12, 76131 Karlsruhe schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Mit freu…
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Betreff
AW: IFG-Anfrage: Vorträge des KIT beim Europäischen Katastrophenschutzkongress vom 27.08.19 bis 28.08.19 in Berlin [#184926]
Datum
7. Juli 2020 22:16
An
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184926/