Vortrags- und Nebentätigkeiten Ri'in LG Astrid Siegmund

Anfrage an: Landgericht Berlin

1. Die Ri'in LG Astrid Siegmund ist seit 2012 Vorsitzende Richterin der Mietberufungskammer am Berliner Landgericht (bis 2014 ZK 67, nun ZK 65). Ausweislich der Ankündigungen verschiedener Seminaranbieter führt sie neben ihrer richterlichen Tätigkeit in auffällig hoher Anzahl Seminare für Anwälte durch (Deutsche Anwalt Akademie, Bielefelder Lehrgänge), ist Mitautorin von Kommentaren zum Zivil- und Mietrecht, veröffentlicht in der Zeitschrift Mietrechtsberater (mietrb) und nahm schon mehrfach an Anhörungen des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers zu Fragen das Mietrecht betreffend teil.
Bitte übersenden Sie mir eine Liste aller ausserhäuslichen, im Bereich des Mietrechts verorteten Veranstaltungen, an denen die Vorsitzende Richterin Siegmund seit 2012 als Referendarin teilgenommen hat. Bitte übersenden Sie mir eine Liste aller Veröffentlichungen der Vorsitzenden Richterin Siegmund, seitdem sie ihre Tätigkeit am Landgericht aufgenommen hat.
2. Ausweislich einer Seminarankündigung auf https://vfh-online.de/seminare/politik-in-roten-roben/ verfügt die Vorsitzende Richterin Siegmund aufgrund ihrer Tätigkeit im Europäischen Parlament sowie jeweils zweijähriger Abordnungen an den Deutschen Bundestag und das Bundesministerium der Justiz über Erfahrungen im nationalen und europäischen Gesetzgebungsverfahren. Bitte übersenden Sie den (selbstverständlich um die Daten geschwärzt, die von den Persönlichkeitsrechten geschützt sind, wie Geburtsdatum, -ort, Adressen) Lebenslauf der Vorsitzenden Richterin Siegmund, wie er im Bewerbungsverfahren 2011 vorgelegt wurde.
3. Bitte legen Sie unter Angabe von Ort, Datum und Thema alle Begegnungen, Korrespondenzen und Kontakte vor, die von der Vorsitzenden Richterin Siegmund seit 2012 ausserhalb des Gerichts und selbstverständlich ausserhalb von gerichtlichen Verfahren mit Vertretern der Mieterlobby, der Vermieterlobby (Haus und Grund), Politikern sowie Vertretern der Wohn- und Immobilienwirtschaft durchgeführt wurden. Hierzu gehören auch vermittelnde Unternehmen wie Makler oder Auktionshäuser (Deutsche Grundstücksauktionen) oder Dienstleister in der Immobilienwirtschaft. Diese Frage betrifft auch Fragen im privaten Umfeld, wenn im Wissen um Vertretung und Beruf des jeweiligen Gegenübers über mietrechtliche Fragestellungen gesprochen wurde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landgericht Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vortrags- und Nebentätigkeiten Ri'in LG Astrid Siegmund [#236091]
Datum
22. Dezember 2021 12:45
An
Landgericht Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Ri'in LG Astrid Siegmund ist seit 2012 Vorsitzende Richterin der Mietberufungskammer am Berliner Landgericht (bis 2014 ZK 67, nun ZK 65). Ausweislich der Ankündigungen verschiedener Seminaranbieter führt sie neben ihrer richterlichen Tätigkeit in auffällig hoher Anzahl Seminare für Anwälte durch (Deutsche Anwalt Akademie, Bielefelder Lehrgänge), ist Mitautorin von Kommentaren zum Zivil- und Mietrecht, veröffentlicht in der Zeitschrift Mietrechtsberater (mietrb) und nahm schon mehrfach an Anhörungen des Gesetz- bzw. Verordnungsgebers zu Fragen das Mietrecht betreffend teil. Bitte übersenden Sie mir eine Liste aller ausserhäuslichen, im Bereich des Mietrechts verorteten Veranstaltungen, an denen die Vorsitzende Richterin Siegmund seit 2012 als Referendarin teilgenommen hat. Bitte übersenden Sie mir eine Liste aller Veröffentlichungen der Vorsitzenden Richterin Siegmund, seitdem sie ihre Tätigkeit am Landgericht aufgenommen hat. 2. Ausweislich einer Seminarankündigung auf https://vfh-online.de/seminare/politik-in-roten-roben/ verfügt die Vorsitzende Richterin Siegmund aufgrund ihrer Tätigkeit im Europäischen Parlament sowie jeweils zweijähriger Abordnungen an den Deutschen Bundestag und das Bundesministerium der Justiz über Erfahrungen im nationalen und europäischen Gesetzgebungsverfahren. Bitte übersenden Sie den (selbstverständlich um die Daten geschwärzt, die von den Persönlichkeitsrechten geschützt sind, wie Geburtsdatum, -ort, Adressen) Lebenslauf der Vorsitzenden Richterin Siegmund, wie er im Bewerbungsverfahren 2011 vorgelegt wurde. 3. Bitte legen Sie unter Angabe von Ort, Datum und Thema alle Begegnungen, Korrespondenzen und Kontakte vor, die von der Vorsitzenden Richterin Siegmund seit 2012 ausserhalb des Gerichts und selbstverständlich ausserhalb von gerichtlichen Verfahren mit Vertretern der Mieterlobby, der Vermieterlobby (Haus und Grund), Politikern sowie Vertretern der Wohn- und Immobilienwirtschaft durchgeführt wurden. Hierzu gehören auch vermittelnde Unternehmen wie Makler oder Auktionshäuser (Deutsche Grundstücksauktionen) oder Dienstleister in der Immobilienwirtschaft. Diese Frage betrifft auch Fragen im privaten Umfeld, wenn im Wissen um Vertretung und Beruf des jeweiligen Gegenübers über mietrechtliche Fragestellungen gesprochen wurde.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236091/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landgericht Berlin
Aktenzeichen zur der Anfrage Hinweis, dass die Anfrage nicht mit signierter Unterschrift versehen worden ist. Hinw…
Von
Landgericht Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Aktenzeichen zur der Anfrage
Datum
4. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
Hinweis, dass die Anfrage nicht mit signierter Unterschrift versehen worden ist. Hinweis, dass VIG nicht einschlägig
<< Anfragesteller:in >>
LG 1451/2-1-6/2021 [#236091] Sehr << Anrede >> bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 04.01.2022 ist festz…
An Landgericht Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LG 1451/2-1-6/2021 [#236091]
Datum
12. Januar 2022 13:35
An
Landgericht Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 04.01.2022 ist festzuhalten, dass die Übersendung eines IFG Antrags über die Plattform fragdenstaat.de sehr wohl eine elektronische Übermittlung darstellt. Ohne Ihnen nahe treten zu wollen, aber mir ist unerklärlich, welche Annahmen eine andere Auslegung zulassen könnten. Eine elektronische Unterschrift dürfte bei der Stellung eines IFG Antrags entbehrlich sein und wird von Behörden regelmäßig auch nicht gefordert. Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht habe ich den unterschriebenen Antrag mit heutigem Schreiben nachgereicht. Obwohl im eigentlichen Sinne kein Produkt erworben oder verbraucht wird, gelten Mieter als Verbraucher. Daher ist für viele Mieterschutz auch gleichzeitig Verbraucherschutz. Im Mietrecht lässt sich eine Vielzahl an Bestimmungen finden, die entweder einen direkten Schutz der Verbraucher darstellen oder von diesem beeinflusst sind. https://www.anwalt.org/verbraucherschutz-mietrecht/ Bereits deswegen dürfte der Auslegung, §1 VIG sei nicht einschlägig, erfolgreich zu widersprechen sein. Die Anfrage bezieht sich aber gerade auf die Frage, dass die Ri’in LG Siegmund die Rechtsprechung im Mietrecht durch die Rechtsprechung ihrer Kammer, Vortragstätigkeiten und Kommentare beeinflusst, und ob dies noch unbefangen sein könnte. Damit ist aber auch der Schutz der Berliner Mieter, mithin der Verbraucher betroffen. § 1 VIG ist dahingehend weit auszulegen. § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) dürfte jedoch bereits als Norm ausreichen, um den Antrag zuzulassen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Ihr Schreiben vom 04.01.2022 als Ablehnungsbescheid zu verstehen ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236091/
Landgericht Berlin
Schreiben vom 12.01.2022 Bitte um Darlegung des Interesses am Informationszugang. Hinweis, dass es sich bei dem Sc…
Von
Landgericht Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Schreiben vom 12.01.2022
Datum
24. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
Bitte um Darlegung des Interesses am Informationszugang. Hinweis, dass es sich bei dem Schreiben vom 04.01.2022 nicht um einen Ablehnungsbescheid handelt.

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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach IFG Berlin Aktenzeichen Darlegung des Informationsinteresses.
An Landgericht Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach IFG Berlin Aktenzeichen
Datum
3. Februar 2022
An
Landgericht Berlin
Status
Darlegung des Informationsinteresses.