Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Jegliche Kommunikation zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (nachfolgend BMG) und der TÜV SÜD Hong Kong Ltd. (nachfolgend TÜV), die der Erstellung des bereits am 06.07.2021 vom BMG im Rahmen der IFG-Anfrage eines anonymisierten Fragestellers vom 09.10.2020 (Testergebnisse der im Open-House-Verfahren beschafften Schutzmasken) veröffentlichten Angebots des TÜV unter dem Titel „Pre Shipment Inspection (PSI) of Face Masks“ vom 16.04.2020 vorausging.
2. Jegliche Kommunikation zwischen dem BMG und dem TÜV zum Thema „General Inspection Level“ und „AQL“ im Laufe der Zusammenarbeit, die durch o.g. Angebot begründet wurde.
Die Frage erstreckt sich auch auf jegliche Kommunikation, die über Dritte geführt wurde, insbesondere über Vertreter der Ernst & Young GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in ihrer Eigenschaft als Betriebsführer des BMG oder der Ernst & Young Law GmbH oder der Ernst & Young Parthenon Group jeweils im Auftrag des BMG.
Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.
Angaben zur Höhe vereinbarter Entgelte können ebenfalls geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfragenr: 261482
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/261482/
Postanschrift
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>