Vorwürfe der AfD in der Bundestagssitzung vom 17.05.2020(?)

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Können Sie die Vorwürfe, die Hr. Sichert im Bundestag behauptet, bitte entkräftigen? Es geht um Vorbildfunktion von Amtsinhabern. Es wurden in einem Video Bilder der Bundestagskantine und des Vorraumes gezeigt, auf dem Politiker*innen (nicht der AfD) ohne Mund-Nasenschutz und ausreichendem Abstand zu sehen waren. Der Präsident hat in der Sitzung die Vorwürfe gleich zurück gewiesen, dennoch zeigen die Bilder etwas anderes. Ich möchte das hier nicht veröffentlichen, ich kann Ihnen den Link zuschicken, damit Sie die Bilder prüfen können. BITTE, ich möchte tatsächlich nicht der AfD glauben müssen!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Mai 2020
  • Frist
    24. Juni 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Können Sie die Vorw…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorwürfe der AfD in der Bundestagssitzung vom 17.05.2020(?) [#187239]
Datum
22. Mai 2020 18:21
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Können Sie die Vorwürfe, die Hr. Sichert im Bundestag behauptet, bitte entkräftigen? Es geht um Vorbildfunktion von Amtsinhabern. Es wurden in einem Video Bilder der Bundestagskantine und des Vorraumes gezeigt, auf dem Politiker*innen (nicht der AfD) ohne Mund-Nasenschutz und ausreichendem Abstand zu sehen waren. Der Präsident hat in der Sitzung die Vorwürfe gleich zurück gewiesen, dennoch zeigen die Bilder etwas anderes. Ich möchte das hier nicht veröffentlichen, ich kann Ihnen den Link zuschicken, damit Sie die Bilder prüfen können. BITTE, ich möchte tatsächlich nicht der AfD glauben müssen!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187239
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Ihre E-Mail vom 22. Mai 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Email vom 22. Mai 2020 haben Sie sich an den Deutsc…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihre E-Mail vom 22. Mai 2020
Datum
28. Mai 2020 14:43
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Datenschutzhinweise.pdf
57,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Email vom 22. Mai 2020 haben Sie sich an den Deutschen Bundestag gewandt und sich unter Bezugnahme auf die Rede des Abgeordneten Martin Sichert nach den Maßnahmen zur Verhinderung von Ansteckung mit dem Coronavirus im Bundestag erkundigt. Ihre Anfrage ist mir zur Beantwortung zugeleitet worden. Unabhängig von der Frage, ob ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen besteht, kann ich Ihnen mitteilen, dass im Deutschen Bundestag der Schutz vor Ansteckung mit dem neuen Corona-Virus durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt werden soll. Hierzu zählen nicht nur die Reduzierung der im Plenarsaal und in den sonstigen Sitzungssälen anwesenden Abgeordneten zur Einhaltung der Mindestabstände, die Desinfektion des Redepultes und die Kennzeichnung der Türen als Ein- und Ausgänge sondern insbesondere auch, dass namentliche Abstimmungen über einen lang gestreckten Zeitraum durchgeführt und die Abstimmungsurnen außerhalb des Plenarsaals in großem Abstand zueinander aufgestellt werden. In den Liegenschaften und vor allem den Kantinen des Deutschen Bundestages wurde weitere Maßnahmen ergiffen: Antragsteller/in befinden sich bspw. Markierungen auf den Fußböden, die die Einhaltung der Abstandsregeln erleichtern sollen, an den Tischen in der Kantine sind die Stühle so aufgestellt, dass die Abstände eingehalten werden können. An den Eingängen befinden sich Spender zur Handdesinfektion, die Speisen werden vom Personal gereicht, welches Handschuhe und Mundbedeckung trägt und die Kolleginnen und Kollegen sind aufgerufen, nicht in Gruppen essen zu gehen. Trotz dieser umfangreichen Maßnahmen kommt es hin und wieder zu Situationen, in denen die Mindestabstände unterschritten werden. Im Ältestenrat und im Präsidium des Deutschen Bundestages bestand dennoch Einigkeit, dass bspw. eine grundsätzliche Maskenpflicht nicht verhängt werden soll. Vielmehr bleibt es in der Verantwortung der einzelnen Abgeordneten und auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die Hygieneregeln zu beachten. Zudem erinnern die sitzungsleitenden Präsidentinnen und Präsidenten regelmäßig im Plenarsaal an die Einhaltung der Abstandsregelungen. Selbstverständlich wird auch im Deutschen Bundestag die Entwicklung der Pandemie aufmerksam verfolgt, um gegebenenfalls mit weiteren Maßnahmen reagieren zu können. Sollten Sie über diese Auskunft hinaus einen rechtsmittelfähigen Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wünschen, bitte ich um entsprechende Nachricht bis zum 12. Juni 2020 und Mitteilung Ihrer postalischen Anschrift oder De-Mail-Adresse. Eine dieser Angaben ist für die Versendung eines Bescheides zwingend erforderlich. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre E-Mail vom 22. Mai 2020 [#187239] Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Leider ist meine …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 22. Mai 2020 [#187239]
Datum
28. Mai 2020 18:39
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort. Leider ist meine Frage nicht beantwortet worden. Ich wollte nicht wissen welche Maßnahmen ergriffen wurden (das sollte selbstverständlich sein). Sie brauchen vermutlich das Video/die Bilder um sagen zu können, ob es tatsächlich Abgeordnete des Bundestages sind und ob diese Bilder auch an den angegebenen Tagen entstanden sind. Ich weiß nicht ob Sie das nicht wollen oder dürfen? Mir ist bewusst, dass es nicht immer durchgehend 1,5 Meter sein können (...) und mit gesundem Menschenverstand und Verhalten auch nicht schlimm ist wenn es mal kurzfristig nicht eingehalten wird, dennoch: Warum gelten im Bundestag nicht die gleichen Vorschriften wie in anderen öffentlichen Gebäuden? In öffentlichen Gebäuden ist das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen Vorschrift! Sie schreiben: "Vielmehr bleibt es in der Verantwortung der einzelnen Abgeordneten..." - eigentlich schenke ich den Leuten, die ich wähle das Vertrauen, dass sie verantwortlich handeln. Mir scheint, ich habe da etwas missverstanden. Schade! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187239 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187239