Vorzeitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand und die Folgen

Ruhegehaltsberechnung brutto und netto,
Informationen über Hinzuverdienstmöglichkeiten und Obergrenzen,
Auswirkungen der Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand auf Steuererklärung/Steuern, Beihilfe und was noch wichtig ist.
Rechte und Pflichten meiner Person im vorzeitigen / einstweiligen Ruhestand.
Möglichkeit der Rückkehr in den aktiven Schuldienst.

Meine LBV Personalnummer lautet E 6714233
Vielen herzlichen Dank für eine Antwort!

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  • Datum
    21. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
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Ulrike Quast
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
Ulrike Quast
Betreff
Vorzeitige Versetzung in den einstweiligen Ruhestand und die Folgen [#46839]
Datum
21. Januar 2019 12:20
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ruhegehaltsberechnung brutto und netto, Informationen über Hinzuverdienstmöglichkeiten und Obergrenzen, Auswirkungen der Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand auf Steuererklärung/Steuern, Beihilfe und was noch wichtig ist. Rechte und Pflichten meiner Person im vorzeitigen / einstweiligen Ruhestand. Möglichkeit der Rückkehr in den aktiven Schuldienst. Meine LBV Personalnummer lautet E 6714233 Vielen herzlichen Dank für eine Antwort!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrike Quast <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrike Quast

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