Votemanager-Anwender-Gemeinschaft e.V.

Bei Ihnen vorliegende Dokumente zum Votemanager-Anwender-Gemeinschaft e.V., in dem Sie Mitglied sind, insbesondere vorliegende Dokumentationen, Niederschriften von Mitgliederversammlungen und Anwendertreffen. Ich erkläre mich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden. Eine Drittbeteiligung ist daher m.E. nicht erforderlich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. September 2017
  • Frist
    3. November 2017
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Oberhausen Details
Von
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Betreff
Votemanager-Anwender-Gemeinschaft e.V. [#24814]
Datum
30. September 2017 10:08
An
Kommunalverwaltung Oberhausen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei Ihnen vorliegende Dokumente zum Votemanager-Anwender-Gemeinschaft e.V., in dem Sie Mitglied sind, insbesondere vorliegende Dokumentationen, Niederschriften von Mitgliederversammlungen und Anwendertreffen. Ich erkläre mich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden. Eine Drittbeteiligung ist daher m.E. nicht erforderlich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Votemanager-Anwender-Gemeinschaft e.V.“ vom 30…
An Kommunalverwaltung Oberhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Votemanager-Anwender-Gemeinschaft e.V. [#24814]
Datum
4. November 2017 10:59
An
Kommunalverwaltung Oberhausen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Votemanager-Anwender-Gemeinschaft e.V.“ vom 30.09.2017 (#24814) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24814 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Oberhausen
Sehr geehrte/r Herr/Frau Volmering, in der vorstehend genannten Angelegenheit möchte ich Sie hiermit um Nachsicht…
Von
Kommunalverwaltung Oberhausen
Betreff
AW: Votemanager-Anwender-Gemeinschaft e.V. [#24814]
Datum
9. November 2017 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Herr/Frau Volmering, in der vorstehend genannten Angelegenheit möchte ich Sie hiermit um Nachsicht dafür bitten, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage auf Grund eines bedauerlichen Büroversehens noch nicht erfolgt ist. Diese Anfrage lege ich als solche nach dem IFG NRW aus, da die Anwendungsbereiche der Umweltinformationsgesetze sowie des VIG nicht berührt sein dürften. Sie begehren die Übersendung hier vorliegender Dokumente zum Votemanager-Anwender-Gemeinschaft e.V., in dem die Stadt Oberhausen Mitglied ist, insbesondere vorliegende Dokumentationen, Niederschriften von Mitgliederversammlungen und Anwendertreffen. Daher übersende ich Ihnen hiermit in der von Ihnen gewünschten elektronischen Form die Satzung des Votemanager-Anwender-Gemeinschaft e. V. Weitere Dokumente, insbesondere Dokumentationen, Niederschriften Mitgliederversammlungen und Anwendertreffen liegen mir nicht vor. Seit dem Erwerb der Mitgliedschaft der Stadt Oberhausen hat noch kein Termin stattgefunden, der zu dokumentieren oder hinsichtlich dessen eine Niederschrift zu fertigen gewesen wäre. Mit freundlichen Grüßen