VV zum Aufenthaltsgesetz

mit Änderung des § 54 Aufenthaltsgesetz wurde auch die VV dazu angepasst. Eine Veröffentlichung im Internet erfolgte bislang nicht. Ich bitte um Zusendung des neuesten Ausgabe der VV zum Aufenthaltsgesetz. Gerne elektronisch.

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  • Datum
    20. September 2019
  • Frist
    22. Oktober 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: mit Änderung des § …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
VV zum Aufenthaltsgesetz [#166965]
Datum
20. September 2019 08:27
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit Änderung des § 54 Aufenthaltsgesetz wurde auch die VV dazu angepasst. Eine Veröffentlichung im Internet erfolgte bislang nicht. Ich bitte um Zusendung des neuesten Ausgabe der VV zum Aufenthaltsgesetz. Gerne elektronisch.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie bedauerlicherweise an einen nicht adäquaten An…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
Ihre Anfrage: VV zum Aufenthaltsgesetz [#166965]
Datum
20. September 2019 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie bedauerlicherweise an einen nicht adäquaten Ansprechpartner gestellt haben. In § 7 (1) IFG heißt es ... Über den Antrag auf Informationszugang entscheidet die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist.... Ihre Anfrage bezieht sich auf eine Gesetzesänderung im Aufenthaltsgesetz (§54) bzw. die entsprechende Anpassung der dazugehörigen allgemeinen Verwaltungsvorschrift. Das Bundesministerium der Justiz wäre demgemäß Ihr Ansprechpartner für die begehrte Auskunft. Sie finden auf der Homepage des Ministeriums die entsprechenden Kontaktdaten. Ich hoffe, diese Information ist hilfreich für die Erfüllung Ihres Anliegens. Mit freundlichem Gruß