VVWas 3. 1.... Ausnahmesachverhalte zur Abweichung von der Priorität ortsnaher Wasserversorgung gem § 50 (2) WHG

Welche Behörde muss auf welche Weise feststellen und wie dokumentieren, dass die Ausnahmesachverhalte nach VVWas 3.1. ….. erfüllt sind, um von der Priorität ortsnaher Wasserversorgung gem. § 50 (2) WHG - durch zur Förderung beantragten FERNLEITUNGSANSCHLUSS - per Auflassung rechtsfehlerfrei abweichen zu dürfen?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. April 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
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Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Behörde…
An Regierung von Oberfranken Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
VVWas 3. 1.... Ausnahmesachverhalte zur Abweichung von der Priorität ortsnaher Wasserversorgung gem § 50 (2) WHG [#132554]
Datum
21. April 2019 12:50
An
Regierung von Oberfranken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Behörde muss auf welche Weise feststellen und wie dokumentieren, dass die Ausnahmesachverhalte nach VVWas 3.1. ….. erfüllt sind, um von der Priorität ortsnaher Wasserversorgung gem. § 50 (2) WHG - durch zur Förderung beantragten FERNLEITUNGSANSCHLUSS - per Auflassung rechtsfehlerfrei abweichen zu dürfen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „VVWas 3. 1.... Ausnahmesachverhalte zur…
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Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: VVWas 3. 1.... Ausnahmesachverhalte zur Abweichung von der Priorität ortsnaher Wasserversorgung gem § 50 (2) WHG [#132554]
Datum
25. Mai 2019 19:34
An
Regierung von Oberfranken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „VVWas 3. 1.... Ausnahmesachverhalte zur Abweichung von der Priorität ortsnaher Wasserversorgung gem § 50 (2) WHG“ vom 21.04.2019 (#132554) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Sind Sie einverstanden, dass mein Wahlkreis-MdL die gleichen Fragen stellt, damit er dann bei Nichtbeantwortung auf Freistaatskosten beim VG Auskunftsklage stellen kann? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 132554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „VVWas 3. 1.... Ausnahmesachverhalte zur…
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Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: VVWas 3. 1.... Ausnahmesachverhalte zur Abweichung von der Priorität ortsnaher Wasserversorgung gem § 50 (2) WHG [#132554]
Datum
16. Juni 2019 16:33
An
Regierung von Oberfranken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „VVWas 3. 1.... Ausnahmesachverhalte zur Abweichung von der Priorität ortsnaher Wasserversorgung gem § 50 (2) WHG“ vom 21.04.2019 (#132554) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bestehe sie weiter darauf keine meiner UIG-/VIG-Anfragen mehr beantworten zu wollen? Dann müsste ich wohl meinen RSV-Anwalt mit der Vorbereitung einer Auskunftsklage beauftragen. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 132554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „VVWas 3. 1.... Ausnahmesachverhalte zur…
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Leopold Mayer
Betreff
AW: VVWas 3. 1.... Ausnahmesachverhalte zur Abweichung von der Priorität ortsnaher Wasserversorgung gem § 50 (2) WHG [#132554]
Datum
9. Juli 2019 13:04
An
Regierung von Oberfranken
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „VVWas 3. 1.... Ausnahmesachverhalte zur Abweichung von der Priorität ortsnaher Wasserversorgung gem § 50 (2) WHG“ vom 21.04.2019 (#132554) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Wollen Sie diese banale Frage nicht antworten? Soll ich wirklich über fragdenstaat.de Auskunftsklage führen lassen? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 132554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „VVWas 3. 1.... Ausnahmesachverhalte zur…
An Regierung von Oberfranken Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: VVWas 3. 1.... Ausnahmesachverhalte zur Abweichung von der Priorität ortsnaher Wasserversorgung gem § 50 (2) WHG [#132554]
Datum
10. August 2019 15:17
An
Regierung von Oberfranken
Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „VVWas 3. 1.... Ausnahmesachverhalte zur Abweichung von der Priorität ortsnaher Wasserversorgung gem § 50 (2) WHG“ vom 21.04.2019 (#132554) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 82 Tage überschritten. Ist diese präzise frage wirklich so schwer zu beantworten, oder passt sie nicht zur Mauschelei mit dem ZwV-Juragruppe? Sie wissen sicher, dass die StA-Hof nun auch zum Förderantrag 2018 ermittelt? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 132554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>