VVWas 3. 1.... Ausnahmesachverhalte zur Abweichung von der Priorität ortsnaher Wasserversorgung gem § 50 (2) WHG
Anfrage an:
Regierung von Oberfranken
Welche Behörde muss auf welche Weise feststellen und wie dokumentieren, dass die Ausnahmesachverhalte nach VVWas 3.1. ….. erfüllt sind, um von der Priorität ortsnaher Wasserversorgung gem. § 50 (2) WHG - durch zur Förderung beantragten FERNLEITUNGSANSCHLUSS - per Auflassung rechtsfehlerfrei abweichen zu dürfen?
Anfrage abgelehnt
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Datum21. April 2019
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21. Mai 2019
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