VW Dieselabgasskandal und Rückrufaktion

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Im Rahmen des Abgasskandals um VW sind sehr viele Fahrzeuge von einer Rückrufaktion betroffen. Z.Zt. beginnt die Rückrufaktion für den VW Passat mit einem 2.0l Motor.

Das Kraftfahrtbundesamt hat diese Rückrufaktion freigegeben.

Bitte schicken sie mir die Infromationen, die das Kraftfahrt Bundesamt von VW über diese Rückrufaktion hat. Besonders von Interesse sind die technischen Details was mit dem besagten Softwareupdate geändert wird.

Wird in den vorhandenen Unterlagen erklärt, welche Auswirkungen das Softwareupdate auf den Leistungsbedarf, den Kraftstoffverbrauch und den Schadstoffausstoß hat?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Juli 2016
  • Frist
    16. August 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen des Ab…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
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Betreff
VW Dieselabgasskandal und Rückrufaktion [#17319]
Datum
15. Juli 2016 14:48
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen des Abgasskandals um VW sind sehr viele Fahrzeuge von einer Rückrufaktion betroffen. Z.Zt. beginnt die Rückrufaktion für den VW Passat mit einem 2.0l Motor. Das Kraftfahrtbundesamt hat diese Rückrufaktion freigegeben. Bitte schicken sie mir die Infromationen, die das Kraftfahrt Bundesamt von VW über diese Rückrufaktion hat. Besonders von Interesse sind die technischen Details was mit dem besagten Softwareupdate geändert wird. Wird in den vorhandenen Unterlagen erklärt, welche Auswirkungen das Softwareupdate auf den Leistungsbedarf, den Kraftstoffverbrauch und den Schadstoffausstoß hat?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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