VW-Dokumente zu Software-Updates

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.",
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
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II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), möglichst als PDF als Antwort an FragdenStaat.de:

entsprechende der Anfrage eines mir unbekannten Bürgers:
https://fragdenstaat.de/a/24233
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Dokumente vom 29. Dezember 2015 und die dazugehörigen E-Mails, in dem Anwälte von VW den KBA-Mitarbeitern das Softwareupdate für Dieselmotoren erklären, wie berichtet unter:
http://m.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/a-1161230.html
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Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. September 2017
  • Frist
    17. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, …
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
Robert Michel
Betreff
VW-Dokumente zu Software-Updates [#24598]
Datum
15. September 2017 10:53
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
I. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IFG geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 7 Abs. 5 IFG sieht vor: "Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen.", 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IFG impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IFG (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 Abs. 1 IFG), möglichst als PDF als Antwort an FragdenStaat.de: entsprechende der Anfrage eines mir unbekannten Bürgers: https://fragdenstaat.de/a/24233 ---- Dokumente vom 29. Dezember 2015 und die dazugehörigen E-Mails, in dem Anwälte von VW den KBA-Mitarbeitern das Softwareupdate für Dieselmotoren erklären, wie berichtet unter: http://m.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/a-1161230.html ---- Mit freunlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IFG ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §10 Abs. 1 Satz 2 IFG, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass nach § 2 IFGGebV falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kraftfahrt-Bundesamt
Ihre Email vom 15.09.2017 Sehr geehrter Herr Michel, Ihre Email ist im Kraftfahrt-Bundesamt eingegangen. Mit freu…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
Ihre Email vom 15.09.2017
Datum
15. September 2017 13:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Michel, Ihre Email ist im Kraftfahrt-Bundesamt eingegangen. Mit freundlichen Grüßen