VW-Dokumente zu Software-Updates

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Dokumente vom 29. Dezember 2015 und die dazugehörigen E-Mails, in dem Anwälte von VW den KBA-Mitarbeitern das Softwareupdate für Dieselmotoren erklären, wie berichtet unter
http://m.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/a-1161230.html

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. August 2017
  • Frist
    5. September 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente vom 29…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
VW-Dokumente zu Software-Updates [#24233]
Datum
4. August 2017 17:13
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente vom 29. Dezember 2015 und die dazugehörigen E-Mails, in dem Anwälte von VW den KBA-Mitarbeitern das Softwareupdate für Dieselmotoren erklären, wie berichtet unter http://m.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/a-1161230.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „VW-Dokumente zu Software-Updates“ vom 04.08.20…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VW-Dokumente zu Software-Updates [#24233]
Datum
5. September 2017 00:48
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „VW-Dokumente zu Software-Updates“ vom 04.08.2017 (#24233) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24233 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 400-26/002#240-IFG-Anfrage Antragsteller/in Antragsteller/in Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 400-26/002#240-IFG-Anfrage Antragsteller/in Antragsteller/in
Datum
9. Oktober 2017 13:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrt-Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erreicht. Dieser wurde an den zuständig…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
AW: VW-Dokumente zu Software-Updates [#24233]
Datum
3. April 2018 09:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erreicht. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und Sie erhalten von dort weitere Nachricht. Freundliche Grüße

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine ursprüngliche Anfrage lautete: Bitte se…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: VW-Dokumente zu Software-Updates [#24233]
Datum
17. Mai 2018 11:26
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine ursprüngliche Anfrage lautete: Bitte senden Sie mir die Dokumente vom 29. Dezember 2015 und die dazugehörigen E-Mails, in dem Anwälte von VW den KBA-Mitarbeitern das Softwareupdate für Dieselmotoren erklären, wie berichtet unter http://spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/autogipfel-der-diesel-schwindel-nimmt-kein-ende-a-1161230.html Diese Informationsfreiheitsanfrage „VW-Dokumente zu Software-Updates“ vom 04.08.2017 (#24233) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet; die Frist wurde mittlerweile um 255 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich zeitnah über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24233 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>