VW Stickoxid-Messprotokolle

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

- Prüfprotokolle zu Tests von VW-Fahrzeugen, in denen überprüft wurde, ob "die Modelle den Vorschriften entsprechend wiederhergestellt wurden", also ob mit Hilfe eines Softwareupdates dafür gesorgt wurde, dass Stickoxid-Grenzwerte eingehalten werden und die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wurde.

Geht aus den Prüfprotokollen nicht hervor, wie viele Stickoxide die Fahrzeuge je Kilometer ausstoßen, so senden Sie mir bitte zusätzlich andere Dokumente zu, aus denen der vom KBA ermittelte Stickoxid-Ausstoß von VW-Fahrzeugen nach Softwareupdate hervorgeht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. März 2017
  • Frist
    19. April 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Prüfprotokolle…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
VW Stickoxid-Messprotokolle [#20686]
Datum
14. März 2017 23:49
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Prüfprotokolle zu Tests von VW-Fahrzeugen, in denen überprüft wurde, ob "die Modelle den Vorschriften entsprechend wiederhergestellt wurden", also ob mit Hilfe eines Softwareupdates dafür gesorgt wurde, dass Stickoxid-Grenzwerte eingehalten werden und die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wurde. Geht aus den Prüfprotokollen nicht hervor, wie viele Stickoxide die Fahrzeuge je Kilometer ausstoßen, so senden Sie mir bitte zusätzlich andere Dokumente zu, aus denen der vom KBA ermittelte Stickoxid-Ausstoß von VW-Fahrzeugen nach Softwareupdate hervorgeht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 400-26/002#092-VW Stickoxid Messprotokolle Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende D…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 400-26/002#092-VW Stickoxid Messprotokolle
Datum
13. April 2017 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Rechtsverbindlichen Schriftverkehr (Anträge, Rechtsmittel) richten Sie bitte an: Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „VW Stickoxid-Messprotokolle“ [#20686]
Datum
13. April 2017 12:29
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20686 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil über das Portal fragdenstaat.de sehr wohl und pseudonym die Möglichkeit besteht, mit mir in Verbindung zu treten. Zumal nichts gegen ein Pseudonym spricht, wenn mein Antrag nicht abgelehnt wird. Weiterhin behauptet das KBA, dass jede natürliche oder juristische Person eindeutig über ihren Namen identifiziert werden kann. Diese Behauptung ist offensichtlich falsch. So listet zum Beispiel die deutschsprachige Wikipedia mehrere Personen mit dem Namen "Adam Müller", welche Landwirt, Humorist, Politiker, Sänger oder Schriftsteller waren und zu verschiedenen Zeiten lebten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20686 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. April 2017 07:42
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
652,2 KB

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