Wachschutz im Marinestützpunkt (Kosten)

Hiermit bitte ich um Aufstellung der Gesamtkosten für das Jahr 2014 für den zivilen Wachschutz im Marinestützpunkt Wilhelmshaven. Dabei geht es explizit um die zivile Wache am Haupttor des Stützpunktes.

Desweiteren bitte ich um eine Schätzung der durchschnittlichen Kosten (Überstunden, DZA / DzuZ etc.), zur Bewachung eines Marineschiffes durch Soldaten der Bundeswehr.

Ich bin mir bewusst, das eine genaue Schätzung der Kosten bei jedem Schiff, unterschiedlich sein wird.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    8. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit bitte ic…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Wachschutz im Marinestützpunkt (Kosten) [#9173]
Datum
8. April 2015 21:31
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit bitte ich um Aufstellung der Gesamtkosten für das Jahr 2014 für den zivilen Wachschutz im Marinestützpunkt Wilhelmshaven. Dabei geht es explizit um die zivile Wache am Haupttor des Stützpunktes. Desweiteren bitte ich um eine Schätzung der durchschnittlichen Kosten (Überstunden, DZA / DzuZ etc.), zur Bewachung eines Marineschiffes durch Soldaten der Bundeswehr. Ich bin mir bewusst, das eine genaue Schätzung der Kosten bei jedem Schiff, unterschiedlich sein wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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