Waffen, die mit elektromagnetischer Strahlung und tieffrequentem Schall munitioniert werden

bitte um Auskunft:
Waffen, die mit elektromagnetischer Strahlung / Mikrowellen und tieffrequentem Schall / Infraschall munitioniert werden, sind seit 2003 im Bundes-Waffengesetz erfasst. Werden solche Waffen im Rahmen der Aktivitäten des Verteidigungsministeriums, z.B. bei der Bundeswehr verwendet? Gibt es Vorschriften für den Einsatz der o.g. Umweltwaffen, insbes. in Bezug auf den Schutz der Zivilbevölkerung? Außerdem erbitte ich Auskunft darüber, wann und wo solche Waffen eingesetzt worden sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bitte um Auskunft: …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Waffen, die mit elektromagnetischer Strahlung und tieffrequentem Schall munitioniert werden [#204877]
Datum
3. Dezember 2020 14:43
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bitte um Auskunft: Waffen, die mit elektromagnetischer Strahlung / Mikrowellen und tieffrequentem Schall / Infraschall munitioniert werden, sind seit 2003 im Bundes-Waffengesetz erfasst. Werden solche Waffen im Rahmen der Aktivitäten des Verteidigungsministeriums, z.B. bei der Bundeswehr verwendet? Gibt es Vorschriften für den Einsatz der o.g. Umweltwaffen, insbes. in Bezug auf den Schutz der Zivilbevölkerung? Außerdem erbitte ich Auskunft darüber, wann und wo solche Waffen eingesetzt worden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204877/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
MVg R I 1 - Az 39-22-17/-1505 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 03.12.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Waffen, die mit elektromagnetischer Strahlung und tieffrequentem Schall munitioniert werden [#204877]
Datum
3. Dezember 2020 16:30
Status
Warte auf Antwort
MVg R I 1 - Az 39-22-17/-1505 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 03.12.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 03. Dezember 2020 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1505 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Waffen, die mit elektromagnetischer Strahlung un…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Waffen, die mit elektromagnetischer Strahlung und tieffrequentem Schall munitioniert werden [#204877]
Datum
5. Januar 2021 14:07
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Waffen, die mit elektromagnetischer Strahlung und tieffrequentem Schall munitioniert werden“ vom 03.12.2020 (#204877) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204877/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Waffen, die mit elektromagnetischer Strahlung un…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Waffen, die mit elektromagnetischer Strahlung und tieffrequentem Schall munitioniert werden [#204877]
Datum
25. Januar 2021 20:32
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Waffen, die mit elektromagnetischer Strahlung und tieffrequentem Schall munitioniert werden“ vom 03.12.2020 (#204877) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204877/
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1505 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 3. De…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Waffen, die mit elektromagnetischer Strahlung und tieffrequentem Schall munitioniert werden [#204877]
Datum
26. Januar 2021 14:25
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1505 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 3. Dezember 2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1505 vom 3. Dezember 2020 3. Ihre E-Mail vom 5. Januar 2021 4. Ihre E-Mail vom 25. Januar 2021 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 3. Dezember 2020 (Bezug 1.) muss ich Ihnen leider mitteilen, dass eine abschließende Beantwortung noch nicht möglich ist. So liegt mir der erforderliche Beitrag der zuständigen Fachabteilung bisher nicht vor. Dabei ist die eingetretene Verzögerung einerseits in personellen Engpässen sowie zusätzlichen Abwesenheiten im Zusammenhang mit den zurückliegenden Festtagen zu Weihnachten und zum Jahreswechsel begründet. Andererseits können durch die erforderlichen besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (z.B. "Auflockerung") Beeinträchtigungen des regulären Dienstbetriebes nicht vollständig vermieden werden. Vor dem Hintergrund der vorstehend dargestellten Umstände bitte ich Sie für die eingetretene zeitliche Verzögerung um Entschuldigung. Selbstverständlich komme ich schnellstmöglich auf die Erledigung Ihres Anliegens zurück und bitte Sie bis dahin freundlich um Geduld. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1505 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 3. De…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Waffen, die mit elektromagnetischer Strahlung und tieffrequentem Schall munitioniert werden [#204877]
Datum
23. Februar 2021 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1505 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 3. Dezember 2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1505 vom 3. Dezember 2020 3. Ihre E-Mail vom 5. Januar 2021 4. Ihre E-Mail vom 25. Januar 2021 5. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1505 vom 26. Januar 2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 3. Dezember 2020 (Bezug 1.) kann ich Ihnen mitteilen, dass seitens des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. der Bundeswehr keine der Ihrerseits angeführten Waffen eingesetzt werden / wurden. Vor dem Hintergrund der Ihnen mit Bezug 5. dargelegten Umstände bitte ich nochmals um Nachsicht für die zeitliche Verzögerung bei der Bearbeitung und danke für Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen