Waffenexporte an Kriegsparteien

Unter bezugnahme auf https://www.spiegel.de/politik/ausland/waffenlieferungen-berlin-genehmigt-waffenlieferungen-fuer-eine-milliarde-an-jemen-kriegsparteien-a-1272658.html bitte ich um eine substantiierte STellungnahme, warum Waffenexporte an die Kriegsparteien im Jemen Krieg genehmigt wurden inklusive rechtlichem Nachweis der Verfassungsmässigkeit nach GG:
Nach dem Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland ist die Vorbereitung eines Angriffskrieges grundsätzlich verboten und unter Strafe zu stellen. So bestimmt Art. 26 Abs. 1 GG:

Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Der in Ausführung des Art. 26 GG erlassene § 80 StGB lautete:

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Desweiteren bitte ich um eine Erklärung, wie dies im Einklang mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD zu bringen ist und warum die ganze Zeit von einem "Aussetzen der Genehmigungen" die Rede ist, obwohl hübsch weiter genehmigt wird. Auch bitte ich um Erklärung, wie man so die Zahl der Migranten reduzieren will und deren Lage verbessern will.
Desweiteren bitte ich um Nachweis, dass mit diesen Rüstungsexporten in KEINEM Fall HErmes Bürgschaften verbunden sind.
Für die Antwort ein paar Hinweise:
- Textbausteine bitte ich nicht zu verwenden - ich erwarte eine direkt an der Fragestellung orientiert Antwort
- bitte nehmen Sie zum Thema Stellung und vermeiden Sie rethorische "Füllung"

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2019
  • Frist
    20. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter bezugnahme au…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Waffenexporte an Kriegsparteien [#151411]
Datum
18. Juni 2019 11:23
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter bezugnahme auf https://www.spiegel.de/politik/ausland/waffenlieferungen-berlin-genehmigt-waffenlieferungen-fuer-eine-milliarde-an-jemen-kriegsparteien-a-1272658.html bitte ich um eine substantiierte STellungnahme, warum Waffenexporte an die Kriegsparteien im Jemen Krieg genehmigt wurden inklusive rechtlichem Nachweis der Verfassungsmässigkeit nach GG: Nach dem Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland ist die Vorbereitung eines Angriffskrieges grundsätzlich verboten und unter Strafe zu stellen. So bestimmt Art. 26 Abs. 1 GG: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen. Der in Ausführung des Art. 26 GG erlassene § 80 StGB lautete: Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft. Desweiteren bitte ich um eine Erklärung, wie dies im Einklang mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD zu bringen ist und warum die ganze Zeit von einem "Aussetzen der Genehmigungen" die Rede ist, obwohl hübsch weiter genehmigt wird. Auch bitte ich um Erklärung, wie man so die Zahl der Migranten reduzieren will und deren Lage verbessern will. Desweiteren bitte ich um Nachweis, dass mit diesen Rüstungsexporten in KEINEM Fall HErmes Bürgschaften verbunden sind. Für die Antwort ein paar Hinweise: - Textbausteine bitte ich nicht zu verwenden - ich erwarte eine direkt an der Fragestellung orientiert Antwort - bitte nehmen Sie zum Thema Stellung und vermeiden Sie rethorische "Füllung"
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie die angehängte Nachricht zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfre…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Waffenexporte an Kriegsparteien [#151411]
Datum
10. Juli 2019 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
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Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort - ich gehe somit von einem Verstoss gegen Art 26 GG und dem V…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
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Betreff
AW: WG: Waffenexporte an Kriegsparteien [#151411]
Datum
22. Juli 2019 14:12
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Antwort - ich gehe somit von einem Verstoss gegen Art 26 GG und dem Vorliegen der Voraussetzungen für strafrechtliche Ermittlungen wegen Verstosses gegen § 80 StGB aus. Der Vorgang wird den Strafverfolgungsbehörden übergeben. Bis zum Abschluss der Ermittlungen weise ich daraufhin, dass ich von "Gefahr im Verzug" ausghe, falls ich von weiteren Genehmigungen Kenntniss erlange. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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