Waffenexporte an Kriegsparteien
Unter bezugnahme auf https://www.spiegel.de/politik/ausland/waffenlieferungen-berlin-genehmigt-waffenlieferungen-fuer-eine-milliarde-an-jemen-kriegsparteien-a-1272658.html bitte ich um eine substantiierte STellungnahme, warum Waffenexporte an die Kriegsparteien im Jemen Krieg genehmigt wurden inklusive rechtlichem Nachweis der Verfassungsmässigkeit nach GG:
Nach dem Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland ist die Vorbereitung eines Angriffskrieges grundsätzlich verboten und unter Strafe zu stellen. So bestimmt Art. 26 Abs. 1 GG:
Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Der in Ausführung des Art. 26 GG erlassene § 80 StGB lautete:
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Desweiteren bitte ich um eine Erklärung, wie dies im Einklang mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD zu bringen ist und warum die ganze Zeit von einem "Aussetzen der Genehmigungen" die Rede ist, obwohl hübsch weiter genehmigt wird. Auch bitte ich um Erklärung, wie man so die Zahl der Migranten reduzieren will und deren Lage verbessern will.
Desweiteren bitte ich um Nachweis, dass mit diesen Rüstungsexporten in KEINEM Fall HErmes Bürgschaften verbunden sind.
Für die Antwort ein paar Hinweise:
- Textbausteine bitte ich nicht zu verwenden - ich erwarte eine direkt an der Fragestellung orientiert Antwort
- bitte nehmen Sie zum Thema Stellung und vermeiden Sie rethorische "Füllung"
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum18. Juni 2019
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20. Juli 2019
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