Waffenscheine/Reichsbürger

eine Abschrift aller Antworten des Verfassungsschutzes auf Anfragen des Polizeipräsidiums Köln im Zusammenhang mit der Beantragung von Waffenscheinen durch BürgerInnen. Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten erkläre ich mich einverstanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. November 2019
  • Frist
    20. Dezember 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Waffenscheine/Reichsbürger [#170466]
Datum
16. November 2019 00:50
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Abschrift aller Antworten des Verfassungsschutzes auf Anfragen des Polizeipräsidiums Köln im Zusammenhang mit der Beantragung von Waffenscheinen durch BürgerInnen. Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen un…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
16. November 2019 01:09
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
4,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde an die sachbearbeitende Dienststelle - Direktion Zentrale Aufgaben - ZA 24 - weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung. Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229 - 0 an die sachbearbeitende Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 20.11.2019 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
20. November 2019 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 20.11.2019 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4052/19 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 16.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 09.12.2019 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
9. Dezember 2019 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 09.12.2019 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4052/19 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Schreiben vom 16.11.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie den Informationszugang zu Abschriften von Schreiben des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit der Beantragung von Waffenscheinen durch Bürgerinnen und Bürger. Derartige Schreiben liegen bei mir nicht vor. Da sich das Informationsrecht gemäß § 4 Absatz 1 IFG NRW auf behördlich vorhandene Informationen beschränkt, wäre Ihr Antrag auf Informationszugang abzulehnen. Sofern Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, bitte ich bis zum 23.12.2019 um entsprechende Mitteilung. Ich weise darauf hin, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#170466] Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst möchte ich Sie bitten, es zu unterlasse…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#170466]
Datum
11. Dezember 2019 23:34
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst möchte ich Sie bitten, es zu unterlassen, mir rechtswidrig entgegen dem Vorrang des Gesetzes als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips Fristen zu setzen, die nicht erforderlich sind. Der Antragsteller bin ich. Wenn jemand hier zur Bearbeitung innerhalb einer bestimmten Frist auffordert, dann ich. Ihre Frist betrachte ich deshalb als gegenstandlos. Sie führen aus: "Derartige Schreiben liegen bei mir nicht vor." Das verwundert nicht, sind Sie doch sachlich für "Nachrichtensteuerung" zuständig und nicht für Reichsbürger. Außerdem ist das Polizeipräsidium Köln eine große Behörde. Dass bei Ihnen Ihnen ganz persönlich derartige Schreiben nicht vorliegen, ist daher erwartbar. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn Sie geschrieben hätten "Derartige Schreiben liegen dem Polizeipräsidium Köln nicht vor." Eine solch eindeutige Aussage haben Sie jedoch nicht getroffen. Existieren Antworten des Verfassungsschutzes auf Anfragen des Polizeipräsidiums Köln im Zusammenhang mit der Beantragung von Waffenscheinen durch BürgerInnen im Aktenbestand des Polizeipräsidiums Köln? Welche Abteilung innerhalb des Polizeipräsidiums Köln ist für dieses Sachgebiet zuständig und liegen dort entsprechende Akten vor? Da Sie mehr als drei Wochen Zeit benötigt haben, um mir mitzuteilen, dass derartige Akten nicht existierten - und damit eine Woche länger als Sie mir selbst - ohne Rechtsgrundlage im Gesetz - Zeit einräumen, was ziemlich unverschämt ist, bitte ich Sie um Rückantwort bis zum 18. Dezember 2019. Sollten Sie die Frist untätig verstreichen lassen, werde ich ohne weitere Vorankündigung die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen anrufen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170466

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Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 13.12.2019 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
13. Dezember 2019 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 13.12.2019 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4052/19 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Eingaben und Beschwerden Ihr Schreiben vom 11.12.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zur Vermeidung von Missverständnissen wird auf folgendes hingewiesen: Die Antwort auf Ihr Auskunftsersuchen vom 09.12.2019 war im persönlichen Stil verfasst. Dieser ist dadurch gekennzeichnet, dass auf Absenderseite statt der Behördenbezeichnung der Sachbearbeiter dem Adressaten in Ich-Form gegenübertritt. Die Auskunft, dass bei mir derartige Schreiben nicht vorliegen, ist daher wie folgt zu verstehen: Derartige Schreiben des Verfassungsschutzes liegen bei dem Polizeipräsidium Köln nicht vor, und zwar weder bei dem für waffenrechtliche Angelegenheiten zuständigen Sachgebiet ZA 12 noch bei einer anderen Organisationseinheit. Mit freundlichen Grüßen