Waffenverbot im Hbf Bremen

Begründung der Allgemeinverfügung vom 4. November 2021 zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art: https://cache.pressmailing.net/content/d3750ed7-b3be-4a0d-afc8-f3aa8be765c6/211110_AGVWaffenverbotHBFHB.pdf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. November 2021
  • Frist
    17. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Begründung der Al…
An Bundespolizeidirektion Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Waffenverbot im Hbf Bremen [#232907]
Datum
14. November 2021 09:15
An
Bundespolizeidirektion Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Begründung der Allgemeinverfügung vom 4. November 2021 zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art: https://cache.pressmailing.net/content/d3750ed7-b3be-4a0d-afc8-f3aa8be765c6/211110_AGVWaffenverbotHBFHB.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232907/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespolizeidirektion Hannover
Bundespolizeidirektion Hannover Hannover, 22.11.2021 Sachbereich 14 Gefahrenabwehr SB 14 - 18 04 03…
Von
Bundespolizeidirektion Hannover
Via
Briefpost
Betreff
Antrag IFG_WG: Waffenverbot im Hbf Bremen [#232907]
Datum
22. November 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundespolizeidirektion Hannover Hannover, 22.11.2021 Sachbereich 14 Gefahrenabwehr SB 14 - 18 04 03 Betr.: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz hier: Begründung der Allgemeinverfügung vom 4. November 2021 Bezug: Ihre Eingabe vom 14. November 2021 Sehr Antragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen die Gefahrenprognose zur Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover vom 4. November 2021 zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen über das gesetzliche Waffenverbot hinaus im Hauptbahnhof Bremen nebst Anlage. Diese Auskunft ergeht für Sie gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen