Waffenverluste
Antrag nach dem HDSIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bitte teilen Sie mir mit, wieviele Dienstwaffen die Landespolizei Hessen seit dem Jahr 2010 "verloren" hat bzw. bei wievielen Dienstwaffen der Verbleib ungeklärt ist.
Nach Möglichkeit bitte ich höflich um eine Aufschlüsselung nach Waffentyp (Hersteller/Modell)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe recht herzlich vorab
Mit freundlichen Grüßen aus Marburg,
Anfrage abgelehnt
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Datum13. Mai 2019
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15. Juni 2019
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