Wahed Sadat

I'm a citizen and I live in Berlin.
I saw a documentary on Arte about Afghanistan and it shows an afghan who have been collaborating with Germany for many years (Wahed Sadat, https://www.arte.tv/en/videos/100300-059-A/re-the-taliban-in-kabul/ minute 6.56) and https://www.zdf.de/nachrichten/politik/afghanistan-abzug-bundeswehr-lebensgefahr-100.html.

Although he is in danger with all his family, the Bundesministerium der Verteidigung did not help him to escape from Afghanistan.

Is it possible to know why?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. August 2021
  • Frist
    25. September 2021
  • 31 Follower:innen
vincenzo agnusdei
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: I'm a citize…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
vincenzo agnusdei
Betreff
Wahed Sadat [#227174]
Datum
21. August 2021 13:19
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
I'm a citizen and I live in Berlin. I saw a documentary on Arte about Afghanistan and it shows an afghan who have been collaborating with Germany for many years (Wahed Sadat, https://www.arte.tv/en/videos/100300-059-A/re-the-taliban-in-kabul/ minute 6.56) and https://www.zdf.de/nachrichten/politik/afghanistan-abzug-bundeswehr-lebensgefahr-100.html. Although he is in danger with all his family, the Bundesministerium der Verteidigung did not help him to escape from Afghanistan. Is it possible to know why?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen vincenzo agnusdei Anfragenr: 227174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227174/ Postanschrift vincenzo agnusdei << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen vincenzo agnusdei
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1663 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. Augu…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Wahed Sadat [#227174]
Datum
23. August 2021 09:02
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1663 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 21. August 2021 Sehr geehrter Herr Agnusdei, ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 21. August 2021 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1663 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1663 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 21. August 2021 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG Antrag; hier: Wahed Sadat [#227174]
Datum
23. August 2021 09:54
Status
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1663 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihr Antrag vom 21. August 2021 Sehr geehrter Herr Agnusdei, zu Ihrem u.a. Antrag ist anzumerken, dass dieser nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielt. Sie bitten vielmehr um Beantwortung einer konkreten Frage. Derartige Anfragen fallen nicht unter das IFG, welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Um ggf. dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, habe ich Ihren Antrag der für den Bürgerdialog im Hause zuständigen Stelle mit der Bitte um Bearbeitung als Bürgeranfrage zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Ihre Anfrage vom 21. August 2021 Sehr geehrter Herr Agnusdei, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundesministe…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antw.: Wahed Sadat [#227174]
Datum
30. August 2021 08:45
Status
Ihre Anfrage vom 21. August 2021 Sehr geehrter Herr Agnusdei, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundesministerium der Verteidigung ist sich gemeinsam mit den anderen Ressorts der Bundesregierung, ihrer Fürsorgepflicht gegenüber ehemaligen afghanischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr bewusst. Daher macht die Bundesregierung den ehemaligen Ortskräften aller in Afghanistan tätig gewesenen deutschen Bundesressorts, die aufgrund ihrer Tätigkeit nun gefährdet sind, ein Angebot zur Aufnahme in Deutschland. Insgesamt haben bereits vor der aktuellen Situation fast 2.500 Personen eine Aufnahmezusage erhalten, von denen knapp 2.000 in Deutschland eingetroffen sind. Für weitere Informationen zum Thema empfehlen wir Ihnen folgenden Artikel: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/weitere-bmvg-dienststellen/einsatzfuehrungskommando-der-bundeswehr/afghanistan-ortskraefte-einsatzfuehrungskommando-5207066 Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine detailliertere Auskunft zu Einzelpersonen aufgrund der sehr dynamische Lage in den letzten Wochen in Afghanistan derzeit nicht möglich ist. Sie können davon ausgehen, dass der gesamte Vorgang des Ortskräfteverfahrens und der Evakuierung eingehend aufgearbeitet werden wird. Mit freundlichen Grüßen