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Sie müssen nach spezifischen, nicht Sie selbst betreffenden Dokumenten in Behörden fragen.

Wahl des Bundespräsidenten

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Warum wird der Bundespräsident nicht von der Bevölkerung gewählt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Oktober 2014
  • Frist
    21. November 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wird der B…
An Bundespräsidialamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wahl des Bundespräsidenten [#7814]
Datum
20. Oktober 2014 21:12
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wird der Bundespräsident nicht von der Bevölkerung gewählt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespräsidialamt
Ihre Anfrage vom 20. Oktober 2014 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 20. Oktober 2014 ist hier…
Von
Bundespräsidialamt
Betreff
Ihre Anfrage vom 20. Oktober 2014
Datum
27. Oktober 2014 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 20. Oktober 2014 ist hier eingegangen. Zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich um Zusendung Ihrer Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen