Wahl-o-mat

Hiermit erbitte ich detaillierte Informationen dazu, inwieweit die eingegebenen Daten in den "Wahl-o-mat" ausgewertet werden und wer alles Zugriff auf diese Daten hat und in welchem Umfang.

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juli 2021
  • Frist
    10. August 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hiermit erbitte ich detail…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wahl-o-mat [#224472]
Datum
7. Juli 2021 12:41
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit erbitte ich detaillierte Informationen dazu, inwieweit die eingegebenen Daten in den "Wahl-o-mat" ausgewertet werden und wer alles Zugriff auf diese Daten hat und in welchem Umfang. Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224472/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeszentrale für politische Bildung
Sehr Antragsteller/in am 07.07.2021 begehrten Sie Zugang zu amtlichen Informationen der Bundeszentrale für polit…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
AW: Wahl-o-mat [#224472]
Datum
8. Juli 2021 16:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in am 07.07.2021 begehrten Sie Zugang zu amtlichen Informationen der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb). Den Zugang zu Informationen des Bundes regelt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Auch die Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgt auf der Grundlage dieses Gesetzes. Sie beantragten Zugang zu folgenden Informationen: - Informationen zur Datenerhebung und -speicherung zur Auswertung der Ergebnisse des Wahl-O-Mats Hierzu kann ich Sie auf den Bereich „Häufig gestellte Fragen“ unter http://www.bpb.de/326317/ verweisen, in dem Sie Folgendes nachlesen können: „Der Wahl-O-Mat erhebt und speichert keinerlei personenbezogene Daten. Die Antworten der Nutzerinnen und Nutzer auf die Thesen werden nur zur Berechnung und Anzeige des persönlichen Ergebnisses im Wahl-O-Mat verwendet. Diese Daten werden darüber hinaus weder verwendet noch gespeichert. Der Wahl-O-Mat bzw. die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb erhebt und speichert keinerlei personenbezogene Daten bei der Nutzung des Online-Tools Wahl-O-Mat. Daher können auch keinerlei Auswertungen über individuelle oder zusammengefasste Ergebnisse der Nutzerinnen und Nutzer gemacht werden. Es werden auch keine sogenannten Tracker bei www.wahl-o-mat.de<http://www.wahl-o-mat.de> verwendet. Der Wahl-O-Mat wird von Medienpartnern auf deren eigenen Servern betrieben. Diese sind auf der Startseite des Wahl-O-Mat aufgeführt. Die Medienpartner sind vertraglich dazu verpflichtet, die Datenschutzgrundverordnung einzuhalten, nur notwendige Tracking-Tools im Umfeld des Wahl-O-Mat einzusetzen und Daten über das Nutzungsverhalten der Wahl-O-Mat-Nutzerinnen und -Nutzer weder zu erheben noch zu verarbeiten. Die sonstige Verantwortung für den Datenschutz liegt bei den jeweiligen Medienpartnern und kann in deren Datenschutzerklärungen nachgelesen werden. Die bpb ermittelt die Anzahl der insgesamt erfolgten Nutzungen des Wahl-O-Mat pro Tag auf den Servern der Medienpartner und lässt diese dann in die Nutzungsstatistik auf www.wahl-o-mat.de<http://www.wahl-o-mat.de> einfließen.“ Sollten Sie Rückfragen haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen