Wählbarkeitsbescheinigungen der Kreiswahlvorschläge der Wahlkreise - 23- - 24- - 25- zur Wahl des Landtages des Landes Brandenburg am 14.09.2014

Wählbarkeitsbescheinigungen der Kreiswahlvorschläge der Wahlkreise

- 23-
- 24-
- 25-

zur Wahl des Landtages des Landes Brandenburg am 14.09.2014

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. August 2014
  • Frist
    16. September 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landkreis Teltow-Fläming Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wählbarkeitsbescheinigungen der Kreiswahlvorschläge der Wahlkreise - 23- - 24- - 25- zur Wahl des Landtages des Landes Brandenburg am 14.09.2014 [#7099]
Datum
14. August 2014 22:47
An
Landkreis Teltow-Fläming
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
Wählbarkeitsbescheinigungen der Kreiswahlvorschläge der Wahlkreise - 23- - 24- - 25- zur Wahl des Landtages des Landes Brandenburg am 14.09.2014
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Teltow-Fläming
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, eine Übersendung der einzelnen Wählbarkeitsbescheinigungen der für die Landta…
Von
Landkreis Teltow-Fläming
Betreff
Datum
15. August 2014 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, eine Übersendung der einzelnen Wählbarkeitsbescheinigungen der für die Landtagswahl am 14.09.2014 in Brandenburg zugelassenen Bewerber, welche von den jeweiligen Amts- und Gemeindeverwaltungen ausgestellt werden und die personenbezogene Daten enthalten, kann nach den einschlägigen Gesetzen nicht erfolgen. Da die Wählbarkeitsbescheinigung unabdingbare Voraussetzung für die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge sind und das passive Wahlrecht der Bewerber betreffen, wurden diese jeweiligen einzelnen Wählbarkeitsbescheinigungen in der öffentlichen Sitzung des Kreiswahlausschusses am 30. Juli. 2014 in der Kreisverwaltung geprüft. Die zugelassenen und veröffentlichten Bewerber für die Landtagswahl am 14.09.2014 haben alle diese Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt. Deshalb ist gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 1 AiG Ihr Antrag auf Übersendung der jeweiligen Wählbarkeitsbescheinigungen für die Wahlkreise 23, 24 und 25 abzulehnen, weil dadurch personenbezogene Daten offenbart werden würden. Für diese Entscheidung bitte ich um ihr Verständnis. Freundliche Grüße, Dißmann Herr Dißmann Landkreis Teltow-Fläming Kreisverwaltung /Dezernatsleitung I Dezernatsleitung Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde Tel: 03371 608-1303 Fax: 03371 608-9110 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Homepage: www.teltow-flaeming.de ______________________________________________________________________ Die genannte E-Mail-Adresse dient nur zum Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Sie dient nicht der Übermittlung rechtsverbindlicher Erklärungen und Anträge, die nach geltendem Recht der Schriftform bedürfen. Der Empfang von Dateianhängen ist auf eine Größe von 10 MB pro E-Mail begrenzt.