Wahlberechtigt Kommunalwahl Brandenburg

Guten Tag,

nach meinem Kenntnisstand, ist jeder EU-Bürger, der in Deutschland wohnhaft ist, bei Kommunalwahlen auch für die Gemeinde wahlberechtigt, in der er gemeldet ist.

Nun gibt es speziell in Brandenburg durchaus einige ländliche Gemeinden, in denen in den Sommermonaten teils hunderte von Arbeitskräften aus dem EU-Ausland beschäftigt sind. Diese Beschäftigungsdauer erstreckt sich dabei durchaus auf bis zu sechs Monate. Demzufolge sind diese Arbeitskräfte für die Dauer der Arbeit auch mit Wohnsitz hier gemeldet (oder können dies zumindest tun).

Nun gibt es Gemeinden, in denen durch diese Konstellation auf beispielsweise 300 Einwohner in den Sommermonaten bis zu 500 nicht-deutsche Arbeitskräfte aus anderen EU-Ländern kommen. Nachdem diese 500 Saisonkräfte länger als drei Monate hier arbeiten und leben würden, alle 500 Saisonkräfte ihren Wohnsitz formal auf dem sie beschäftigenden Betrieb innerhalb der Gemeinde haben würden, wären auch alle 500 Saisonkräfte bei einer Kommunalwahl in der Gemeinde wahlberechtigt.

Ist dies soweit zutreffend?
Welche Gesetze begründen diesen Umstand?
Gibt es Gutachten oder Untersuchungen, die Rückschlüsse zulassen, ob es Gemeinden gibt/gab, in denen überwiegend Saisonkräfte die Wahlen bestimmt haben?

Vielen Dank für Ihre Auskunft

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Landeswahlleiter Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wahlberechtigt Kommunalwahl Brandenburg [#152336]
Datum
24. Juni 2019 14:29
An
Landeswahlleiter Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, nach meinem Kenntnisstand, ist jeder EU-Bürger, der in Deutschland wohnhaft ist, bei Kommunalwahlen auch für die Gemeinde wahlberechtigt, in der er gemeldet ist. Nun gibt es speziell in Brandenburg durchaus einige ländliche Gemeinden, in denen in den Sommermonaten teils hunderte von Arbeitskräften aus dem EU-Ausland beschäftigt sind. Diese Beschäftigungsdauer erstreckt sich dabei durchaus auf bis zu sechs Monate. Demzufolge sind diese Arbeitskräfte für die Dauer der Arbeit auch mit Wohnsitz hier gemeldet (oder können dies zumindest tun). Nun gibt es Gemeinden, in denen durch diese Konstellation auf beispielsweise 300 Einwohner in den Sommermonaten bis zu 500 nicht-deutsche Arbeitskräfte aus anderen EU-Ländern kommen. Nachdem diese 500 Saisonkräfte länger als drei Monate hier arbeiten und leben würden, alle 500 Saisonkräfte ihren Wohnsitz formal auf dem sie beschäftigenden Betrieb innerhalb der Gemeinde haben würden, wären auch alle 500 Saisonkräfte bei einer Kommunalwahl in der Gemeinde wahlberechtigt. Ist dies soweit zutreffend? Welche Gesetze begründen diesen Umstand? Gibt es Gutachten oder Untersuchungen, die Rückschlüsse zulassen, ob es Gemeinden gibt/gab, in denen überwiegend Saisonkräfte die Wahlen bestimmt haben? Vielen Dank für Ihre Auskunft
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Juni 2019 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen

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Landeswahlleiter Brandenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 8 BbgKWahlG ist zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt, "wer am Wahltag …
Von
Landeswahlleiter Brandenburg
Betreff
AW: Wahlberechtigt Kommunalwahl Brandenburg [#152336]
Datum
26. Juni 2019 11:18
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 8 BbgKWahlG ist zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt, "wer am Wahltag 1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (Deutscher) oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger) ist, 2. das 16. Lebensjahr vollendet hat, 3. im Wahlgebiet a. seinen ständigen Wohnsitz hat oder b. sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat sowie 4. nicht nach § 9 vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Bei Inhabern von Hauptwohnungen und Nebenwohnungen wird der ständige Wohnsitz am Ort der melderechtlichen Hauptwohnung vermutet." Zum Melderecht besitze ich keine Kenntnisse, sodass ich hierzu keine Stellung nehmen möchte. Wenn jedoch sich Saisonarbeitskräfte nach dem Melderecht mit Hauptwohnsitz anmelden müssen, dann wären diese Personen wahlberechtigt, wenn sie o.g. Bedingungen erfüllen. Entsprechende Gutachten oder Untersuchungen in Gemeinden mit Saisonarbeitskräften sind mir nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen