Wahlberechtigt Kommunalwahl Brandenburg
Guten Tag,
nach meinem Kenntnisstand, ist jeder EU-Bürger, der in Deutschland wohnhaft ist, bei Kommunalwahlen auch für die Gemeinde wahlberechtigt, in der er gemeldet ist.
Nun gibt es speziell in Brandenburg durchaus einige ländliche Gemeinden, in denen in den Sommermonaten teils hunderte von Arbeitskräften aus dem EU-Ausland beschäftigt sind. Diese Beschäftigungsdauer erstreckt sich dabei durchaus auf bis zu sechs Monate. Demzufolge sind diese Arbeitskräfte für die Dauer der Arbeit auch mit Wohnsitz hier gemeldet (oder können dies zumindest tun).
Nun gibt es Gemeinden, in denen durch diese Konstellation auf beispielsweise 300 Einwohner in den Sommermonaten bis zu 500 nicht-deutsche Arbeitskräfte aus anderen EU-Ländern kommen. Nachdem diese 500 Saisonkräfte länger als drei Monate hier arbeiten und leben würden, alle 500 Saisonkräfte ihren Wohnsitz formal auf dem sie beschäftigenden Betrieb innerhalb der Gemeinde haben würden, wären auch alle 500 Saisonkräfte bei einer Kommunalwahl in der Gemeinde wahlberechtigt.
Ist dies soweit zutreffend?
Welche Gesetze begründen diesen Umstand?
Gibt es Gutachten oder Untersuchungen, die Rückschlüsse zulassen, ob es Gemeinden gibt/gab, in denen überwiegend Saisonkräfte die Wahlen bestimmt haben?
Vielen Dank für Ihre Auskunft
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum24. Juni 2019
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26. Juli 2019
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