Wahlergebnisse der Präses- und Präsidiumswahl vom 8. Mai 2014

Anfrage an: Handelskammer Hamburg

Am 8. Mai fand die Wahl des neuen (alten) Präses und des neuen Präsidiums statt. Leider sind die Wahlergebnisse aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen nicht veröffentlicht worden.

Als Mitglied der Handelskammer hätte ich daher gerne gewusst:

a) Präses-Wahl: Wieviele Ja-Stimmen und Nein-Stimmen Herr Melsheimer bekommen hat und wie viele Enthaltungen es gegeben hat.

b) Präsidiums-Wahl: Wieviele Stimmen sind jeweils auf die 7 Kandidaten entfallen?

Die Argumentation mit dem Datenschutz kann ich deswegen nicht nachvollziehen weil beispielsweise auch in der IHK Lübeck die Ergebnisse der Plenumswahl veröffentlicht worden sind.

Sollte der Veröffentlichung weiterhin der Datenschutz entgegenstehen beantrage ich ich nach dem Transparenzgesetz § 4 Schutz personenbezogener Daten Absatz 3 den Zugang zu den personenbezogenen Daten der Wahl.

Demnach ist der Zugang zu personenbezogenen Daten zu gewähren, wenn die Abwägung ergibt, dass das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss
des Informationszugangs überwiegt. In der Abwägung ist das
Grundrecht der Antragsstellerin oder des Antragsstellers auf informationelle
Selbstbestimmung zu berücksichtigen. Demgemäß kommt es entscheidend auf
die Grundrechtsrelevanz der gewünschten Daten an: Je sensibler diese
personenbezogenen Daten sind, desto eher überwiegt das Schutzbedürfnis des
oder der Betroffenen. Reine Ausforschungsinteressen werden ausdrücklich nicht
geschützt.

Hier geht es nicht um ein reines Ausforschungsinteresse denn als Gast der Plenarsitzung war ich bei der Wahl dabei und als Mitglied der Handelskammer möchte ich schon gerne wissen mit wie vielen Stimmen der Präses gewählt wurde. Zudem entspricht es demokratischen Grundsätzen ein Wahlergebnis bekannt zu geben.

Es steht dem auch kein schutzwürdiges Interesse entgegen. Wahlergebnisse sind keine sensiblen Daten sondern in einer Demokratie selbstverständlich. Auch die Argumentation, dass es sich hier um ein Ehrenamt handelt und die Personen daher besonders geschützt werden müssen ist nicht überzeugend. Denn auch in der Kommunalpolitik arbeiten engagierte Bürger ehrenamtlich mit. Es käme aber keiner auf die Idee bei einer Kommunalwahl nur die gewählten Bürger bekannt zu geben und die Einzelstimmergebnisse zu verheimlichen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Mai 2014
  • Frist
    11. Juni 2014
  • Ein:e Follower:in
Stefan Duphorn
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Handelskammer Hamburg Details
Von
Stefan Duphorn
Betreff
Wahlergebnisse der Präses- und Präsidiumswahl vom 8. Mai 2014 [#6371]
Datum
9. Mai 2014 14:38
An
Handelskammer Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Am 8. Mai fand die Wahl des neuen (alten) Präses und des neuen Präsidiums statt. Leider sind die Wahlergebnisse aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen nicht veröffentlicht worden. Als Mitglied der Handelskammer hätte ich daher gerne gewusst: a) Präses-Wahl: Wieviele Ja-Stimmen und Nein-Stimmen Herr Melsheimer bekommen hat und wie viele Enthaltungen es gegeben hat. b) Präsidiums-Wahl: Wieviele Stimmen sind jeweils auf die 7 Kandidaten entfallen? Die Argumentation mit dem Datenschutz kann ich deswegen nicht nachvollziehen weil beispielsweise auch in der IHK Lübeck die Ergebnisse der Plenumswahl veröffentlicht worden sind. Sollte der Veröffentlichung weiterhin der Datenschutz entgegenstehen beantrage ich ich nach dem Transparenzgesetz § 4 Schutz personenbezogener Daten Absatz 3 den Zugang zu den personenbezogenen Daten der Wahl. Demnach ist der Zugang zu personenbezogenen Daten zu gewähren, wenn die Abwägung ergibt, dass das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. In der Abwägung ist das Grundrecht der Antragsstellerin oder des Antragsstellers auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigen. Demgemäß kommt es entscheidend auf die Grundrechtsrelevanz der gewünschten Daten an: Je sensibler diese personenbezogenen Daten sind, desto eher überwiegt das Schutzbedürfnis des oder der Betroffenen. Reine Ausforschungsinteressen werden ausdrücklich nicht geschützt. Hier geht es nicht um ein reines Ausforschungsinteresse denn als Gast der Plenarsitzung war ich bei der Wahl dabei und als Mitglied der Handelskammer möchte ich schon gerne wissen mit wie vielen Stimmen der Präses gewählt wurde. Zudem entspricht es demokratischen Grundsätzen ein Wahlergebnis bekannt zu geben. Es steht dem auch kein schutzwürdiges Interesse entgegen. Wahlergebnisse sind keine sensiblen Daten sondern in einer Demokratie selbstverständlich. Auch die Argumentation, dass es sich hier um ein Ehrenamt handelt und die Personen daher besonders geschützt werden müssen ist nicht überzeugend. Denn auch in der Kommunalpolitik arbeiten engagierte Bürger ehrenamtlich mit. Es käme aber keiner auf die Idee bei einer Kommunalwahl nur die gewählten Bürger bekannt zu geben und die Einzelstimmergebnisse zu verheimlichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn
Handelskammer Hamburg
Sehr geehrter Herr Duphorn, warum die IHK Lübeck die Einzelstimmergebnisse veröffentlicht hat, wissen wir nicht.…
Von
Handelskammer Hamburg
Betreff
Antwort: Wahlergebnisse der Präses- und Präsidiumswahl vom 8. Mai 2014 [#6371]
Datum
6. Juni 2014 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Duphorn, warum die IHK Lübeck die Einzelstimmergebnisse veröffentlicht hat, wissen wir nicht. Wahrscheinlich waren dort die Betroffenen damit einverstanden. Für uns ist das Vorgehen der IHK Lübeck nicht bindend, sondern die bisherigen Gepflogenheiten in unserer Handelskammer und der Wunsch unserer Kandidatinnen und Kandidaten, die Einzelergebnisse nicht zu veröffentlichen. Außerdem sehen weder die Satzung noch die Wahlordnung unserer Handelskammer eine solche Veröffentlichung vor. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an den Stimmzahlen sehen wir nicht. Denn für das Ergebnis der Wahl zu den Ämtern des Präses und der Vizepräsides ist nur entscheidend, wer gewählt wurde und wer nicht. Diese Information liegt Ihnen vor. Die Korrektheit der Wahl wurde durch den Wahlausschuss kontrolliert, an dem auch ein Mitglied des Wahlbündnisses "Die Kammer sind wir!" beteiligt war. Die absolute Zahl der Einzelstimmen ist für das Mandat ohne Bedeutung. Dass eine Bekanntgabe von Einzelstimmergebnissen mit großer Wahrscheinlichkeit zu sachfremden Spekulationen über die mehr oder weniger große Unterstützung für die inhaltlichen Vorstellungen einzelner Kandidatinnen und Kandidaten führt, zeigt der beigefügte Artikel aus der "Zeit" über das Ergebnis von Herrn Bergmann, das dieser wohl selbst an die Presse kommuniziert hat. Mit freundlichen Grüßen

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Stefan Duphorn
Sehr geehrte Damen und Herren, war die Anfrage so brisant, dass sich noch nicht einmal jemand mehr traute seinen …
An Handelskammer Hamburg Details
Von
Stefan Duphorn
Betreff
AW: Antwort: Wahlergebnisse der Präses- und Präsidiumswahl vom 8. Mai 2014 [#6371]
Datum
6. Juni 2014 16:32
An
Handelskammer Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, war die Anfrage so brisant, dass sich noch nicht einmal jemand mehr traute seinen Namen unter diese Antwort zu setzen? Mit freundlichen Grüßen Stefan Duphorn Anfragenr: 6371 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>