Wahlergebnisse der Präses- und Präsidiumswahl vom 8. Mai 2014
Am 8. Mai fand die Wahl des neuen (alten) Präses und des neuen Präsidiums statt. Leider sind die Wahlergebnisse aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen nicht veröffentlicht worden.
Als Mitglied der Handelskammer hätte ich daher gerne gewusst:
a) Präses-Wahl: Wieviele Ja-Stimmen und Nein-Stimmen Herr Melsheimer bekommen hat und wie viele Enthaltungen es gegeben hat.
b) Präsidiums-Wahl: Wieviele Stimmen sind jeweils auf die 7 Kandidaten entfallen?
Die Argumentation mit dem Datenschutz kann ich deswegen nicht nachvollziehen weil beispielsweise auch in der IHK Lübeck die Ergebnisse der Plenumswahl veröffentlicht worden sind.
Sollte der Veröffentlichung weiterhin der Datenschutz entgegenstehen beantrage ich ich nach dem Transparenzgesetz § 4 Schutz personenbezogener Daten Absatz 3 den Zugang zu den personenbezogenen Daten der Wahl.
Demnach ist der Zugang zu personenbezogenen Daten zu gewähren, wenn die Abwägung ergibt, dass das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss
des Informationszugangs überwiegt. In der Abwägung ist das
Grundrecht der Antragsstellerin oder des Antragsstellers auf informationelle
Selbstbestimmung zu berücksichtigen. Demgemäß kommt es entscheidend auf
die Grundrechtsrelevanz der gewünschten Daten an: Je sensibler diese
personenbezogenen Daten sind, desto eher überwiegt das Schutzbedürfnis des
oder der Betroffenen. Reine Ausforschungsinteressen werden ausdrücklich nicht
geschützt.
Hier geht es nicht um ein reines Ausforschungsinteresse denn als Gast der Plenarsitzung war ich bei der Wahl dabei und als Mitglied der Handelskammer möchte ich schon gerne wissen mit wie vielen Stimmen der Präses gewählt wurde. Zudem entspricht es demokratischen Grundsätzen ein Wahlergebnis bekannt zu geben.
Es steht dem auch kein schutzwürdiges Interesse entgegen. Wahlergebnisse sind keine sensiblen Daten sondern in einer Demokratie selbstverständlich. Auch die Argumentation, dass es sich hier um ein Ehrenamt handelt und die Personen daher besonders geschützt werden müssen ist nicht überzeugend. Denn auch in der Kommunalpolitik arbeiten engagierte Bürger ehrenamtlich mit. Es käme aber keiner auf die Idee bei einer Kommunalwahl nur die gewählten Bürger bekannt zu geben und die Einzelstimmergebnisse zu verheimlichen.
Anfrage abgelehnt
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Datum9. Mai 2014
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11. Juni 2014
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