Wahlfachvergabe
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt schon eine ähnliche Anfrage (https://fragdenstaat.de/anfrage/wahlfachwahl-im-fb05/) die allerdings abgelehnt wurde.
Eine Begründung dazu sehe ich aber nicht. Warum ist das ein "§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag"?
Mich interessiert das Thema auch. Das Verfahren ist für einen Stundenten nicht transparent, aber signifikant wichtig für das Studium. Die (scheinbar) automatischen Ergebnisse bestimmen ob ich als Student einen Schwerpunkt abschließen kann oder nicht.
Gerne würde ich nachvollziehen können wie genau es zu kommt.
Zusätzlich zu den in der verlinkten Anfrage genannten Punkten habe ich noch folgende Fragen:
* Ist der Algorithmus deterministisch? Also wird bei gleichen Eingangsdaten immer das gleiche Ergebniss erzeugt?
* Gibt es eine Evaluation des Verfahrens?
* Wie wurde die Vergabe organisiert bevor es dieses Verfahren gab?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum20. August 2020
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22. September 2020
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3 Follower:innen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Wahlfachvergabe [#195622]
- Datum
- 20. August 2020 10:12
- An
- Fachhochschule Aachen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Wahlfachvergabe [#195622]
- Datum
- 22. September 2020 08:54
- An
- Fachhochschule Aachen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Fachhochschule Aachen
- Betreff
- Automatische Antwort: Wahlfachvergabe [#195622]
- Datum
- 22. September 2020 08:54
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Fachhochschule Aachen
- Betreff
- AW: Wahlfachvergabe [#195622]
- Datum
- 28. September 2020 13:14
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Wahlfachvergabe [#195622]
- Datum
- 28. September 2020 18:00
- An
- Fachhochschule Aachen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Fachhochschule Aachen
- Betreff
- AW: Wahlfachvergabe [#195622]
- Datum
- 29. September 2020 12:08
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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FAQ: https://fh-aachen.sciebo.de/s/1RrfzDkVk…
Erläuterungen: https://fh-aachen.sciebo.de/s/XLjlks7kH…
Video: https://fh-aachen.sciebo.de/s/hoDq1LwG7… (ab Zeitindex 17:15 relevant)
Gerade die großen Fragen, wie der Algorithmus intern funktioniert, welche Software eingesetzt wird und sonstige Randbedingungen bleiben aber offen.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Wahlfachvergabe“ [#195622] [#195622]
- Datum
- 29. September 2020 18:38
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 30. September 2020 06:54
- Status
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 29.09.2020, #195622
- Datum
- 7. Oktober 2020 11:06
- Status
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Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.8.2020
- Datum
- 14. Oktober 2020 17:12
- Status
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https://fragdenstaat.de/anfrage/dokumen…
https://fragdenstaat.de/anfrage/kaufver…
Ich plane da in Zukunft auch noch weiterzuforschen. Weitere Anfragen zu dem Thema welche die Verwaltungstätigkeit betreffen werde ich demnächst stellen.
Ich bin der Meinung das dieser Aspekt (Verwaltungstätigkeit) in meiner Mail an das LDI bereits der zentrale Punkt der Beschwerde war.
Insofern verstehe ich nicht, was ich da anders formulieren soll.
Da dies von grundsätzlicher Bedeutung ist werde ich als nächsten Schritt eine Klage evaluieren.
Andere Anfragen mit dem gleichen Problem/Ablehnungsgrund konnte ich mit der Suche leider nicht finden.
Die Hochschulverwaltung ist nicht durch das IFG ausgenommen, sonst hätte der Gesetzgeber Hochschulen nicht nur in Bezug auf die Lehre ausgenommen, sondern vollständig. Gerne kannst du diese Anfrage auch im Forum diskutieren: https://forum.okfn.de
Vgl. https://forum.okfn.de/t/suche-paragraph…
Ansonsten sehr gute Ressourcen gefunden und zitiert.
Gerne auch im Forum fragen bei Problemen.
(Disclaimer: Dies stellt keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Interpretation oder Vorgehensweise dar.)