Wahlfachvergabe

Anfrage an: Fachhochschule Aachen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

es gibt schon eine ähnliche Anfrage (https://fragdenstaat.de/anfrage/wahlfachwahl-im-fb05/) die allerdings abgelehnt wurde.
Eine Begründung dazu sehe ich aber nicht. Warum ist das ein "§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag"?

Mich interessiert das Thema auch. Das Verfahren ist für einen Stundenten nicht transparent, aber signifikant wichtig für das Studium. Die (scheinbar) automatischen Ergebnisse bestimmen ob ich als Student einen Schwerpunkt abschließen kann oder nicht.
Gerne würde ich nachvollziehen können wie genau es zu kommt.

Zusätzlich zu den in der verlinkten Anfrage genannten Punkten habe ich noch folgende Fragen:
* Ist der Algorithmus deterministisch? Also wird bei gleichen Eingangsdaten immer das gleiche Ergebniss erzeugt?
* Gibt es eine Evaluation des Verfahrens?
* Wie wurde die Vergabe organisiert bevor es dieses Verfahren gab?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in es gibt schon eine äh…
An Fachhochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wahlfachvergabe [#195622]
Datum
20. August 2020 10:12
An
Fachhochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in es gibt schon eine ähnliche Anfrage (https://fragdenstaat.de/anfrage/wahlfachwahl-im-fb05/) die allerdings abgelehnt wurde. Eine Begründung dazu sehe ich aber nicht. Warum ist das ein "§4.4: missbräuchlich gestellter Antrag"? Mich interessiert das Thema auch. Das Verfahren ist für einen Stundenten nicht transparent, aber signifikant wichtig für das Studium. Die (scheinbar) automatischen Ergebnisse bestimmen ob ich als Student einen Schwerpunkt abschließen kann oder nicht. Gerne würde ich nachvollziehen können wie genau es zu kommt. Zusätzlich zu den in der verlinkten Anfrage genannten Punkten habe ich noch folgende Fragen: * Ist der Algorithmus deterministisch? Also wird bei gleichen Eingangsdaten immer das gleiche Ergebniss erzeugt? * Gibt es eine Evaluation des Verfahrens? * Wie wurde die Vergabe organisiert bevor es dieses Verfahren gab? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195622/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Wahlfachvergabe“ vom 20.08.2020 (#195622) wurde …
An Fachhochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wahlfachvergabe [#195622]
Datum
22. September 2020 08:54
An
Fachhochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Wahlfachvergabe“ vom 20.08.2020 (#195622) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195622/
Fachhochschule Aachen
   Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin vom [geschwärzt] bis voraussichtlich [geschwärzt] nicht im Büro zu e…
Von
Fachhochschule Aachen
Betreff
Automatische Antwort: Wahlfachvergabe [#195622]
Datum
22. September 2020 08:54
Status
Warte auf Antwort
   Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin vom [geschwärzt] bis voraussichtlich [geschwärzt] nicht im Büro zu erreichen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an meinen Kollegen Herrn Lex unter [geschwärzt], Tel. [geschwärzt] . Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Köppinger
Fachhochschule Aachen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich beziehe mich auf Ihre Anfrage über Frag den Staat zur Wahlfachvergabe. Einer B…
Von
Fachhochschule Aachen
Betreff
AW: Wahlfachvergabe [#195622]
Datum
28. September 2020 13:14
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ich beziehe mich auf Ihre Anfrage über Frag den Staat zur Wahlfachvergabe. Einer Beantwortung dieser Frage steht ein Auschlussgrund des Informationsfreiheitsgesetzes entgegen. § 2 Abs 3 lautet: Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungseinrichtungen gilt dieses Gesetz nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden. Ihre Anfrage bezüglich der Parameter zur Wahlfachvergabe betrifft den Bereich der Lehre und muss insoweit nicht beantwortet werden. Gegen diese Entscheidung können Sie gem. § 13 IFG den Landesdatenschutzbeauftragten anrufen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für ihre Antwort. Der berühmte Satz vorweg: "Ich bin kein Jurist, …
An Fachhochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wahlfachvergabe [#195622]
Datum
28. September 2020 18:00
An
Fachhochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für ihre Antwort. Der berühmte Satz vorweg: "Ich bin kein Jurist, aber.." * Die Anfrage betrifft nicht die Lehre, sondern die Organisation der Lehre. Die Wahlfachvergabe ist effektiv einer Verwaltungstätigkeit. * Wenn ich § 2 Abs 3 so eng wie Sie auslege würde es bedeuten das alle IFG Anfragen an die FH Aachen pauschal aus diesem Grund abgelehnt werden könne. Ich denke diese Auslegung geht zu weit. * In der Gesetzesbegründung ist erwähnt warum Absatz 2 eingeführt wurde (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD13-1311.pdf). "Die Ausforschung von Prüfungsunterlagen durch interessierte Dritte soll verhindert werden.". Das ist hier ja nicht der Fall. Auch die Freiheit von Forschung und Wissenschaft ist durch diese Anfrage nicht berührt. * Als Referenz, das DFN führt das in ihrer Handlungsempfehlung zu IFG-Anfragen auch entsprechend auf. https://www.dfn.de/fileadmin/3Beratung/Recht/handlungsempfehlungen/Umgang_mit_Auskunftsanspruechen_aus_dem_Informationsfreiheitsgesetz.pdf Halten Sie diese Argumente für stichhaltig und beantworten entsprechend meine Anfrage? Oder muss ich mein Glück beim Landesdatenschutzbeauftragten versuchen? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195622/
Fachhochschule Aachen
Sehr geehrteAntragsteller/in auch unter Berücksichtigung der Empfehlungen der DFN bleibe ich bei meiner Einschät…
Von
Fachhochschule Aachen
Betreff
AW: Wahlfachvergabe [#195622]
Datum
29. September 2020 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in auch unter Berücksichtigung der Empfehlungen der DFN bleibe ich bei meiner Einschätzung, dass die von Ihnen gewünschten Informationen die Lehre betreffen und daher nicht herausgegeben werden müssen. Die Entscheidung, welche und wieviele Wahlfächer angeboten werden können, hängt unter anderem davon ab, welche Schwerpunkte der Fachbereichsrat in dem jeweiligen Semester anbieten möchte und kann. Dies ist eine Entscheidung, die den Bereich der Lehre signifikant betrifft. Auch die Zahl und die Qualifikation der Lehrbeauftragten hängt davon ab. Diese Entscheidungen des Gremiums beeinflussen somit das Auswahlverfahren auch in seiner formellen Ausgestaltung Darüberhinaus können Sie sich über das Wahlververfahren ausreichend über die Homepage des Fachbereichs informieren. Zum Ersten durch ausführliche schriftliche Informationen zum Zweiten durch eine Videodokumetation zum Dritten über FAQ`s, so dass auch der Ablehnungsgrund des § 5 Abs. 4 IFG NRW greift. Es verbleibt somit bei meiner Entscheidung vom 28.9.2020 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nord…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Wahlfachvergabe“ [#195622] [#195622]
Datum
29. September 2020 18:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/195622/ausführliche schriftliche Informationen Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil § 2 Abs 3 IFG NRW zu eng ausgelegt wird: * Meine betrifft Anfrage nicht die konkrete Vergabe in einem bestimmten Semester. * Das Verfahren, die dazu einsesetzte Software und evtl. vorhandene Dienstanweisungen, Evaluierungen, ... sind als Verwaltungstätigkeiten/Aufgaben zu interpretieren. * Der Auslegung von Frau Köppinger folgend wären IFG Anfragen die Teilbereiche der Lehre am Rande betreffen pauschal abzulehen. Das wiederspricht meiner Meinung nach der Intension des Gesetzgebers. Ziel war es das Ausforschen von prüfungsrelevanten Informationen zu verhindern. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anhänge: - 195622.pdf - 2020-09-28_1-OutlookEmoji-fhac-logo264f0d2d-41b3-48e8-a8b7-fef6b90ed514.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logo07dc663c-0685-4cbf-970c-467e27a673a9.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logo113b3223-1745-4ee9-b384-a45745fc2b65.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logo120e5e60-a8f3-4aba-8976-f7a421813625.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logo1a9a76b1-748c-4796-ae81-c1ac8b6c7d24.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logo2ce9db6e-4837-40e5-9fd4-d709787862de.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logo3e7f77db-379e-4b5e-83f7-01b56b478cda.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logo683635f0-d442-42b8-9889-c82cbfd92356.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logo7047905f-5b9c-4db0-bd49-60bc445f446a.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logo754f2337-9229-4dc3-aeb9-c7a6f3862d61.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logo7bf3b49e-3b09-46b5-a37d-c13da95b57eb.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logo862e584c-3b91-4c83-ab4a-17f7b3ad7ba2.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logo8a7c83f1-c024-4e0d-b13a-56325e1fc9df.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logo8ae05890-8c9c-4363-8dae-3d3f33ae4849.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logo91b4705b-9d6f-4d47-9a4b-568dc9cdeb59.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logo9aaa17dc-b49b-4170-8ccc-14dc12a3d380.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logo9c39cb94-d99c-4541-8f6d-50e783fd4060.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logo9e22ad03-7c82-4982-b647-650362cdcd08.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logoac0a443b-e6b7-44e6-84ce-286fc6d5a079.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logob8eaa046-d2b9-4836-a065-cb4db2bd98a1.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logobe731efc-5607-446a-b3c7-e3d53fe42df8.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logodaf783ba-a1d1-4f1e-9cc1-fbc567c920dc.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logoe7553853-a6ab-41e1-bc34-3814fe9d7af3.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logoea9e6bc4-dab6-4f76-b0b3-0311b00e3744.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logoedcb52f3-446a-49b0-bfba-03e81b721ae4.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logof0cf593e-e587-456d-9bf1-9b71b611253f.png - 2020-09-29_1-OutlookEmoji-fhac-logof2fb4aed-4422-4b0f-950a-a83c8bf52b83.png Anfragenr: 195622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195622/
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Ihre E-Mail vom 29.09.2020, #195622 Von: [geschwärzt] An: [geschwärzt] Bear…
Von: [geschwärzt] An: [geschwärzt] Bearbeitung: [geschwärzt], Tel. [geschwärzt] Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-8946/20 Betreff: Ihre E-Mail vom 29.09.2020, #195622 Sehr [geschwärzt], ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-10 E-Mail: [geschwärzt] Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>

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Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.8.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Inf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.8.2020
Datum
14. Oktober 2020 17:12
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag auf Informationszugang vom 20.8.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.11-8946/20 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer o.g. email bitten Sie mich um Vermittlung bei Ihrem Antrag gegenüber der FH Aachen. Ihre Ablehnung begründet die FH damit, dass bereits der Anwendungsbereich nach § 2 Abs. 3 IFG NRW nicht eröffnet sei. Diese Begründung halte ich für plausibel und in Einklang mit dem IFG NRW stehend. Nach § 2 Abs. 3 IFG NRW gilt das Gesetz für Hochschulen nur, "soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden." Diese Formulierung bezieht sich auf das verfassungsrechtliche Begriffsverständnis des Art. 5 Abs. 3 GG, welches eine weite Auslegung zulässt. Soweit also eine Information mit einer forschenden oder lehrenden Tätigkeit in Zusammenhang steht, ist der Antrag abzulehnen, da die Information nicht dem sachlichen Anwendungsbereich des IFG NRW unterfällt. Dies ist bei der Zuordnung der Wahlfächer und den von Ihnen angefragten Informationen meines Erachtens der Fall. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihr Anliegen aus diesem Grund nicht gegenüber der FH aufgreifen werde. Mit freundlichen Grüßen