Wahlkampf im Bereich des BAMS

Der SPD-Kanzlerkandidat berichtet unter anderem über seinen Twitter Kanal https://twitter.com/MartinSchulz/status/838372962294251521 über einen Besuch in der Arbeitsagentur Aachen. Dabei darf ich auch auf die einschlägigen Presseberichte verweisen.

Generell ist die staatliche Verwaltung, in die zumindest im erweiterten Sinne auch die Bundesagentur für Arbeit und ihre Substruktur zählt, verpflichtet sich politisch neutral zu verhalten. Insbesondere Wahlkampfauftritte dürften daher generell untersagt sein. Martin Schulz ist weder Abgeordneter noch besitzt er derzeit ein sonstiges staatliches Amt.

Ich bitte um Zusendung der Regelungen aus dem BMAS Geschäftsbereich, in dem die Nutzung von Einrichtungen von BMAS-Einrichtungen (einschliesslich Substruktur) für Wahlkampfzwecke geregelt ist.

Bitte richten Sie Ihre Antwort an meine Anschrift <<E-Mail-Adresse>>

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. März 2017
  • Frist
    7. April 2017
  • Ein:e Follower:in
Mohammed Al Sharkey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der SPD-Kanzlerk…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Mohammed Al Sharkey
Betreff
Wahlkampf im Bereich des BAMS [#20604]
Datum
6. März 2017 20:03
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der SPD-Kanzlerkandidat berichtet unter anderem über seinen Twitter Kanal https://twitter.com/MartinSchulz/status/838372962294251521 über einen Besuch in der Arbeitsagentur Aachen. Dabei darf ich auch auf die einschlägigen Presseberichte verweisen. Generell ist die staatliche Verwaltung, in die zumindest im erweiterten Sinne auch die Bundesagentur für Arbeit und ihre Substruktur zählt, verpflichtet sich politisch neutral zu verhalten. Insbesondere Wahlkampfauftritte dürften daher generell untersagt sein. Martin Schulz ist weder Abgeordneter noch besitzt er derzeit ein sonstiges staatliches Amt. Ich bitte um Zusendung der Regelungen aus dem BMAS Geschäftsbereich, in dem die Nutzung von Einrichtungen von BMAS-Einrichtungen (einschliesslich Substruktur) für Wahlkampfzwecke geregelt ist. Bitte richten Sie Ihre Antwort an meine Anschrift <<E-Mail-Adresse>>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Mohammed Al Sharkey <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Mohammed Al Sharkey

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vom …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
WG: [IVBV] Wahlkampf im Bereich des BAMS [#20604]
Datum
12. April 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Al Sharkey, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vom 06.03.2017. Sie bitten darin um Zusendung der Regelungen aus dem BMAS Geschäftsbereich, in dem die Nutzung von Einrichtungen des BMAS-Geschäftsbereichs für Wahlkampfzwecke geregelt ist. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht vor. Daher ist mir eine Übermittlung nicht möglich. Unabhängig davon, dass im von Ihnen begehrten Bereich amtliche Informationen im Sinne des IFG hier nicht vorhanden sind, möchte ich Sie darüber informieren, dass die Bundesregierung (und damit die ihr zugeordneten Bundesministerien und deren Geschäftsbereiche) an das sogenannte Neutralitätsgebot gebunden sind. Dieses leitet sich aus Artikel 21 und Artikel 20 des Grundgesetzes ab und besagt, dass die Bundesregierung gleichmäßig neutral gegenüber allen Parteien sein muss, die nicht als verfassungswidrig eingestuft wurden. Besuche von Mitgliedern aller Parteien in Behörden sind in allen Ressortbereichen grundsätzlich üblich und bedürfen nach der geltenden Gesetzeslage keiner formellen Genehmigung. Herr Schulz, dessen Besuch in der Agentur für Arbeit Aachen Sie ansprechen, kandidiert für ein Bundestagsmandat als Kandidat der SPD Nordrhein-Westfalen auf Listenplatz 1 und kann in Absprache mit den jeweiligen Behörden Besuche vereinbaren, wenn dabei die Neutralitätspflicht der jeweiligen Behörden gewahrt bleibt. Mit freundlichen Grüßen