Wahlkreise und Postleitzahlen

Ich benötige ein Liste der Abgeordneten, die ein Direktmandat haben und deren Wahlkreise zugeordnet zu den entsprechenden Postleitzahlgebieten. In der Liste sollten alle im Wahlkreis vorhandenen PLZ zugeordnet sein, nicht nur die des Verwaltungsitzes.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. August 2018
  • Frist
    2. Oktober 2018
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich benötige ein…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wahlkreise und Postleitzahlen [#33135]
Datum
29. August 2018 11:08
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich benötige ein Liste der Abgeordneten, die ein Direktmandat haben und deren Wahlkreise zugeordnet zu den entsprechenden Postleitzahlgebieten. In der Liste sollten alle im Wahlkreis vorhandenen PLZ zugeordnet sein, nicht nur die des Verwaltungsitzes.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29.…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Wahlkreise und Postleitzahlen (A-IR/11100100-IF30234)
Datum
30. August 2018 08:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 29. August 2018. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30234 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Liste der Abgeordneten und Wahlkreise mit PLZ (Az.: A-IR/1110100-IF30234) Sehr geehrtAntragsteller/i…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Liste der Abgeordneten und Wahlkreise mit PLZ (Az.: A-IR/1110100-IF30234)
Datum
19. September 2018 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 29. August 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30234) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um den Zugang zu folgenden Informationen: Eine Liste der Abgeordneten, die ein Direktmandat haben und deren Wahlkreise zugeordnet zu den entsprechenden Postleitzahlgebieten. In der Liste sollten alle im Wahlkreis vorhandenen PLZ zugeordnet sein, nicht nur die des Verwaltungssitzes. Zu Ihrem Antrag nehmen wir wie folgt Stellung: Die gewählten Direktkandidaten der letzten Bundestagswahl sind über das Internetangebot des Bundeswahlleiters abrufbar: https://www.bundeswahlleiter.de/bundest… Auf dieser Internetseite wird zudem eine Tabelle mit allen Bundestagswahlkreisen und den zugeordneten Gemeinden zum Download angeboten: https://www.bundeswahlleiter.de/bundest… Diese Tabelle enthält auch die Postleitzahl, unter der die jeweilige Gemeindeverwaltung erreichbar ist. Gemeinden mit weiteren Postleitzahlen sind entsprechend gekennzeichnet. Aus lizenzrechtlichen Gründen dürfen wir das vollständige Postleitzahlenverzeichnis (Urheber ist die Deutsche Post AG mit dem Produkt DATAFACTORY STREETCODE) nicht verbreiten. Der Lizenzvertrag mit der deutschen Post gestattet uns Auswertungen ausschließlich für interne Zwecke. Ohnehin ist jedoch eine solche Zuordnung in vielen Fällen nicht eindeutig möglich, da die Postleitzahlengebiete üblicherweise nicht entlang der Wahlkreisgrenzen verlaufen. Darüber hinaus liegt uns als kleinste systematisierte Gebietseinheit bei der Wahlkreiseinteilung die Gemeinde als Ganzes vor. Bei Gemeinden, die durch mehrere Wahlkreise "geteilt" sind, fehlt uns eine weitere Differenzierung (z.B. nach Stadtteil, Bezirk, Straße), so dass hier ebenso eine eindeutige Zuordnung der Postleitzahlen nicht möglich ist. Die Zuordnung der Direktkandidaten zu den Wahlkreisen müssten Sie selbst vornehmen, hier können wir Ihnen nicht weiterhelfen. Wir bedauern, Ihnen nicht alle gewünschten Informationen zur Verfügung stellen zu können, hoffen Ihnen aber dennoch weitergeholfen zu haben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen