Sehr
geehrtAntragsteller/in
Sie haben mit E-Mail vom 29. August 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30234) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um den Zugang zu folgenden Informationen:
Eine Liste der Abgeordneten, die ein Direktmandat haben und deren Wahlkreise zugeordnet zu den entsprechenden Postleitzahlgebieten. In der Liste sollten alle im Wahlkreis vorhandenen PLZ zugeordnet sein, nicht nur die des Verwaltungssitzes.
Zu Ihrem Antrag nehmen wir wie folgt Stellung:
Die gewählten Direktkandidaten der letzten Bundestagswahl sind über das Internetangebot des Bundeswahlleiters abrufbar:
https://www.bundeswahlleiter.de/bundest…
Auf dieser Internetseite wird zudem eine Tabelle mit allen Bundestagswahlkreisen und den zugeordneten Gemeinden zum Download angeboten:
https://www.bundeswahlleiter.de/bundest…
Diese Tabelle enthält auch die Postleitzahl, unter der die jeweilige Gemeindeverwaltung erreichbar ist. Gemeinden mit weiteren Postleitzahlen sind entsprechend gekennzeichnet. Aus lizenzrechtlichen Gründen dürfen wir das vollständige Postleitzahlenverzeichnis (Urheber ist die Deutsche Post AG mit dem Produkt DATAFACTORY STREETCODE) nicht verbreiten. Der Lizenzvertrag mit der deutschen Post gestattet uns Auswertungen ausschließlich für interne Zwecke.
Ohnehin ist jedoch eine solche Zuordnung in vielen Fällen nicht eindeutig möglich, da die Postleitzahlengebiete üblicherweise nicht entlang der Wahlkreisgrenzen verlaufen. Darüber hinaus liegt uns als kleinste systematisierte Gebietseinheit bei der Wahlkreiseinteilung die Gemeinde als Ganzes vor. Bei Gemeinden, die durch mehrere Wahlkreise "geteilt" sind, fehlt uns eine weitere Differenzierung (z.B. nach Stadtteil, Bezirk, Straße), so dass hier ebenso eine eindeutige Zuordnung der Postleitzahlen nicht möglich ist.
Die Zuordnung der Direktkandidaten zu den Wahlkreisen müssten Sie selbst vornehmen, hier können wir Ihnen nicht weiterhelfen.
Wir bedauern, Ihnen nicht alle gewünschten Informationen zur Verfügung stellen zu können, hoffen Ihnen aber dennoch weitergeholfen zu haben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen