Wahllokal in Edertal, Ortteil Hemfurth/Edersee nicht geeignet für die Bundestagswahl am 26.09.2021
Nachdem meine detaillierten Nachfragen bei Landkreis-Waldeck-Frankenberg nicht mehr beantwortet werden, und ich bei der Gemeinde Edertal trotz zwei maliger Nachfrage keine Antwort bekommen habe, wende ich mich an Sie, damit bei der Bundestagswahl die Bevölkerung nicht von der Auszählung der Stimmen im Wahllokal Hemfurth/Edersee der Gemeinde Edertal ausgeschlossen wird.
Die Gemeinde Edertal hat beim Versand der Wahlbenachrichtigungen als Wahlraum das nicht geeignete Sportheim in der Ederstraße in Hemfurth/Edersee benannt (siehe Anlage 7).
In der Anlage sende ich Ihnen den bisherigen Schriftverkehr mit dem Landkreis Waldeck-Frankenberg (Anlage 1-4) und den nicht beantworteten Schriftverkehr mit der Gemeinde Edertal (Anlage 5-6).
Machen Sie sich bitte selbst ein Bild davon, wie alle Hinweise darauf, dass es wieder zu einem Ausschluss der Bevölkerung während der Stimmauszählung, diesmal bei der Bundestagswahl kommt, ignoriert werden.
Andere Gemeinden (z.B. Vellmar), haben festgestellt, dass die bisherigen Wahlräume unter den pandemischen Bedingungen für die Bundestagswahl nicht geeignet sind, und haben alternative Wahlräume zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für die zurückliegende Kommunalwahl, wo andere Gemeinden z.B. kurzfristig auf beheizte Zelte des Katastrophenschutzes zurückgegriffen haben, damit die geltenden Gesetze zur Wahldurchführung umgesetzt werden konnten.
Die Anlagen sollten eindeutig sein, zu einem schnelleren Verständnis eine kurze Zusammenfassung der Anlagen:
Ich wollte am 14. März 2021 als Zuschauer bei der öffentlichen Auszählung der Wählerstimmen zur Kommunal-, Gemeinde- und Ortsbeiratswahl im Wahllokal der Gemeinde Edertal im Ortsteil Hemfurth/Edersee teilnehmen.
Bei meiner Ankunft um 17.55 Uhr wurde mir von dem anwesendem Wahlvorstand mitgeteilt, dass das Wahllokal aufgrund seiner Größe nicht geeignet sei, dass die Öffentlichkeit im Wahllokal die öffentliche Stimmauszählung verfolgt und die Öffentlichkeit nur von außen durch das offene Fenster die Stimmauszählung verfolgen kann.
Draußen war es 4 Grad kalt und sehr windig. Weder eine Windschutzwand noch ein Heizpilz zum Schutz der Zuschauer waren vorhanden. Ich musste die öffentliche Stimmauszählung mit einer Dauer von 110 Minuten in der Kälte außerhalb des Wahlraumes verfolgen.
Die Gemeinde Edertal gegründete den Ausschluss aus dem Wahlraum auf meine Anfrage beim Landkreis Waldeck-Frankenberg damit, dass durch einen kurzfristigen Wasserschaden im vorgesehenen Wahllokal (Bürgerhaus) der Umzug in das Sportheim notwendig war. Auf meine erneute Nachfrage, dass der Wasserschaden schon 3 Wochen vor der Wahl bekannt gewesen ist, und man genügend Zeit gehabt hätte, eine alternative Lokation zu finden und wie bei zukünftigen Wahlen seitens der Gemeinde Edertal gewährleistet ist, das die Wahlen konform der geltenden Gesetze durchgeführt werden, bekam ich zur Antwort „Da ich bereits mit meinem Antwortschreiben vom 10.06.2021 die Angelegenheit hinsichtlich der Vorgehensweise des Gemeindewahlleiters der Nationalparkgemeinde Edertal als ausreichend erörtert betrachtet habe, werde ich keine weiteren Eingaben in dieser Sache mehr beantworten.“
Daraufhin habe ich mich mit meiner Anfrage an die Gemeinde Edertal gewandt, die diese, ebenso wie meine Nachfrage, bis heute unbeantwortet ließ.
Ich bitte Sie als Vertreter der Bürger der Bundesrepublik Deutschland auf ihr gesetzliches Recht an der Teilnahme an der Stimmauszählung der Bundestagswahl bei der Gemeinde Edertal nachzufragen, wie dies im Ortsteil Edersee/Hemfurth sichergestellt ist.
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. September 2021
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19. Oktober 2021
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