Wahllokal in Edertal, Ortteil Hemfurth/Edersee nicht geeignet für die Bundestagswahl am 26.09.2021

Anfrage an: Bundeswahlleiter

Nachdem meine detaillierten Nachfragen bei Landkreis-Waldeck-Frankenberg nicht mehr beantwortet werden, und ich bei der Gemeinde Edertal trotz zwei maliger Nachfrage keine Antwort bekommen habe, wende ich mich an Sie, damit bei der Bundestagswahl die Bevölkerung nicht von der Auszählung der Stimmen im Wahllokal Hemfurth/Edersee der Gemeinde Edertal ausgeschlossen wird.

Die Gemeinde Edertal hat beim Versand der Wahlbenachrichtigungen als Wahlraum das nicht geeignete Sportheim in der Ederstraße in Hemfurth/Edersee benannt (siehe Anlage 7).

In der Anlage sende ich Ihnen den bisherigen Schriftverkehr mit dem Landkreis Waldeck-Frankenberg (Anlage 1-4) und den nicht beantworteten Schriftverkehr mit der Gemeinde Edertal (Anlage 5-6).

Machen Sie sich bitte selbst ein Bild davon, wie alle Hinweise darauf, dass es wieder zu einem Ausschluss der Bevölkerung während der Stimmauszählung, diesmal bei der Bundestagswahl kommt, ignoriert werden.

Andere Gemeinden (z.B. Vellmar), haben festgestellt, dass die bisherigen Wahlräume unter den pandemischen Bedingungen für die Bundestagswahl nicht geeignet sind, und haben alternative Wahlräume zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für die zurückliegende Kommunalwahl, wo andere Gemeinden z.B. kurzfristig auf beheizte Zelte des Katastrophenschutzes zurückgegriffen haben, damit die geltenden Gesetze zur Wahldurchführung umgesetzt werden konnten.

Die Anlagen sollten eindeutig sein, zu einem schnelleren Verständnis eine kurze Zusammenfassung der Anlagen:

Ich wollte am 14. März 2021 als Zuschauer bei der öffentlichen Auszählung der Wählerstimmen zur Kommunal-, Gemeinde- und Ortsbeiratswahl im Wahllokal der Gemeinde Edertal im Ortsteil Hemfurth/Edersee teilnehmen.

Bei meiner Ankunft um 17.55 Uhr wurde mir von dem anwesendem Wahlvorstand mitgeteilt, dass das Wahllokal aufgrund seiner Größe nicht geeignet sei, dass die Öffentlichkeit im Wahllokal die öffentliche Stimmauszählung verfolgt und die Öffentlichkeit nur von außen durch das offene Fenster die Stimmauszählung verfolgen kann.

Draußen war es 4 Grad kalt und sehr windig. Weder eine Windschutzwand noch ein Heizpilz zum Schutz der Zuschauer waren vorhanden. Ich musste die öffentliche Stimmauszählung mit einer Dauer von 110 Minuten in der Kälte außerhalb des Wahlraumes verfolgen.

Die Gemeinde Edertal gegründete den Ausschluss aus dem Wahlraum auf meine Anfrage beim Landkreis Waldeck-Frankenberg damit, dass durch einen kurzfristigen Wasserschaden im vorgesehenen Wahllokal (Bürgerhaus) der Umzug in das Sportheim notwendig war. Auf meine erneute Nachfrage, dass der Wasserschaden schon 3 Wochen vor der Wahl bekannt gewesen ist, und man genügend Zeit gehabt hätte, eine alternative Lokation zu finden und wie bei zukünftigen Wahlen seitens der Gemeinde Edertal gewährleistet ist, das die Wahlen konform der geltenden Gesetze durchgeführt werden, bekam ich zur Antwort „Da ich bereits mit meinem Antwortschreiben vom 10.06.2021 die Angelegenheit hinsichtlich der Vorgehensweise des Gemeindewahlleiters der Nationalparkgemeinde Edertal als ausreichend erörtert betrachtet habe, werde ich keine weiteren Eingaben in dieser Sache mehr beantworten.“

Daraufhin habe ich mich mit meiner Anfrage an die Gemeinde Edertal gewandt, die diese, ebenso wie meine Nachfrage, bis heute unbeantwortet ließ.

Ich bitte Sie als Vertreter der Bürger der Bundesrepublik Deutschland auf ihr gesetzliches Recht an der Teilnahme an der Stimmauszählung der Bundestagswahl bei der Gemeinde Edertal nachzufragen, wie dies im Ortsteil Edersee/Hemfurth sichergestellt ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. September 2021
  • Frist
    19. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
Rainer Langefeld
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachdem meine det…
An Bundeswahlleiter Details
Von
Rainer Langefeld
Betreff
Wahllokal in Edertal, Ortteil Hemfurth/Edersee nicht geeignet für die Bundestagswahl am 26.09.2021 [#228445]
Datum
16. September 2021 13:45
An
Bundeswahlleiter
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachdem meine detaillierten Nachfragen bei Landkreis-Waldeck-Frankenberg nicht mehr beantwortet werden, und ich bei der Gemeinde Edertal trotz zwei maliger Nachfrage keine Antwort bekommen habe, wende ich mich an Sie, damit bei der Bundestagswahl die Bevölkerung nicht von der Auszählung der Stimmen im Wahllokal Hemfurth/Edersee der Gemeinde Edertal ausgeschlossen wird. Die Gemeinde Edertal hat beim Versand der Wahlbenachrichtigungen als Wahlraum das nicht geeignete Sportheim in der Ederstraße in Hemfurth/Edersee benannt (siehe Anlage 7). In der Anlage sende ich Ihnen den bisherigen Schriftverkehr mit dem Landkreis Waldeck-Frankenberg (Anlage 1-4) und den nicht beantworteten Schriftverkehr mit der Gemeinde Edertal (Anlage 5-6). Machen Sie sich bitte selbst ein Bild davon, wie alle Hinweise darauf, dass es wieder zu einem Ausschluss der Bevölkerung während der Stimmauszählung, diesmal bei der Bundestagswahl kommt, ignoriert werden. Andere Gemeinden (z.B. Vellmar), haben festgestellt, dass die bisherigen Wahlräume unter den pandemischen Bedingungen für die Bundestagswahl nicht geeignet sind, und haben alternative Wahlräume zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für die zurückliegende Kommunalwahl, wo andere Gemeinden z.B. kurzfristig auf beheizte Zelte des Katastrophenschutzes zurückgegriffen haben, damit die geltenden Gesetze zur Wahldurchführung umgesetzt werden konnten. Die Anlagen sollten eindeutig sein, zu einem schnelleren Verständnis eine kurze Zusammenfassung der Anlagen: Ich wollte am 14. März 2021 als Zuschauer bei der öffentlichen Auszählung der Wählerstimmen zur Kommunal-, Gemeinde- und Ortsbeiratswahl im Wahllokal der Gemeinde Edertal im Ortsteil Hemfurth/Edersee teilnehmen. Bei meiner Ankunft um 17.55 Uhr wurde mir von dem anwesendem Wahlvorstand mitgeteilt, dass das Wahllokal aufgrund seiner Größe nicht geeignet sei, dass die Öffentlichkeit im Wahllokal die öffentliche Stimmauszählung verfolgt und die Öffentlichkeit nur von außen durch das offene Fenster die Stimmauszählung verfolgen kann. Draußen war es 4 Grad kalt und sehr windig. Weder eine Windschutzwand noch ein Heizpilz zum Schutz der Zuschauer waren vorhanden. Ich musste die öffentliche Stimmauszählung mit einer Dauer von 110 Minuten in der Kälte außerhalb des Wahlraumes verfolgen. Die Gemeinde Edertal gegründete den Ausschluss aus dem Wahlraum auf meine Anfrage beim Landkreis Waldeck-Frankenberg damit, dass durch einen kurzfristigen Wasserschaden im vorgesehenen Wahllokal (Bürgerhaus) der Umzug in das Sportheim notwendig war. Auf meine erneute Nachfrage, dass der Wasserschaden schon 3 Wochen vor der Wahl bekannt gewesen ist, und man genügend Zeit gehabt hätte, eine alternative Lokation zu finden und wie bei zukünftigen Wahlen seitens der Gemeinde Edertal gewährleistet ist, das die Wahlen konform der geltenden Gesetze durchgeführt werden, bekam ich zur Antwort „Da ich bereits mit meinem Antwortschreiben vom 10.06.2021 die Angelegenheit hinsichtlich der Vorgehensweise des Gemeindewahlleiters der Nationalparkgemeinde Edertal als ausreichend erörtert betrachtet habe, werde ich keine weiteren Eingaben in dieser Sache mehr beantworten.“ Daraufhin habe ich mich mit meiner Anfrage an die Gemeinde Edertal gewandt, die diese, ebenso wie meine Nachfrage, bis heute unbeantwortet ließ. Ich bitte Sie als Vertreter der Bürger der Bundesrepublik Deutschland auf ihr gesetzliches Recht an der Teilnahme an der Stimmauszählung der Bundestagswahl bei der Gemeinde Edertal nachzufragen, wie dies im Ortsteil Edersee/Hemfurth sichergestellt ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Langefeld Anfragenr: 228445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228445/ Postanschrift Rainer Langefeld << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rainer Langefeld
Bundeswahlleiter
Anlage 1 vom 21.04.2021 Schreiben an Landkreis Waldeck Frankenberg
Von
Bundeswahlleiter
Via
Briefpost
Betreff
Anlage 1 vom 21.04.2021 Schreiben an Landkreis Waldeck Frankenberg
Datum
16. September 2021
Status
Warte auf Antwort
Rainer Langefeld
Anlage 1 bis 7 Anbei [#228445] Sehr geehrte Damen und Herren, Nachdem meine detaillierten Nachfragen bei Landkrei…
An Bundeswahlleiter Details
Von
Rainer Langefeld
Betreff
Anlage 1 bis 7 Anbei [#228445]
Datum
16. September 2021 14:05
An
Bundeswahlleiter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
1_anfrage-landkreis-waldeck-frankenberg-ausschluss-der-offentlichkeit-uber-frag-den-staat-2021_04_21.pdf
291,0 KB
2_antwortschreiben-landrat-2021_06_10.pdf
1,2 MB
3_ruckantwort-an-landrat-2021_06_27.pdf
287,8 KB
4_antwort-landrat-2021_07_14.pdf
698,4 KB
5_anfrage-gemeinde-edertal-ausschluss-der-offentlichkeit-uber-frag-den-staat-2021_08_21.pdf
379,3 KB
6_nachfrage-weil-unbeantwortet-anfrage-gemeinde-edertal-ausschluss-der-offentlichkeit-uber-frag-den-staat-2021_09_06.pdf
156,4 KB
7_wahlbenachrichtigung-mit-nicht-geeignetem-wahlraum-fur-bundestagswahl.pdf
342,1 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, Nachdem meine detaillierten Nachfragen bei Landkreis-Waldeck-Frankenberg nicht mehr beantwortet werden, und ich bei der Gemeinde Edertal trotz zwei maliger Nachfrage keine Antwort bekommen habe, wende ich mich an Sie, damit bei der Bundestagswahl die Bevölkerung nicht von der Auszählung der Stimmen im Wahllokal Hemfurth/Edersee der Gemeinde Edertal ausgeschlossen wird. Die Gemeinde Edertal hat beim Versand der Wahlbenachrichtigungen als Wahlraum das nicht geeignete Sportheim in der Ederstraße in Hemfurth/Edersee benannt (siehe Anlage 7). In der Anlage sende ich Ihnen den bisherigen Schriftverkehr mit dem Landkreis Waldeck-Frankenberg (Anlage 1-4) und den nicht beantworteten Schriftverkehr mit der Gemeinde Edertal (Anlage 5-6). Machen Sie sich bitte selbst ein Bild davon, wie alle Hinweise darauf, dass es wieder zu einem Ausschluss der Bevölkerung während der Stimmauszählung, diesmal bei der Bundestagswahl kommt, ignoriert werden. Andere Gemeinden (z.B. Vellmar), haben festgestellt, dass die bisherigen Wahlräume unter den pandemischen Bedingungen für die Bundestagswahl nicht geeignet sind, und haben alternative Wahlräume zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für die zurückliegende Kommunalwahl, wo andere Gemeinden z.B. kurzfristig auf beheizte Zelte des Katastrophenschutzes zurückgegriffen haben, damit die geltenden Gesetze zur Wahldurchführung umgesetzt werden konnten. Die Anlagen sollten eindeutig sein, zu einem schnelleren Verständnis eine kurze Zusammenfassung der Anlagen: Ich wollte am 14. März 2021 als Zuschauer bei der öffentlichen Auszählung der Wählerstimmen zur Kommunal-, Gemeinde- und Ortsbeiratswahl im Wahllokal der Gemeinde Edertal im Ortsteil Hemfurth/Edersee teilnehmen. Bei meiner Ankunft um 17.55 Uhr wurde mir von dem anwesendem Wahlvorstand mitgeteilt, dass das Wahllokal aufgrund seiner Größe nicht geeignet sei, dass die Öffentlichkeit im Wahllokal die öffentliche Stimmauszählung verfolgt und die Öffentlichkeit nur von außen durch das offene Fenster die Stimmauszählung verfolgen kann. Draußen war es 4 Grad kalt und sehr windig. Weder eine Windschutzwand noch ein Heizpilz zum Schutz der Zuschauer waren vorhanden. Ich musste die öffentliche Stimmauszählung mit einer Dauer von 110 Minuten in der Kälte außerhalb des Wahlraumes verfolgen. Die Gemeinde Edertal gegründete den Ausschluss aus dem Wahlraum auf meine Anfrage beim Landkreis Waldeck-Frankenberg damit, dass durch einen kurzfristigen Wasserschaden im vorgesehenen Wahllokal (Bürgerhaus) der Umzug in das Sportheim notwendig war. Auf meine erneute Nachfrage, dass der Wasserschaden schon 3 Wochen vor der Wahl bekannt gewesen ist, und man genügend Zeit gehabt hätte, eine alternative Lokation zu finden und wie bei zukünftigen Wahlen seitens der Gemeinde Edertal gewährleistet ist, das die Wahlen konform der geltenden Gesetze durchgeführt werden, bekam ich zur Antwort „Da ich bereits mit meinem Antwortschreiben vom 10.06.2021 die Angelegenheit hinsichtlich der Vorgehensweise des Gemeindewahlleiters der Nationalparkgemeinde Edertal als ausreichend erörtert betrachtet habe, werde ich keine weiteren Eingaben in dieser Sache mehr beantworten.“ Daraufhin habe ich mich mit meiner Anfrage an die Gemeinde Edertal gewandt, die diese, ebenso wie meine Nachfrage, bis heute unbeantwortet ließ. Ich bitte Sie als Vertreter der Bürger der Bundesrepublik Deutschland auf ihr gesetzliches Recht an der Teilnahme an der Stimmauszählung der Bundestagswahl bei der Gemeinde Edertal nachzufragen, wie dies im Ortsteil Edersee/Hemfurth sichergestellt ist. Mit freundlichen Grüßen Rainer Langefeld Anhänge: - 1_anfrage-landkreis-waldeck-frankenberg-ausschluss-der-offentlichkeit-uber-frag-den-staat-2021_04_21.pdf - 2_antwortschreiben-landrat-2021_06_10.pdf - 3_ruckantwort-an-landrat-2021_06_27.pdf - 4_antwort-landrat-2021_07_14.pdf - 5_anfrage-gemeinde-edertal-ausschluss-der-offentlichkeit-uber-frag-den-staat-2021_08_21.pdf - 6_nachfrage-weil-unbeantwortet-anfrage-gemeinde-edertal-ausschluss-der-offentlichkeit-uber-frag-den-staat-2021_09_06.pdf - 7_wahlbenachrichtigung-mit-nicht-geeignetem-wahlraum-fur-bundestagswahl.pdf Anfragenr: 228445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228445/ Postanschrift Rainer Langefeld << Adresse entfernt >>
Bundeswahlleiter
Sehr geehrter Herr Langefeld, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Bundeswahlleiter ist für die Organisation und D…
Von
Bundeswahlleiter
Betreff
AW: [EXTERN]Wahllokal in Edertal, Ortteil Hemfurth/Edersee nicht geeignet für die Bundestagswahl am 26.09.2021 [#228445]
Datum
25. September 2021 15:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langefeld, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Bundeswahlleiter ist für die Organisation und Durchführung von bundesweiten Wahlen in Deutschland, also Bundestags- und Europawahlen, zuständig. Für Auskünfte zu anderen Wahlen (z. B. Landtags- und Kommunalwahlen) wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Wahlleitung. Das Anschriftenverzeichnis der Landeswahlleitungen finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.bundeswahlleiter.de/dam/j.... Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Mit freundlichen Grüßen

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Rainer Langefeld
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben in Ihrer Antwort, das der Bundeswahlleiter u.a. für die Durchführung…
An Bundeswahlleiter Details
Von
Rainer Langefeld
Betreff
Frage wurde falsch beantwortet, bitte genau lesen AW: [EXTERN]Wahllokal in Edertal, Ortteil Hemfurth/Edersee nicht geeignet für die Bundestagswahl am 26.09.2021 [#228445]
Datum
27. September 2021 19:58
An
Bundeswahlleiter
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie schreiben in Ihrer Antwort, das der Bundeswahlleiter u.a. für die Durchführung der Bundestagswahl zuständig ist und verweisen mich an den Kommunalwahlleiter. Meine Anfrage bezieht sich jedoch auf die Bundestagswahl am 26.09.2021 (siehe hierzu die endeutige Betreffzeile) und schildert erklärend das sich der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Stimmauszählung bei der Kommunalwahl nicht bei der Bundestagswahl wiederholen darf, weil das Wahllokal für die Bundestagswahl ebenso wenig geeignet ist wie es für die Kommunalwahl war. Mittlerweile wurde in einem Presseartikel die Öffentlichkeit darauf hingewiesen, mit Vermerk das die Stimmauszählung nicht öffentlich verfolgt werden kann, das sich die Bevölkerung statt dessen zur Stimmauszählung der Briefwahlunterlagen des Wahlbezirkes im Rathaus einfinden kann. Daher nochmals meine Frage, wie stellt der Bundeswahlleiter sicher, das die öffentliche Stimmauszählung der Bundestagswahl in Edertal, Ortsteil Hemfurth/Edersee gewährleistet ist? Sollte die Stimmauszählung der Bundestagswahl in Edertal, Ortteil Hemfuth/Edersee nicht öffentlich sein, welche rechtlichen Konsequenzen hat dies für die verantwortlichen Personen in der Gemeinde Edertal? Mit freundlichen Grüßen Rainer Langefeld Anfragenr: 228445 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228445/ Postanschrift Rainer Langefeld << Adresse entfernt >>