Wahlplakate AfD

Projekt: Wahlplakate AfD

Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der AfD (sowohl Bundesverband als auch Landesverband Berlin und seine Unterverbände) im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • Ein:e Follower:in
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Wahlplakate AfD [#226690]
Datum
12. August 2021 15:28
An
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der AfD (sowohl Bundesverband als auch Landesverband Berlin und seine Unterverbände) im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 226690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226690/
Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Sehr geehrte Frau Pfau, Ihre o.g. Anfrage auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informat…
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
AW: Wahlplakate AfD [#226690]
Datum
31. August 2021 10:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Pfau, Ihre o.g. Anfrage auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist hier eingegangen. Sie baten vorab um Information über die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft. Es ist mit einer Verwaltungsgebühr von 70,14 € pro Stunde zu rechnen. Eine kostenfreie Zusendung auf elektronischem Wege ist nicht möglich, da die Gewährung der Akteneinsicht nach § 16 IFG Bln gebührenpflichtig ist und unsere Akten nicht elektronisch geführt werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie weiterhin an einer Auskunft interessiert sind oder Sie aufgrund der entstehenden Gebühren von Ihrem Antrag nehmen wollen. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Sehr geehrte Frau Pfau, Ihre o.g. Anfrage auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informat…
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
AW: Wahlplakate AfD [#226690]
Datum
31. August 2021 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Pfau, Ihre o.g. Anfrage auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist hier eingegangen. Sie baten vorab um Information über die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft. Es ist mit einer Verwaltungsgebühr von 70,14 € pro Stunde zu rechnen. Eine kostenfreie Zusendung auf elektronischem Wege ist nicht möglich, da die Gewährung der Akteneinsicht nach § 16 IFG Bln gebührenpflichtig ist und unsere Akten nicht elektronisch geführt werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie weiterhin an einer Auskunft interessiert sind oder Sie aufgrund der entstehenden Gebühren von Ihrem Antrag Abstand nehmen wollen. Mit freundlichen Grüßen
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Ich halte an meinem Antrag fest und bestätige, dass ich d…
An Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Wahlplakate AfD [#226690]
Datum
2. September 2021 11:13
An
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre Nachricht. Ich halte an meinem Antrag fest und bestätige, dass ich die Gebühren übernehmen werde. Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 226690 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226690/
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Sehr geehrte Frau Pfau, anbei erhalten Sie die gewünschten Unterlagen. Ich bitte um die fristgemäße Begleichung …
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
AW: Wahlplakate AfD [#226690]
Datum
8. September 2021 15:48
Status
Sehr geehrte Frau Pfau, anbei erhalten Sie die gewünschten Unterlagen. Ich bitte um die fristgemäße Begleichung der Gebühr. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. September 2021 06:04
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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