Wahlplakate AfD

Projekt: Wahlplakate AfD

Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der AfD (sowohl Bundesverband als auch Landesverband Berlin und seine Unterverbände) im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • 2 Follower:innen
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Wahlplakate AfD [#226691]
Datum
12. August 2021 15:28
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der AfD (sowohl Bundesverband als auch Landesverband Berlin und seine Unterverbände) im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 226691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226691/
Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrte Frau Pfau, Ihre Anfrage wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Der Eingang Ihrer Anfrage vom…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Wahlplakate AfD [#226691]
Datum
24. August 2021 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Pfau, Ihre Anfrage wurde mir zuständigkeitshalber weitergeleitet. Der Eingang Ihrer Anfrage vom 12.08.2021 wird hiermit bestätigt. Für die Bewertung personenbezogener Daten bitte ich um Auskunft darüber, welches Interesse Ihrerseits an der Übermittlung dieser Daten besteht. Ferner bitte ich um Mitteilung, ob sich Ihr Interesse auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bezieht oder ob sind Sie gar Beteiligter in einem allgemeinen Verwaltungsverfahren nach Verwaltungsverfahrensgesetz Berlin (VwVfG Bln)? Gemäß § 16 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist die Akteneinsicht oder Aktenauskunft und das Widerspruchsverfahren gebührenpflichtig. Das Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBL. S. 516) gilt in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. Die für die Amtshandlung zu entrichtende Verwaltungsgebühr errechnet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) wie folgt: - Tarifstelle 1001 Bst. c Nr. 1: Fotokopien bis zum Format DIN A3, schwarzweiß, für die ersten 10 Seiten, je Seite 0,50 € und für jede weitere Seite, je Seite 0,15 €. - Tarifstelle 1004 Bst. b Nr. 2: Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz und vergleichbarer gesetzlicher Informationsansprüche - hier: Akteneinsicht; Akteneinsicht, die umfangreichen Verwaltungsaufwand verursacht, weil z.B. geheimhaltungsbedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen sind, 100,00 € - 250,00 € Bei Amtshandlungen, für die in dem Gebührenverzeichnis ein Rahmen festgelegt ist, ist die Gebühr gemäß § 5 VGebO zu bemessen, nach der Bedeutung des Gegenstandes und dem wirtschaftlichen Nutzen für die Beteiligten, nach dem Umfang der Amtshandlung und den Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung der Amtshandlung ergeben haben sowie nach wirtschaftlichen Verhältnissen des Gebührenschuldners. Darüberhinaus sind noch Aufwendungen für den Versand der Kopien (Portokosten), welche sich nach Größe und Gewicht des Schreibens errechnen, zu entrichten. In diesem Zusammenhang bitte ich um Mitteilung Ihres vollen Names sowie Ihrer Anschrift / Rechnungsanschrift für die Gebührenerhebung. Ihre Antwort richten Sie bitte innerhalb von 14 Tagen ausschließlich an folgende Mail-Anschrift: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte/r Frau/Herr Reinecke, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie können personenbezogene Daten gerne unkenntli…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Wahlplakate AfD [#226691]
Datum
27. August 2021 15:42
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte/r Frau/Herr Reinecke, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie können personenbezogene Daten gerne unkenntlich machen. Wäre es möglich, die Gebühren noch etwas zu reduzieren? Ich habe gleichlautende Anfragen an andere Bezirksämter geschickt. Dort waren die Gebühren deutlich niedriger. Anbei meine Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 226691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226691/ Postanschrift Lea Pfau << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrte Frau Pfau, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Zunächst zu Ihrer Frage, nein, eine Gebührenminderung i…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Wahlplakate AfD [#226691]
Datum
31. August 2021 12:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Pfau, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Zunächst zu Ihrer Frage, nein, eine Gebührenminderung ist nicht möglich. Im Zusammenhang mit meiner Mail vom 24.08.2021 wurden Sie um folgendes gebeten: "Für die Bewertung personenbezogener Daten bitte ich um Auskunft darüber, welches Interesse Ihrerseits an der Übermittlung dieser Daten besteht. Ferner bitte ich um Mitteilung, ob sich Ihr Interesse auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bezieht oder ob Sie gar Beteiligter in einem allgemeinen Verwaltungsverfahren nach Verwaltungsverfahrensgesetz Berlin (VwVfG Bln) sind?" Leider sind Sie auf diese Frage nicht eingegangen. So dass ich Sie um entsprechende Rückmeldung bitte. Ihre Antwort richten Sie bitte ausschließlich an folgende Mail-Anschrift: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte/r Frau/Herr Reinicke, meine Anfrage bezieht sich nur auf das IFG. An den personenbezogenen Daten der…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Wahlplakate AfD [#226691]
Datum
6. September 2021 13:40
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte/r Frau/Herr Reinicke, meine Anfrage bezieht sich nur auf das IFG. An den personenbezogenen Daten der angefragten Dokumente habe ich jedoch kein Interesse, weshalb sie diese gerne unkenntlich machen können, sodass keine eigene Bewertung Ihrerseits notwendig sein sollte. Nach § 2 (1) 4. der Berliner VGebO möchte ich für diesen Antrag Gebührenbefreiung beantragen. Eine Vollmacht, dass ich berechtigt bin, im Namen des Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.s Anträge zu stellen, reiche ich in den kommenden Tagen nach. Den Freistellungsbescheid des Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit finden Sie hier: https://okfn.de/files/documents/FreistellungsbescheidOKF_2019.pdf Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 226691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226691/