Wahlplakate AfD

Projekt: Wahlplakate AfD

Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der AfD (sowohl Bundesverband als auch Landesverband Berlin und seine Unterverbände) im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    53,68 Euro
  • Ein:e Follower:in
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Wahlplakate AfD [#226693]
Datum
12. August 2021 15:28
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der AfD (sowohl Bundesverband als auch Landesverband Berlin und seine Unterverbände) im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 226693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226693/
Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bezirksamt Lichtenberg
Sehr geehrte Frau Pfau, Ihr Antrag für die Einsicht in die Akteninhalte zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen …
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Betreff
WG: Wahlplakate AfD [#226693]
Datum
27. August 2021 14:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Pfau, Ihr Antrag für die Einsicht in die Akteninhalte zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der AfD (sowohl Bundesverband als auch Landesverband Berlin und seine Unterverbände) im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde, ist bei mir eingegangen. Als Gruppenleiter des FB V (Straßenverkehrsbehörde) werde ich Ihren Antrag prüfen und Ihnen hierzu eine Entscheidung zukommen lassen. Der Informationsantrag ist dem Grunde nach gem. §§ 1, 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in dieser Form zulässig. (Eine weitergehende Rechtsgrundlage ist dagegen nicht ersichtlich). Der Antrag bedarf grundsätzlich keiner Begründung. Er ist ein reiner Einsicht- bzw. Auskunftsanspruch bezogen auf konkret vorhandene Akten. Im konkreten Fall ist der begehrte Inhalt unter dem Aktenzeichen SGA V 2.2 11-2021/00301-1 geführt. Des Weiteren möchte ich Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass im Rahmen Ihres Auskunftsersuchens, noch Dritte beteiligt werden müssen. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, ersuche ich Sie an dieser Stelle um Auskunft, ob Sie mit der Entfernung personenbezogener Daten (Telefonnummern, Namen, Emailadressen etc.) einverstanden sind. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, möchte ich um Begründung der zwingenden Notwendigkeit dieser Daten im Zusammenhang mit Ihrem Auskunftsersuchen bitten. Eine Aktenauskunft/Akteneinsicht ist gebührenpflichtig (§ 16 IFG). Maßgeblich ist nach § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in ihrer geltenden Fassung: Ich weise hin auf: § 2 Abs. 1 Nr. 4 VGebO zur persönlichen Gebührenbefreiung. Über die Höhe der Gebühren kann vorab keine konkrete Auskunft gegeben werden. Es handelt sich um Rahmengebühren (von 5 bis 500). Einzelheiten in § 5 VGebO. Maßgebliche Tarifstelle der Anlage zur VGebO ist 1004, wo zwischen Aktenauskunft und Akteneinsicht differenziert wird. Denn gewünschten Antrag formulieren ich nochmals konkretisierend wie folgt: Auskunft wird begehrt zu: - Akteninhalte zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen die AfD (sowohl der Bundesverband als auch der Landesverband Berlin und die Unterverbände) im Jahr 2021 eine Sondernutzungen gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG im Zuständigkeitsbereich des Straßen- und Grünflächenamtes Lichtenberg von Berlin erwirkt hat, bzw. in denen die begehrte Sondernutzungserlaubnis verwehrt wurde. Abschließend möchte ich darum bitten, für Adressierung des Gebührenbescheides eine vollständige postalische Anschrift zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Postadresse finden Sie anbei. Personenbezogene D…
An Bezirksamt Lichtenberg Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Wahlplakate AfD [#226693]
Datum
27. August 2021 15:37
An
Bezirksamt Lichtenberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Postadresse finden Sie anbei. Personenbezogene Daten können Sie gerne schwärzen. Gebühren übernehme ich. Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 226693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226693/ Postanschrift Lea Pfau << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Lichtenberg
Antrag wurde bewilligt; Gebühr: 53,68€ AfD hat für den Zeitraum 08.08.2021 bis 03.10.2021 eine Sondernutzungserla…
Von
Bezirksamt Lichtenberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Antrag wurde bewilligt; Gebühr: 53,68€ AfD hat für den Zeitraum 08.08.2021 bis 03.10.2021 eine Sondernutzungserlaubnis für 1000 Plakate (beidseitig an 500 Lichtmasten) beantragt.