Wahlplakatierung

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um folgende Informationen:

- Ist die Genehmigung der Stadt für Wahlwerbung mit Plakaten ab dem 14.04.2019 noch aktuell?
- Ist der Stadt bekannt, dass sie SPD bereits am 12.04.2019 Wahlwerbung verteilte und großflächig Wahlplakate aufhing? (Nachzuprüfen auf der Facebook-Seite der SPD Kaiserslautern)
- Gab es für die SPD eine Sondergenehmigung oder ein anderes Datum für die Wahlwerbung?
- Falls nicht, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar?
- Wird dieser Sachverhalt von der Stadt geprüft werden?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. April 2019
  • Frist
    17. Mai 2019
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Nathan Mahla
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um folgende Informationen: - Ist die Ge…
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
Nathan Mahla
Betreff
Wahlplakatierung [#131235]
Datum
14. April 2019 22:03
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um folgende Informationen: - Ist die Genehmigung der Stadt für Wahlwerbung mit Plakaten ab dem 14.04.2019 noch aktuell? - Ist der Stadt bekannt, dass sie SPD bereits am 12.04.2019 Wahlwerbung verteilte und großflächig Wahlplakate aufhing? (Nachzuprüfen auf der Facebook-Seite der SPD Kaiserslautern) - Gab es für die SPD eine Sondergenehmigung oder ein anderes Datum für die Wahlwerbung? - Falls nicht, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar? - Wird dieser Sachverhalt von der Stadt geprüft werden? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Nathan Mahla <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Nathan Mahla << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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