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Wahlrecht

1. Alle Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Wahlrecht und der Pandemielage. Insbesondere Einschätzungen der Lage.
2. Alle Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Landtagswahl 2021 und der Pandemielage. Insbesondere Einschätzungen zur Durchführbarkeit.
3. Die Kommunikation des Ministeriums mit Parteien Zwecks der Landtagswahl 2021 und der Pandemielage.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2020
  • Frist
    7. August 2020
  • Kosten dieser Information:
    240,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Alle Aufzeich…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wahlrecht [#192273]
Datum
8. Juli 2020 17:36
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle Aufzeichnungen im Zusammenhang mit dem Wahlrecht und der Pandemielage. Insbesondere Einschätzungen der Lage. 2. Alle Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Landtagswahl 2021 und der Pandemielage. Insbesondere Einschätzungen zur Durchführbarkeit. 3. Die Kommunikation des Ministeriums mit Parteien Zwecks der Landtagswahl 2021 und der Pandemielage.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/192273/upload/ada0380ead495b16ca691b349fd224d6b28a4968/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 8. Juli 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stel…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Wahlrecht [#192273]
Datum
9. Juli 2020 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 8. Juli 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wahlrecht“ vom 08.07.2020 (#192273) wurde von I…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wahlrecht [#192273]
Datum
8. August 2020 09:11
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wahlrecht“ vom 08.07.2020 (#192273) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/192273/upload/ada0380ead495b16ca691b349fd224d6b28a4968/
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. Juli 2020 sowie Ihre Nachricht vom 8. August 2020. Im …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Az: 2-0510.1/19-1/ - WG: Wahlrecht [#192273]
Datum
10. August 2020 17:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. Juli 2020 sowie Ihre Nachricht vom 8. August 2020. Im Hinblick auf Ihre Bitte um Herausgabe von Korrespondenzen des Innenministeriums mit Parteien bezüglich der Landtagswahl und der Pandemielage sowie allen Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Pandemielage und Wahlrecht bzw. der Durchführbarkeit der Landtagswahl 2021 sind voraussichtlich personenbezogene Daten (bspw. Parteinamen, Kontaktdaten, Namen von natürlichen Personen) betroffen. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 4 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) sollen die Namen der betroffenen natürlichen Personen geschwärzt werden. Bezüglich der übrigen personenbezogenen Daten bitten wir um Mitteilung, ob Sie mit einer Schwärzung der Daten einverstanden sind. Ansonsten werden wir bei allen betroffenen Personen anfragen müssen, ob sie in eine Herausgabe ihrer personenbezogenen Daten einwilligen. Für die Erklärung zur Einwilligung wäre den betroffenen Personen gemäß § 8 Absatz 1 LIFG eine Frist von einem Monat zu gewähren. Aufgrund des erheblichen Umfangs der begehrten amtlichen Information sowie der ggf. notwendigen Anhörung bezüglich der Herausgabe von personenbezogenen Daten wird die Bearbeitungsfrist gemäß § 7 Absatz 7 LIFG auf drei Monate verlängert. Wir weisen in diesem Zusammenhang und unter Bezugnahme auf Ihre Nachricht vom 8. August 2020 darauf hin, dass die Monatsfrist erst mit Ablauf des heutigen Tages endet, nachdem das errechnete Ende der Monatsfrist auf einen Samstag fiel. Die Höhe der für die Bearbeitung Ihrer Anfrage anfallenden Gebühren und Auslagen richtet sich nach der Anlage zur Gebührenverordnung des Innenministeriums. Wir gehen aufgrund der umfassenden Anfrage auf Informationszugang und dem erhöhten Aufwand aufgrund der notwendigen Schwärzung von personenbezogenen Daten aktuell von Gebühren und Auslagen in Höhe von voraussichtlich 288 Euro für Ihre Anfrage aus. Wir bitten daher um Mitteilung innerhalb eines Monats, d. h. bis spätestens 10.09.2020, ob Sie den Antrag auf Informationszugangs trotz der entstehenden Gebühren aufrechterhalten wollen. Sofern der Antrag aufrechterhalten bleibt, bitten wir zugleich um Mitteilung Ihrer Anschrift für die spätere Übersendung des Gebührenbescheids. Sofern uns innerhalb der Frist von einem Monat keine Erklärung Ihrerseits über die Aufrechterhaltung Ihres Antrags zugeht, gilt der Antrag gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 LIFG als zurückgenommen. Weiter weisen wir darauf hin, dass die Frist zur Beantwortung Ihrer Anfrage von insgesamt drei Monaten ab Zugang dieser E-Mail bis Zugang Ihrer Erklärung über die Weiterverfolgung des Antrags gehemmt ist. Wir bitten Sie weiter um Erklärung bis spätestens 10.09.2020, ob Sie der Schwärzung von personenbezogenen Daten zustimmen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Nachricht. Wir halten an der Anfrage fest. Adressieren Sie d…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az: 2-0510.1/19-1/ - WG: Wahlrecht [#192273]
Datum
13. August 2020 11:53
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre Nachricht. Wir halten an der Anfrage fest. Adressieren Sie die Rechnung bitte wie folgt: << Adresse entfernt >> - << Adresse entfernt >> z.H. Borys Sobieski << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Der Schwärzung von personenbezogenen Daten stimmen wir zu. Senden Sie uns Unterlagen gerne, soweit möglich, digital zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/192273/upload/ada0380ead495b16ca691b349fd224d6b28a4968/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wahlrecht“ vom 08.07.2020 (#192273) ist nach wi…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Az: 2-0510.1/19-1/ - WG: Wahlrecht [#192273]
Datum
17. Oktober 2020 12:07
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wahlrecht“ vom 08.07.2020 (#192273) ist nach wie vor nicht beantwortet. Bei uns ist weder eine Rechnung, noch die Antwort eingegangen. Ich bitte sie darum mich über den aktuellen Stand der Anfrage zu informieren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192273 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/192273/upload/ada0380ead495b16ca691b349fd224d6b28a4968/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Ihr Antrag vom 8. Juli 2020 Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 8. Juli 2020 und möchten …
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
Ihr Antrag vom 8. Juli 2020
Datum
29. Oktober 2020 15:59
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
2,8 MB
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 8. Juli 2020 und möchten uns zunächst für die verzögerte Bearbeitung entschuldigen. Anliegend erhalten Sie die Entscheidung zu Ihrem Antrag vom 8. Juli 2020 samt den beantragten und zugänglich gemachten Unterlagen. Wir bitten, die festgesetzte Gebühr in Höhe von 240,00 Euro an das folgende Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg unter Angabe des nachstehend genannten Kassenzeichens zu überweisen: IBAN: DE02600501017495530102 BIC: SOLADEST600 Kassenzeichen: 2010128175801 Der Bescheid geht Ihnen in den nächsten Tagen auch nochmals auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.