Wahlsoftware Stadt Kaiserslautern

- den Namen und die Version der Wahlsoftware, welche die Stadt Kaiserslautern bei den kommenden Kommunal- und Europawahlen benutzen wird
- im Bundeswahlleiter sind Herr Dr. Klaus Weichel und Herr Joachim Färber als Wahlleiter für die Europawahl gelistet. Tragen diese Personen selbst das Ergebnis in die Software ein?
- wie oft werden Personen zum Umgang mit der Wahlsoftware geschult?
- sind der Stadt Sicherheitsrisiken der Wahlsoftware bekannt?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
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Nathan Mahla
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Namen un…
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
Nathan Mahla
Betreff
Wahlsoftware Stadt Kaiserslautern [#129748]
Datum
10. April 2019 11:12
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Namen und die Version der Wahlsoftware, welche die Stadt Kaiserslautern bei den kommenden Kommunal- und Europawahlen benutzen wird - im Bundeswahlleiter sind Herr Dr. Klaus Weichel und Herr Joachim Färber als Wahlleiter für die Europawahl gelistet. Tragen diese Personen selbst das Ergebnis in die Software ein? - wie oft werden Personen zum Umgang mit der Wahlsoftware geschult? - sind der Stadt Sicherheitsrisiken der Wahlsoftware bekannt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nathan Mahla <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Nathan Mahla

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Stadtverwaltung Kaiserslautern
Wahlsoftware der Stadt Kaiserslautern Sehr geehrter Herr Mahla, Sie haben über die elektronische Plattform "…
Von
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Betreff
Wahlsoftware der Stadt Kaiserslautern
Datum
12. April 2019 12:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mahla, Sie haben über die elektronische Plattform "fragdenstaat.de" am 10.04.2019 eine Anfrage an uns gestellt, die wir Ihnen gerne persönlich und nicht über die Plattform beantworten werden. Nach § 11 Abs. 2 LTranspG muss der Antrag die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Um weitere Schritte einleiten zu können, möchten wir Sie bitten, uns Ihre Identität mitzuteilen. Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst und bitten daher auch Sie, unsere eigenen jeweiligen Daten hinsichtlich Name und Telefondurchwahl vertraulich zu behandeln. Mit freundlichen Grüßen