Während Bearbeitung eines Antrags auf Familiennachzug verstorbene Familienangehörige

Eine Statistik über die Anzahl der Anträge von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten auf Familiennachzug, die eingestellt wurden, weil die Familienangehörigen im Ursprungsland während der Bearbeitung verstorben sind. Aufgeschlüsselt nach Jahr, Ursprungsland des verstorbenen Familienangehörigen und Schutzstatus des Antragstellers.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    16. März 2018
  • Frist
    17. April 2018
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Christoph Mülligann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Statistik ü…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Christoph Mülligann
Betreff
Während Bearbeitung eines Antrags auf Familiennachzug verstorbene Familienangehörige [#27103]
Datum
16. März 2018 22:44
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Statistik über die Anzahl der Anträge von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten auf Familiennachzug, die eingestellt wurden, weil die Familienangehörigen im Ursprungsland während der Bearbeitung verstorben sind. Aufgeschlüsselt nach Jahr, Ursprungsland des verstorbenen Familienangehörigen und Schutzstatus des Antragstellers.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Christoph Mülligann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Mülligann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Mülligann
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Mülligann, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüß…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Während Bearbeitung eines Antrags auf Familiennachzug verstorbene Familienangehörige [#27103]
Datum
19. März 2018 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mülligann, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Mülligann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Während Bearbeitung eines Antrags auf Familien…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Christoph Mülligann
Betreff
AW: AW: Während Bearbeitung eines Antrags auf Familiennachzug verstorbene Familienangehörige [#27103]
Datum
17. April 2018 11:10
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Während Bearbeitung eines Antrags auf Familiennachzug verstorbene Familienangehörige“ vom 16.03.2018 (#27103) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christoph Mülligann Anfragenr: 27103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Mülligann << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Mülligann, nach umfassenden Recherchen, u.a. im Ausländerzentralregister, darf ich Ihnen mi…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: AW: Während Bearbeitung eines Antrags auf Familiennachzug verstorbene Familienangehörige [#27103]
Datum
18. April 2018 10:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mülligann, nach umfassenden Recherchen, u.a. im Ausländerzentralregister, darf ich Ihnen mitteilen, dass uns zu den von Ihnen gewünschten Informationen keine Daten vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
Christoph Mülligann
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die Mühe. Kann ich Ihre Antwort so verstehen, dass, wenn ein…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Christoph Mülligann
Betreff
AW: AW: AW: Während Bearbeitung eines Antrags auf Familiennachzug verstorbene Familienangehörige [#27103]
Datum
18. April 2018 10:48
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die Mühe. Kann ich Ihre Antwort so verstehen, dass, wenn ein Antrag auf Familiennachzug eingestellt wird, der Sachbearbeiter den Grund nicht festhält? Mit freundlichen Grüßen, Christoph Mülligann Anfragenr: 27103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Mülligann << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Mülligann, das kann ich so nicht sagen, da die Anträge der Familienangehörigen in den deutsc…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Während Bearbeitung eines Antrags auf Familiennachzug verstorbene Familienangehörige [#27103]
Datum
18. April 2018 10:57
Status
Sehr geehrter Herr Mülligann, das kann ich so nicht sagen, da die Anträge der Familienangehörigen in den deutschen Botschaften und Konsulaten der jeweiligen Heimatländer gestellt werden müssen. Ich würde daher vorschlagen, dass Sie Ihre Frage an das Auswärtige Amt richten. Mit freundlichen Grüßen