Wahrnehmen des Vorkaufrechts für die Grundstücke im Bebauungsplanentwurf Sülldorf 23 und Iserbrook 27

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann wird der Bebauungsplan- Entwurf für die Sülldorfer – Linse ( Bebauungspläne Sülldorf 23/ Iserbrook 27) Inkrafttreten? Ab wann beginnt die Einspruchsfrist hierfür?
2. Welche Verträge sind mit welchen Trägern für die betroffenen Grundstücke der Sülldorfer Linse bereits geschlossen? Wann werden hierzu die Eigentümer informiert?
3. Was sind die nächsten Termine zur Informierung der Eigentümer bzgl. der Verfahrensschritte gem. der Planrechtsänderung?
4. Wird die Stadt Hamburg (FHH) ihr allgemeines Vorkaufsrecht wahrnehmen?
5. Kann ein Käufer gem. § 27 BauGB durch eine Abwendungsvereinbarung, die garantiert, dass er den baurechtlichen Vorschriften oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme entspricht, das Vorkaufsrecht abwenden? Sind die Abwendungsbestimmungen bereits definiert?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
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Ana Schlutz
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Ana Schlutz
Betreff
Wahrnehmen des Vorkaufrechts für die Grundstücke im Bebauungsplanentwurf Sülldorf 23 und Iserbrook 27 [#193420]
Datum
23. Juli 2020 18:21
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wann wird der Bebauungsplan- Entwurf für die Sülldorfer – Linse ( Bebauungspläne Sülldorf 23/ Iserbrook 27) Inkrafttreten? Ab wann beginnt die Einspruchsfrist hierfür? 2. Welche Verträge sind mit welchen Trägern für die betroffenen Grundstücke der Sülldorfer Linse bereits geschlossen? Wann werden hierzu die Eigentümer informiert? 3. Was sind die nächsten Termine zur Informierung der Eigentümer bzgl. der Verfahrensschritte gem. der Planrechtsänderung? 4. Wird die Stadt Hamburg (FHH) ihr allgemeines Vorkaufsrecht wahrnehmen? 5. Kann ein Käufer gem. § 27 BauGB durch eine Abwendungsvereinbarung, die garantiert, dass er den baurechtlichen Vorschriften oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme entspricht, das Vorkaufsrecht abwenden? Sind die Abwendungsbestimmungen bereits definiert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ana Schlutz Anfragenr: 193420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193420/ Postanschrift Ana Schlutz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ana Schlutz
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrte Frau Schlutz, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 23. Juli 2020 auf Informationszugang nach dem Hm…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
Anfrage nach dem Transparenzgesetz: Wahrnehmen des Vorkaufrechts für die Grundstücke im Bebauungsplanentwurf Sülldorf 23 und Iserbrook 27
Datum
27. Juli 2020 10:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schlutz, Ihr per E-Mail gestellter Antrag vom 23. Juli 2020 auf Informationszugang nach dem HmbTG ist mit gleichem Datum im Transparenzportal der Finanzbehörde eingegangen. Für die Bearbeitung ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) zuständig. In Ihrem Antrag begehren Sie die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wann wird der Bebauungsplan- Entwurf für die Sülldorfer - Linse ( Bebauungspläne Sülldorf 23/ Iserbrook 27) Inkrafttreten? Ab wann beginnt die Einspruchsfrist hierfür? 2. Welche Verträge sind mit welchen Trägern für die betroffenen Grundstücke der Sülldorfer Linse bereits geschlossen? Wann werden hierzu die Eigentümer informiert? 3. Was sind die nächsten Termine zur Informierung der Eigentümer bzgl. der Verfahrensschritte gem. der Planrechtsänderung? 4. Wird die Stadt Hamburg (FHH) ihr allgemeines Vorkaufsrecht wahrnehmen? 5. Kann ein Käufer gem. § 27 BauGB durch eine Abwendungsvereinbarung, die garantiert, dass er den baurechtlichen Vorschriften oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme entspricht, das Vorkaufsrecht abwenden? Sind die Abwendungsbestimmungen bereits definiert? Ihre Anfrage wird zurzeit bearbeitet. Wir werden hiernach unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Wir möchten bereits jetzt auf § 13 Abs. 4 HmbTG hinweisen, wonach für Amtshandlungen nach den Absätzen 1 bis 3 und §§ 11 und 12 Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der "Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO)" vom 5. November 2013 (HmbGVBl. S. 456), in den jeweils geltenden Fassungen, erhoben werden. Über die Höhe der Gebühr ist jeweils im Einzelfall nach Maßgabe der genannten Gebührenordnung und deren Anlage zu entscheiden, wobei der Gebührenrahmen für das Zugänglichmachen von Informationen zwischen 15,- und 500,- Euro liegt. Eine anteilige Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn die Auskunft nur teilweise erteilt und im Übrigen abgelehnt wird. Eine Aussage über die konkrete Gebührenhöhe kann erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens getroffen werden, wenn fest steht, welche Schritte zur umfassenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich waren. Mit freundlichen Grüßen

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrte Frau Schlutz, wir haben Ihre Anfrage geprüft. Der Finanzbehörde liegen keine Unterlagen im Sinne Ih…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- Wahrnehmen des Vorkaufrechts für die Grundstücke im Bebauungsplanentwurf Sülldorf 23 und Iserbrook 27 [#193420]
Datum
28. Juli 2020 07:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schlutz, wir haben Ihre Anfrage geprüft. Der Finanzbehörde liegen keine Unterlagen im Sinne Ihrer Anfrage vor. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Bezirksamt Altona. Mit freundlichen Grüßen