Wahrnehmen des Vorkaufrechts für die Grundstücke im Bebauungsplanentwurf Sülldorf 23 und Iserbrook 27
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann wird der Bebauungsplan- Entwurf für die Sülldorfer – Linse ( Bebauungspläne Sülldorf 23/ Iserbrook 27) Inkrafttreten? Ab wann beginnt die Einspruchsfrist hierfür?
2. Welche Verträge sind mit welchen Trägern für die betroffenen Grundstücke der Sülldorfer Linse bereits geschlossen? Wann werden hierzu die Eigentümer informiert?
3. Was sind die nächsten Termine zur Informierung der Eigentümer bzgl. der Verfahrensschritte gem. der Planrechtsänderung?
4. Wird die Stadt Hamburg (FHH) ihr allgemeines Vorkaufsrecht wahrnehmen?
5. Kann ein Käufer gem. § 27 BauGB durch eine Abwendungsvereinbarung, die garantiert, dass er den baurechtlichen Vorschriften oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme entspricht, das Vorkaufsrecht abwenden? Sind die Abwendungsbestimmungen bereits definiert?
Information nicht vorhanden
-
Datum23. Juli 2020
-
25. August 2020
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!