Waldbehandlung

Anfrage an: Stadt Stutensee

Um Auskunft über nachfolgende Fragen wird gebeten:

1. Wie genau verlaufen die eigentumsrechtlichen Grenzen der in Ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Wälder?
2. Welche Einschläge sind in den in Ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Wäldern in 2022/2023 konkret wann und konkret in welchem Umfang geplant? Ich bitte um Aufschlüsselung für die einzelnen Wälder und die jeweiligen dortigen Bestände.
3. Auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung sollen die Einschläge jeweils erfolgen? Sofern entsprechende Pläne o.ä. oder Genehmigungen, Befreiungen oder Ausnahmen von gesetzlichen Bestimmungen existieren, bitte ich um Übersendung der einschlägigen Dokumente.
4. Sind in den beabsichtigen Einschlagsgebieten in 2020/2021 Daten über das Inventar und den Zustand erhoben worden? Falls ja, bitte ich um Übersendung der einschlägigen Dokumente.
5. Sind die beabsichtigten Einschläge mit den jeweils naturschutzfachlich zuständigen Stellen abgesprochen? Falls ja, bitte ich um Übersendung der einschlägigen Dokumente.
6. Existiert Blick auf in den vergangenen drei Jahren erfolgte Einschläge ein Monitoring der Auswirkungen der Maßnahmen auf das Ökosystem? Falls ja, bitte ich um Übersendung der einschlägigen Dokumente.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2022
  • Frist
    14. Mai 2022
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Joachim Heger
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Um Auskunft üb…
An Stadt Stutensee Details
Von
Joachim Heger
Betreff
Waldbehandlung [#236826]
Datum
5. Januar 2022 12:54
An
Stadt Stutensee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Um Auskunft über nachfolgende Fragen wird gebeten: 1. Wie genau verlaufen die eigentumsrechtlichen Grenzen der in Ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Wälder? 2. Welche Einschläge sind in den in Ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Wäldern in 2022/2023 konkret wann und konkret in welchem Umfang geplant? Ich bitte um Aufschlüsselung für die einzelnen Wälder und die jeweiligen dortigen Bestände. 3. Auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung sollen die Einschläge jeweils erfolgen? Sofern entsprechende Pläne o.ä. oder Genehmigungen, Befreiungen oder Ausnahmen von gesetzlichen Bestimmungen existieren, bitte ich um Übersendung der einschlägigen Dokumente. 4. Sind in den beabsichtigen Einschlagsgebieten in 2020/2021 Daten über das Inventar und den Zustand erhoben worden? Falls ja, bitte ich um Übersendung der einschlägigen Dokumente. 5. Sind die beabsichtigten Einschläge mit den jeweils naturschutzfachlich zuständigen Stellen abgesprochen? Falls ja, bitte ich um Übersendung der einschlägigen Dokumente. 6. Existiert Blick auf in den vergangenen drei Jahren erfolgte Einschläge ein Monitoring der Auswirkungen der Maßnahmen auf das Ökosystem? Falls ja, bitte ich um Übersendung der einschlägigen Dokumente.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Heger Anfragenr: 236826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236826/ Postanschrift Joachim Heger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Heger
Joachim Heger
Sehr geehrte Damen und Herren, der Eingang meiner Informationsfreiheitsanfrage zur Waldbehandlung vom 05.01.2022 …
An Stadt Stutensee Details
Von
Joachim Heger
Betreff
AW: Erinnerung zur Informationsfreiheitsanfrage "Waldbehandlung" [#236826]
Datum
15. Januar 2022 07:28
An
Stadt Stutensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Eingang meiner Informationsfreiheitsanfrage zur Waldbehandlung vom 05.01.2022 wurde trotz der Bitte im Anschreiben bisher nicht bestätigt. Ich weise in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die gesetzliche Frist zur Beantwortung der Anfrage am 08.02.2022 ausläuft. Mit freundlichen Grüßen Joachim Heger Anfragenr: 236826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236826/
Stadt Stutensee
Sehr geehrter Herr Heger, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Ihre Anfrage werd…
Von
Stadt Stutensee
Betreff
WG: Waldbehandlung [#236826]
Datum
17. Januar 2022 08:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heger, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Ihre Anfrage werden wir bearbeiten und Ihnen anschließend Rückmeldung geben. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Stutensee
Sehr geehrter Herr Heger, wir kommen zurück auf Ihre E-Mail vom 05.01.2022. Nach Rücksprache mit dem Forstamt kö…
Von
Stadt Stutensee
Betreff
AW: Waldbehandlung [#236826]
Datum
8. Februar 2022 11:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Heger, wir kommen zurück auf Ihre E-Mail vom 05.01.2022. Nach Rücksprache mit dem Forstamt können die von Ihnen gestellten Fragen folgend beantwortet werden: 1. „Wie genau verlaufen die eigentumsrechtlichen Grenzen der in Ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Wälder? > Der Stadtwald Stutensee kann im Geoportal der Internetseite des Landkreises Karlsruhe wie folgt aufgerufen werden: https://geoportal.landkreis-karlsruhe... Der Kommunalwald ist in rosa Farbe dargestellt. In die Karte zoomen, Klick neben Blankenloch: Der Stadtwald Stutensee erscheint komplett in gelber Farbe, zuzüglich der Kontaktdaten der Revierleitung. 2. Welche Einschläge sind in den in Ihrem Zuständigkeitsbereich befindlichen Wäldern in 2022/2023 konkret wann und konkret in welchem Umfang geplant? Ich bitte um Aufschlüsselung für die einzelnen Wälder und die jeweiligen dortigen Bestände. > Der forstliche Jahresplan 2022 wurde noch nicht vom Gemeinderat behandelt und verabschiedet. 3. Auf welcher Grundlage und mit welcher Begründung sollen die Einschläge jeweils erfolgen? Sofern entsprechende Pläne o.ä. oder Genehmigungen, Befreiungen oder Ausnahmen von gesetzlichen Bestimmungen existieren, bitte ich um Übersendung der einschlägigen Dokumente. > Forstliche Maßnahmen erfolgen auf Grundlage der Forsteinrichtungsplanung einschließlich der darin integrierten Festlegungen zu Schutzgebieten und Schutzgütern sowie unter Berücksichtigung des aktuellen Waldzustandes (z.B. Waldschäden). 4. Sind in den beabsichtigen Einschlagsgebieten in 2020/2021 Daten über das Inventar und den Zustand erhoben worden? Falls ja, bitte ich um Übersendung der einschlägigen Dokumente. > Die Forsteinrichtung erfolgt alle zehn Jahre, im Stadtwald Stutensee zuletzt mit Stichtag 01.01.2017. Sie umfasst zwei Hauptbereiche: Bestandesweise Zustandserfassung (Inventur) unter Einbeziehung bekannter Schutzgüter und darauf basierend die Planung für die nächsten zehn Jahre. Weitere Inventuren innerhalb des Forsteinrichtungszeitraumes erfolgen nicht. 5. Sind die beabsichtigten Einschläge mit den jeweils naturschutzfachlich zuständigen Stellen abgesprochen? Falls ja, bitte ich um Übersendung der einschlägigen Dokumente. > Einer Abstimmung forstlicher Maßnahmen mit den Naturschutzbehörden bedarf es nur in bestimmten Fällen (z.B. Artenschutz vs. Verkehrssicherheit). 6. Existiert Blick auf in den vergangenen drei Jahren erfolgte Einschläge ein Monitoring der Auswirkungen der Maßnahmen auf das Ökosystem? Falls ja, bitte ich um Übersendung der einschlägigen Dokumente. > Monitorings betreiben die FVA in Freiburg oder die LUBW in Karlsruhe für wissenschaftliche oder administrative Aufgabenstellungen, z.B. die Erhaltungszustandsbewertung der Wald-Lebensraumtypen auf Landesebene im Rahmen der FFH-Berichtspflicht. Ihre Spezialisten bauen die Monitoringnetze auf und werten die Daten aus. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Heger
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, der Zweck des LIFG beinhaltet den freien Zugang zu a…
An Stadt Stutensee Details
Von
Joachim Heger
Betreff
AW: Waldbehandlung [#236826]
Datum
14. Februar 2022 12:07
An
Stadt Stutensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, der Zweck des LIFG beinhaltet den freien Zugang zu amtlichen Informationen zur Vergrößerung der Transparenz der Verwaltung und damit zur Förderung der demokratischen Meinungs- und Willensbildung. Falls die Stadt bei der Erteilung einer Auskunft auf die Hilfe des Forstamts angewiesen ist, sollte dort mit Nachdruck auf diese gesetzlichen Verpflichtungen hingewiesen werden. Die beim Dienstleister eingesetzten Beamten haben sich alle der demokratischen Grundordnung und der Einhaltung von Gesetzen verpflichtet. Es ist sicherlich nicht im Sinne von Oberbürgermeisterin Becker, dass der Dienstleister demokratische Werte untergräbt und die Stadt Stutensee dadurch in eine fragwürdige Position bringt. Offensichtlich ist nämlich, dass der Inhalt Ihrer Antwort ausschließlich vom Forstamt stammt. Denn die Bemühungen und Absichtserklärungen von Oberbürgermeisterin Becker wurden mit keinem Wort im Antwortschreiben erwähnt; oder sind diese bereits wieder hinfällig? Es ist davon auszugehen, dass die Stadtverwaltung im Besitz entsprechender Unterlagen ist. Zumindest sollten die Einschlagsmengen nach Baumarten in den verschiedenen Distrikten sowie die entsprechenden Abrechnungen der letzten Jahre vorhanden sein. Die Beantwortung der Fragen ist zweifelhaft, widersprüchlich und unvollständig. Meine Freiheitsinformationsanfrage bewerte ich aus nachfolgenden Gründen als unbeantwortet: Im verlinkten Geoportal ist weder eine Beschriftung der einzelnen Wälder, noch eine Unterteilung und Bezeichnung der einzelnen Distrikte vorhanden. Gefragt war nicht, ob sich der Gemeinderat mit dem Thema zu kommenden Einschlägen befasst oder gar einen Beschluss gefasst hat, sondern nach der Planung forstlicher Maßnahmen 2022/2023, aufgeschlüsselt für die einzelnen Wälder/Distrikte und den jeweiligen dortigen Beständen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Forsteinrichtung (2017) und der Festlegung der jährlichen Einschlagsmengen der nächsten 10 Jahre lagen andere Voraussetzungen als heute vor. Beispielsweise war mit 3 Trockenjahren in Folge nicht zu rechnen, ebenso nicht mit der Erweiterung der Natura-2000-Gebiete. Auch gab es noch keinen Managementplan, der inzwischen die Forstwirtschaft in erheblichen Maßen in den FFH-Gebieten einschränkt. Eschentriebsterben und Rußrindenkrankheit beeinträchtigen die Gesundheit des Waldes und führten zu spontanen Hieben. Gleichzeitig hat das Bewusstsein der Gesellschaft für die Bedeutung des Waldes enorm zugenommen, insbesondere wegen starken Auflichtungen und des andauernden Corona Zeitraumes. Das Walten des Forstamts in den vergangenen 3 Jahren hat gezeigt, dass fehlende Abstimmungen forstlicher Maßnahmen mit den Naturschutzbehörden Kahlschläge im Lochenwald, das Befahren von Waldboden in der Büchiger Hardt sowie das Fällen von Biotopbäumen im Lachwald zur Folge hatten. Das Forstamt erläutert, „forstliche Maßnahmen erfolgen usw. unter Berücksichtigung des aktuellen Waldzustandes“. Gleichzeitig wird eine fortlaufende ständige Überwachung von Vorgängen und Prozessen bestritten, um eine Herausgabe entsprechender Dokumente zu vermeiden. Der Verweis auf die FVA oder LUBW ist fadenscheinig. Stutensee als Waldbesitzer ist aufgefordert, die erbetenen Betriebsdaten der letzten 3 Jahre beim Forstamt einzufordern – falls im Rathaus nicht vorhanden – und zu übermitteln. Gleiches gilt für die Planung der laufenden Saison, schließlich wurden im Stadtwald aktuell schon wieder Bäume gefällt, ohne Information in meiner Anfrage und ohne die jährliche gesetzliche vorgeschriebene Gemeinderatsgenehmigung. Ich bitte nochmals um Herausgabe der von mir angeforderten Dokumente und um Eingangsbestätigung dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Joachim Heger Anfragenr: 236826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236826/ Postanschrift Joachim Heger << Adresse entfernt >>
Stadt Stutensee
Sehr geehrter Herr Heger, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer nachfolgenden E-Mail. Ihr Anliegen werd…
Von
Stadt Stutensee
Betreff
AW: Waldbehandlung [#236826]
Datum
15. Februar 2022 12:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heger, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer nachfolgenden E-Mail. Ihr Anliegen werden wir bearbeiten und Ihnen anschließend Rückmeldung geben. Mit freundlichen Grüßen
Joachim Heger
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldbehandlung“ …
An Stadt Stutensee Details
Von
Joachim Heger
Betreff
AW: Waldbehandlung [#236826]
Datum
25. April 2022 19:42
An
Stadt Stutensee
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldbehandlung“ vom 05.01.2022 und des Zusatzantrags vom 14.02.2022 wurde von Ihnen in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit nicht vollständig beantwortet. Da Sie zukünftig für neue Anträge auf Aktenauskunft Gebühren erheben werden, muss ich auf die Vorlage von bisher eingeforderten Dokumenten für diesen Antrag, Anfragenummer 236826, unter dem Stichwort „Waldbehandlung“, bestehen: 1. Mit meinem ergänzten Antrag vom 14. Februar 2022 forderte ich im letzten Absatz konkret um die Vorlage der Betriebsdaten für den Stadtwald Stutensee aus den letzten 3 Jahren. Darauf sind Sie nicht eingegangen und die Herausgabe der Dokumente fand nicht statt! 2. Über die im laufenden Jahr durchgeführten Verkehrssicherungsmaßnahmen konnte ich den von Ihnen genannten Gemeinderatsbeschluss vom 24.01.2022 nicht finden, obwohl eine Offenlegung vorgeschrieben ist. Oder wurde das Thema etwa in nichtöffentlicher Sitzung behandelt? Ich verlängere Ihnen die Frist zur Vorlage kulanzhalber um einen weiteren Monat. Mit freundlichen Grüßen Joachim Heger > Anfragenr: 236826 > Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> > > Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: > https://fragdenstaat.de/a/236826/ > -- > Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. > Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: > https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Anfragenr: 236826 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236826/

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Stadt Stutensee
Sehr geehrter Herr Heger, wir kommen zurück auf Ihre E-Mail vom 25.04.2022. nach Rücksprache mit dem Forstamt …
Von
Stadt Stutensee
Betreff
Waldbehandlung [#236826]
Datum
18. Mai 2022 16:09
Status
Sehr geehrter Herr Heger, wir kommen zurück auf Ihre E-Mail vom 25.04.2022. nach Rücksprache mit dem Forstamt möchten wir Ihnen zu den aufgeworfenen Punkten wie folgt antworten: 1) Mit meinem ergänzten Antrag vom 14. Februar 2022 forderte ich im letzten Absatz konkret um die Vorlage der Betriebsdaten für den Stadtwald Stutensee aus den letzten 3 Jahren. Darauf sind Sie nicht eingegangen und die Herausgabe der Dokumente fand nicht statt! Ø In der Anlage übersenden wir Ihnen eine Tabelle mit den Betriebsdaten aus den letzten 3 Jahren. 2) Über die im laufenden Jahr durchgeführten Verkehrssicherungsmaßnahmen konnte ich den von Ihnen genannten Gemeinderatsbeschluss vom 24.01.2022 nicht finden, obwohl eine Offenlegung vorgeschrieben ist. Oder wurde das Thema etwa in nichtöffentlicher Sitzung behandelt? Ø Unsere Antwort vom 25.04.2022 zu diesem Punkt lautete: Es handelte sich ausschließlich um Verkehrssicherungsmaßnahmen. Eines Gemeinderatsbeschlusses bedarf es dazu nicht. Die Verkehrssicherungsmaßnahmen wurden in der Stutenseewoche (Ausgabe 6 vom 10. Februar 2022) angekündigt. Mit freundlichen Grüßen