Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt

Rund um das Tierheim Köln-Dellbrück wurden kürzlich große Waldrodungen vorgenommen, um die Flächen anschließend bebauen zu können. Ich beantrage hiermit Einsicht in Genehmigung/Anordung zur Rodung, die Anordnung für die Ausgleichsfläche, Dokumente zur Umwidmung der Fläche, und, wenn vorhanden, die damit zusammenhängenden Anträge/Genehmigungen, die von anderen Behörden (z.B. untere Umweltbehörde) dazu vorliegen (in elektronischer Form).

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. April 2022
  • Frist
    17. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
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Betreff
Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt [#246322]
Datum
14. April 2022 10:02
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rund um das Tierheim Köln-Dellbrück wurden kürzlich große Waldrodungen vorgenommen, um die Flächen anschließend bebauen zu können. Ich beantrage hiermit Einsicht in Genehmigung/Anordung zur Rodung, die Anordnung für die Ausgleichsfläche, Dokumente zur Umwidmung der Fläche, und, wenn vorhanden, die damit zusammenhängenden Anträge/Genehmigungen, die von anderen Behörden (z.B. untere Umweltbehörde) dazu vorliegen (in elektronischer Form).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246322/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> On 2022/05/11 10:57, <<E-Mail-Adresse>> wrote: > Sehr geeh…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Re: WG: Mü. / Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt [#246322]
Datum
11. Mai 2022 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> On 2022/05/11 10:57, <<E-Mail-Adresse>> wrote: > Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, > > Ihre unten stehende Anfrage wurde mir nun zur Bearbeitung weitergeleitet. > > Wie ich Ihnen am 6. Mai bereits kurz mitteilte, kann mein Fachbereich keine Inforationen zur Umgestaltung / Erweiterung des Tierheims zur Verfügung stellen. Das ist nicht richtig. Sie haben mir am 6. Mai zwar eine Mail geschrieben, aber als Antwort auf einen anderen Antrag, und von Zustaendigkeiten Ihres Fachbereits war da keine Rede. Das ist der volle Text Ihrer Mail vom 6. Mai: "ich danke Ihnen für Ihre Nachricht vom 12. April, die ich leider erst jetzt bearbeiten kann. Ich bitte die Verzögerung zu entschuldigen. Wie Ihnen ja bekannt ist, wird das Tierheim erweitert. In diesem Zuge wird auch der Parkplatzsituation Rechnung getragen. Dabei wird die Zufahrt autofrei gehalten werden." > Ich empfehle Ihnen sich an das Bauaufsichtsamt zu wenden. Dort wurden und werden die notwendigen Anträge bearbeitet, so dass von dort aus auch Ihre Anfrage federführend beantwortet werden kann. Mein Antrag auf Einsicht in amtliche Informationen ging an die Stadtverwaltung Koeln (<<E-Mail-Adresse>>). Die (falsche?) Zuordnung zu Ihrem Fachbereich geschah dort. Wenn Sie der Meinung sind, dass ein anderer Fachbereich innerhalb der Stadtverwaltung zustaendig ist, so leiten Sie meinen Antrag bitte dorthin weiter. Bitte beachten Sie, dass die gesetzliche Frist nach IFG NRW ungeachtet dessen in drei Tagen ablaeuft. Mit freundlichen Gruessen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
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Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt“ [#246322]
Datum
17. Mai 2022 08:33
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/246322/ Die Stadt Köln hat die gesetzliche Frist überschritten, hat jedoch weder Einsicht in amtliche Informationen gewährt, noch meinen Antrag abgelehnt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 246322.pdf Anfragenr: 246322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246322/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.3.3.2-3632/22 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag vom 14.04.2022 auf Informationszugang…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.3.3.2-3632/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt
Datum
31. Mai 2022 11:25
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.3.3.2-3632/22 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) Antrag vom 14.04.2022 auf Informationszugang, hier: Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben, die die vorgenannte Anfrage betreffen, an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> wie Ihnen in der Vergangenheit bereits von meinen Kollegen mitgeteilt wur…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt
Datum
2. Juni 2022 10:07
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> wie Ihnen in der Vergangenheit bereits von meinen Kollegen mitgeteilt wurde, können wir Ihnen hier keine Auskünfte zukommen lassen da Ihr Anliegen eine Akte betrifft die beim Bauaufsichtsamt zu finden ist. Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen dorthin. Hier der entsprechende Kontakt: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
On 2022/06/02 10:07, <<E-Mail-Adresse>> wrote: > Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >&…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Re: Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt
Datum
2. Juni 2022 12:04
Status
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On 2022/06/02 10:07, <<E-Mail-Adresse>> wrote: > Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, > > wie Ihnen in der Vergangenheit bereits von meinen Kollegen mitgeteilt wurde, > können wir Ihnen hier keine Auskünfte zukommen lassen da Ihr Anliegen eine Akte betrifft > die beim Bauaufsichtsamt zu finden ist. > Wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen dorthin. > Hier der entsprechende Kontakt: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Sehr << Antragsteller:in >> wie ich Ihnen bereits am 11. Mai 2022 mitgeteilt habe, ist die faelschliche Zuordnung meiner Anfrage zum Gruenflaechenamt nicht durch mich erfolgt, sondern durch die Stadtverwaltung, deswegen erwarte ich, dass Sie meine Anfrage intern weiterleiten. Es ist mein Recht und Ihre Pflicht, dass Sie dies unverzueglich tun! Seien Sie als Behoerde ein gutes Vorbild fuer uns Buerger, und halten Sie sich an die Gesetze! Sie verweigern mir seit ueber zwei Wochen meine Rechte nach IFG NRW. Die gesetzliche Frist ist am 17. Mai abgelaufen. Sie handeln gesetzeswidrig. Mit freundlichen Gruessen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
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Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt“ [#246322]
Datum
14. Juni 2022 13:43
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/246322/ Die Frist meiner IFG-Anfrage ist vor fast einem Monat verstrichen, ohne daß mir die gefragten amtlichen Informationen zur Verfügung gestellt wurden. Meine Anfrage hat die Stadt Köln (ohne meine Schuld) offenbar intern falsch zugewiesen, und weigert sich nun, diese an das zuständige Amt innerhalb der Stadt Köln umzuleiten. Bitte klären Sie die Stadt Köln nochmal über ihre Pflichten und meine Rechte nach IFG NRW auf. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 246322.pdf - 2022-06-02_1-image001.gif Anfragenr: 246322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246322/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder H…
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Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt“ [#246322]
Datum
14. Juni 2022 13:53
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt“ vom 14.04.2022 (#246322) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Kommunalverwaltung Köln
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Anliegen wird hier bereits unter der Vorgangsnummer 209.3.3.2-3632/22…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Neue E-Nr.: 4293/22 - Vermittlung bei Anfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt“ [#246322]
Datum
20. Juni 2022 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Anliegen wird hier bereits unter der Vorgangsnummer 209.3.3.2-3632/22 geführt, daher ist es nicht erforderlich, dass ein neues Vermittlungsgesuch an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gerichtet wird. Bitte richten Sie Ihre Anliegen/Anfragen, die die Vermittlung bei der Anfrage "Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt " betreffen unter Angabe des AZ: 209.3-3.2-3632/22 an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, damit unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden wird. Vielen Dank ! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder H…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Neue E-Nr.: 4293/22 - Vermittlung bei Anfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt“ [#246322]
Datum
14. Juli 2022 11:46
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt“ vom 14.04.2022 (#246322) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 59 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Mein AZ: 209.3.3.2-3632/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationsz…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Mein AZ: 209.3.3.2-3632/22 Antrag auf Informationszugang; hier: Waldrodungen in Köln-Dellbrück, Iddelsfelder Hardt
Datum
25. Juli 2022 07:49
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.3.3.2-3632/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 14.04.2022. mein Auskunftsersuchen vom 31.05.2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die auskunftspflichtige Stelle mit Datum von heute an die Erledigung Ihres vorgenannten Antrags erinnert. Sobald mir eine Antwort von dort vorliegt, komme ich auf die Angelegenheit zurück. Bitte richten Sie Ihre Anfragen/Anliegen die die Vermittlung bei der Anfrage Waldrodungen in Köln Dellbrück, Iddelsfelder Hardt betreffen, unter Angabe des AZ 209.3.3.2-3632/22 direkt an die LDI NRW, damit unnötiger Verwaltungsaufwand vermieden wird. Vielen Dank ! Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
Grundstück: Iddelsfelder Hardt ohne Nr., AZ: 63/Q49/0500/2022 Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte S…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Grundstück: Iddelsfelder Hardt ohne Nr., AZ: 63/Q49/0500/2022
Datum
1. August 2022 11:45
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte Sie hinsichtlich Ihrer Informationsanfrage zum o.g. Grundstück, um die Mittteilung einer Telefonnummer unter der Sie zu allgemeinen Büro-/Geschäftszeiten erreichbar sind. Alternativ erreichen Sie mich unter der unten aufgeführten Telefonnummer. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Grundstück: Iddelsfelder Hardt ohne Nr., AZ: 63/Q49/0500/2022 [#246322] Sehr geehrte Damen und Herren, > i…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundstück: Iddelsfelder Hardt ohne Nr., AZ: 63/Q49/0500/2022 [#246322]
Datum
9. August 2022 10:58
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, > ich bitte Sie hinsichtlich Ihrer Informationsanfrage zum o.g. Grundstück, um die Mittteilung einer Telefonnummer unter der Sie zu allgemeinen Büro-/Geschäftszeiten erreichbar sind. Alternativ erreichen Sie mich unter der unten aufgeführten Telefonnummer. Bitte habe Sie Verstaendnis, dass ich muendliche Absprachen ablehnen muss, da ich mit Ihren Kollegen von der Stadt Koeln auf diese Weise schon schlechte Erfahrungen gemacht habe. Da es sich bei meiner Anfrage um eine sogenannte "einfache Akteneinsicht" (-> IFG NRW) handelt, sollte es nun, fast ein Vierteljahr nach Ablauf der gesetzlichen Frist, doch moeglich sein, diese in der von mir geforderten Form (elektronisch) zu gewaehren, oder? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
AW: Grundstück: Iddelsfelder Hardt ohne Nr., AZ: 63/Q49/0500/2022 [#246322] Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Grundstück: Iddelsfelder Hardt ohne Nr., AZ: 63/Q49/0500/2022 [#246322]
Datum
11. August 2022 08:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> für die Übermittlung der geforderten Unterlagen im Rahmen des IFG-Verfahrens, benötige ich eine Bestätigung Ihrerseits, dass Sie sich mit den anfallenden Gebühren gem. § 11 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) einverstanden erklären. Im vorliegenden Fall betragen diese 30,00 €. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Grundstück: Iddelsfelder Hardt ohne Nr., AZ: 63/Q49/0500/2022 [#246322] Sehr geehrte Damen und Herren, zunaec…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundstück: Iddelsfelder Hardt ohne Nr., AZ: 63/Q49/0500/2022 [#246322]
Datum
11. August 2022 08:54
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zunaechst einmal ist es erfreulich, dass die Gebuehren nun auf weniger als ein Drittel der bisher (muendlich!) der genannten Summe geschrumpft sind. Wie setzen sich diese 30 EUR denn zusammen? Ich werde Ihre Berechnung dem Landesbeauftragten fuer Informationsfreiheit zur Pruefung vorlegen. Da ich Einsicht in aktuelle und bereits bei Ihnen vorhandene Akten beantrage, gehe ich weiterhin davon aus, dass es sich um eine sogenannte "einfache Akteneinsicht" ohne Verwaltungsaufwand handelt, die nach VerwGebO IFG NRW gebuehrenfrei ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246322/
Kommunalverwaltung Köln
AW: Grundstück: Iddelsfelder Hardt ohne Nr., AZ: 63/Q49/0500/2022 [#246322] Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Grundstück: Iddelsfelder Hardt ohne Nr., AZ: 63/Q49/0500/2022 [#246322]
Datum
11. August 2022 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen. In diesem konkreten Einzelfall wurde bei erneuter Überprüfung der Sach- und Rechtslage entschieden, dass die Auskunft gebührenfrei erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Grundstück: Iddelsfelder Hardt ohne Nr., AZ: 63/Q49/0500/2022 [#246322] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Grundstück: Iddelsfelder Hardt ohne Nr., AZ: 63/Q49/0500/2022 [#246322]
Datum
17. August 2022 16:27
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank fuer die Uebersendung der Dokumente. Ich glaube jedoch, dass hier etwas fehlt oder nicht aktuell ist. - das Regionalforstamt schrieb am 14.5.2020: "Die Umwandlung ist bis zum 31.03.2021 durchzuführen. Diese Genehmigung erlischt, wenn die Waldumwandlung nicht innerhalb dieser Frist durchgeführt wird (§ 42 Abs. 2 Satz 2 LFoG NRW)." - wann hat die Rodung stattgefunden? Meines Wissens erst dieses Jahr, da war die Genehmigung bereits erloschen. - einen Tag vorher hiess es vom Regionalforstamt sogar noch konkreter: "Die Fällmaßnahmen dürfen nur im Zeitraum vom 01.10.2020 bis 28.02.2021 durchgeführt werden." - weiterhin schreibt das Regionalforstamt: "Die Umwandlung ist nur zum Zwecke des Aus- / Neubaus des Tierheims Köln-Delibrück zulässig." - dem Lageplan zur Baugenehmigung entnehme ich, dass zum Zweck des Aus-/Neubaus 720qm (110+164+446) umgewandelt werden muessen. Eine Zweckbindung fuer die restlichen 680qm kann ich nicht erkennen, wodurch die Umwandlung dieser Flaeche nicht zulaessig ist. Ist dieser Lageplan vielleicht veraltet? Bitte schicken Sie den aktuellen Lageplan, aus dem der Zweck der gesamten 1400 gerodeten Quadratmeter ersichtlich ist. - Ein weiterer Hinweis, dass der Lageplan vielleicht veraltet ist, sind die eingezeichneten Poller. Aus der Baugenehmigung: "Die innerhalb der Parkplatzfläche liegende Waldrandfläche an den Hundezwingern ist abzupollern (s. Lageplan)" - im (veralteten?) Lageplan sind die Poller nicht innerhalb der Parkplatzflaeche, sondern auf der gegenueberliegenden Strassenseite. - diese Poller sollen dafuer sorgen, "dass sich die Fläche wieder naturnah entwickeln kann" - auf beiden Seiten der eingezeichneten Poller ist jedoch in der Realitaet gerodete, umgewandelte Waldflaeche, deren "naturnahe Entwicklung" zu unterbinden das Ziel der Genehmigung war; im Lageplan ist dort auf einer Seite noch Wald, auf der anderen Seite (ausserhalb der Schranke) der neue Wendehammer. Die Beschreibung in der Baugenehmigung und der Lageplan passen nicht zusammen. - weiterer Widerspruch: laut Baugenehmigung sind "Parkplatz- und Wegeflächen [...] mit einer flüssigkeitsdichten Decke aus Beton oder Asphalt in Straßenbauweise zu erstellen", im Lageplan ist der Parkplatz mit "Rasengittersteine" beschriftet. Welches Dokument ist korrekt? Bitte schicken Sie mir die aktuelle, korrekte Version des jeweils anderen Dokuments. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246322/

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Kommunalverwaltung Köln
AW: Grundstück: Iddelsfelder Hardt ohne Nr., AZ: 63/Q49/0500/2022 [#246322] Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
AW: Grundstück: Iddelsfelder Hardt ohne Nr., AZ: 63/Q49/0500/2022 [#246322]
Datum
2. September 2022 12:22
Status
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 17.08.2022, teile ich Ihnen mit, dass im Rahmen Ihres Informationsverfahrens nur bei der Behörde vorhandene Unterlagen zur Verfügung gestellt werden können. Dies bedeutet zugleich, dass die Behörde nicht verpflichtet ist, Informationen zu beschaffen, aufzubereiten oder zu konstruieren. Ein Rechtsanspruch auf Auswertung der Unterlagen hinsichtlich Ihrer Fragen besteht somit nicht. Mit der E-Mail vom 11.08.2022 habe ich Ihnen die geforderten Unterlagen zur Waldrodung im Baugenehmigungsverfahren mit dem Aktenzeichen 63/B29/2556/2020 zur Verfügung gestellt. Aktuellere Unterlagen liegen insoweit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen