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Waldumbau

Dokumente, Karten und Unterlagen betreffend:

-Wieviel Hektar Nadelwald seit 2007 in Laubwald umgewandelt wurden bzw. werden und ob dies durch Pflanzung, Saat etc. geschieht
- Wieviel Hektar seit 2007 mit Douglasien bepflanzt wurden
- Welche Flächen in Zukunft in Laubwald umgewandelt werden sollen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. September 2015
  • Frist
    16. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Märkisches Sauerland Details
Von
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Betreff
Waldumbau [#11336]
Datum
14. September 2015 21:25
An
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Märkisches Sauerland
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente, Karten und Unterlagen betreffend: -Wieviel Hektar Nadelwald seit 2007 in Laubwald umgewandelt wurden bzw. werden und ob dies durch Pflanzung, Saat etc. geschieht - Wieviel Hektar seit 2007 mit Douglasien bepflanzt wurden - Welche Flächen in Zukunft in Laubwald umgewandelt werden sollen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbetrieb Wald und Holz NRW Regionalforstamt Märkisches Sauerland
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist mir als Fachgebietsleiter Hoheit, zuständig für das Regionalforstamt…
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist mir als Fachgebietsleiter Hoheit, zuständig für das Regionalforstamt Märkisches Sauerland, zugeleitet worden. Die Beantwortung der drei Fragen ist jedoch nicht einfach, wenn nicht unmöglich. Dies aus folgenden Gründen: Die Zuständigkeit des Regionalforstamtes umfasst das Gebiet des gesamten Märkischen Kreises. Betreut durch unsere 17 Forstbetriebsbeamten werden jedoch i. d. R. nur Waldflächen, welche in Forstbetriebsgemeinschaften organisiert sind. Dies ist nur ein Teil des gesamten Waldbesitzes. Die Beratung anderer Waldbesitzer erfolgt auf deren Wunsch. Ferner haben wir keinen Einfluss auf größere Privatwaldbesitzer und Kommunen mit eigenem Personal. Somit sind Größenangaben über Umbestockungen von Laub- in Nadelholz nahezu unmöglich. Viele ehemalige Nadelholzflächen, welche Kyrill zum Opfer fielen, wurden darüber hinaus nicht aufgeforstet und haben sich natürlich entwickelt. Im Wesentlichen hat sich hier eine Bestockung aus Birke, Eberesche, Weide und Fichte eingefunden und zwar in unterschiedlichen Bestockungsgraden und Mischanteilen. Eine Erhöhung des Laubholzanteiles ist seit 2007 auf jeden Fall erkennbar. Was unter der Regie des Regionalforstamtes aufgeforstet wurde, ist ausnahmslos durch Pflanzung erfolgt. Auch was die Bepflanzung mit Douglasie betrifft sind genaue Flächenangaben aus o.a. Gründen ebenfalls nicht möglich. Aber auch hier ist eine Erhöhung des Flächenanteils der Douglasie erkennbar. Welche Flächen in Zukunft mit Laubholz aufgeforstet werden sollen liegt allein in der Entscheidung des Waldbesitzers, so dass auch hier Angaben nicht möglich sind. Beratung des Regionalfortstamtes zielt auf jeden Fall in Richtung Laubholzbestockung, ohne oder mit Mischung mit Nadelholz. Die Entscheidung der Waldbesitzer diesbezüglich hängt jedoch in hohem Maße von öffentlichen Fördermöglichkeiten der Maßnahmen ab. Ich bedauere, Ihnen keine konkreten Flächenangaben machen zu können, hoffe Ihnen jedoch mit den Angaben geholfen zu haben. Konkrete Flächenübersichten als Vergleich zur Situation vor 2007 könnten aber sicherlich nach einer erneuten Landeswaldinventur vorliegen. Mit freundlichen Grüßen