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Wale und Delfine in Gefangenschaft in der Bundesrepublik Deutschland

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

a) eine Liste aller Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, in denen Wale und / oder Delfine in Gefangenschaft gehalten werden

b) ob die Tiere der unter a) genannten Einrichtungen unter CITES fallen und ob die Genehmigungen zeitlich befristet sind

c) ob es Vorgaben seitens der Bundesregierung gibt, dass neue Tiere in die genannten Einrichtungen nicht mehr aufgenommen werden dürfen, sprich die künftige Gefangenschaft neuer Tiere verboten ist

Sollte für die unter c) genannte Frage das UIG/IFG nicht einschlägig sein, bitte ich höchst hilfsweise um Wertung als Bürgeranfrage der unter c) genannten Fragestellung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich benötige die Auskünfte auch im Rahmen meiner umweltpolitischen Tätigkeiten als gewählter Gemeindevertreter und bitte in sofern um Gebührenfreiheit nach §2 UIGGebV bzw. §2 IGFGebV.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Falls die Abgabe an ein anderes Bundesministerium aufgrund mir unbekannter abweichender Zuständigkeit erforderlich ist, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle und um entsprechende Abgabenachricht an mich.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen recht herzlich für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Januar 2019
  • Frist
    27. Februar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) eine Liste al…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wale und Delfine in Gefangenschaft in der Bundesrepublik Deutschland [#49919]
Datum
25. Januar 2019 16:21
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) eine Liste aller Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, in denen Wale und / oder Delfine in Gefangenschaft gehalten werden b) ob die Tiere der unter a) genannten Einrichtungen unter CITES fallen und ob die Genehmigungen zeitlich befristet sind c) ob es Vorgaben seitens der Bundesregierung gibt, dass neue Tiere in die genannten Einrichtungen nicht mehr aufgenommen werden dürfen, sprich die künftige Gefangenschaft neuer Tiere verboten ist Sollte für die unter c) genannte Frage das UIG/IFG nicht einschlägig sein, bitte ich höchst hilfsweise um Wertung als Bürgeranfrage der unter c) genannten Fragestellung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich benötige die Auskünfte auch im Rahmen meiner umweltpolitischen Tätigkeiten als gewählter Gemeindevertreter und bitte in sofern um Gebührenfreiheit nach §2 UIGGebV bzw. §2 IGFGebV. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Falls die Abgabe an ein anderes Bundesministerium aufgrund mir unbekannter abweichender Zuständigkeit erforderlich ist, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle und um entsprechende Abgabenachricht an mich. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen recht herzlich für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. Januar 2019, in der Sie um Auskunft nach dem Um…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Wale und Delfine in Gefangenschaft in der Bundesrepublik Deutschland [#49919]
Datum
19. Februar 2019 19:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. Januar 2019, in der Sie um Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) über in Deutschland gehaltene Delphine und Wale baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nicht vorhanden. Hinsichtlich Ihrer Anfrage lit. a) verfügt das BMU leider über keine Liste aller Einrichtungen in Deutschland, in denen Wale und/oder Delfine in Gefangenschaft gehalten werden. Ich gehe davon aus, dass auch sonst keiner öffentlichen Stelle eine solche Liste zur Verfügung steht. Meines Wissens nach werden nur im Zoo Duisburg und im Tiergarten Nürnberg Delphine und Wale gehalten. Zu Ihrer Frage lit. b): Alle Wal- und Delfinarten fallen unter die Regelungen des der EG-VO 338/97, mit der das Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) in der Europäischen Union umgesetzt wird. Ob und welche CITES-Genehmigungen oder -Bescheinigungen für die in Deutschland gehaltenen Wale oder Delfine bestehen, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dem BMU liegen keine Informationen zu konkreten CITES-Genehmigungen vor. Für Einfuhren von Walen und Delfinen unmittelbar aus Drittstaaten nach Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz zuständig. Im Übrigen sind hierfür grundsätzlich die Länder zuständig, insbesondere soweit die Tiere aus dem Raum der EU nach Deutschland verbracht werden. Dies gilt auch für Exemplare, die in Deutschland gezüchtet wurden. Bei Fragen zu konkreten CITES-Genehmigungen oder -Bescheinigungen müsste daher bei der jeweils zuständigen Stelle angefragt werden. Zu diesem Zwecke findet sich als Anlage eine Übersicht über die in den Ländern für CITES zuständigen Stellen. Bezüglich Ihrer Anfrage lit. c) sind uns keine Absichten der Bundesregierung bekannt, dass in Zukunft das Halten von Delphinen und Walen in Zoos oder vergleichbaren Einrichtungen ausnahmslos verboten werden soll, respektive neue Tiere generell nicht mehr aufgenommen werden dürfen. Hinweis: § 4 Abs. 3 UIG lautet: „(3) Wird der Antrag bei einer informationspflichtigen Stelle gestellt, die nicht über die Umweltinformationen verfügt, leitet sie den Antrag an die über die begehrten Informationen verfügende Stelle weiter, wenn ihr diese bekannt ist, und unterrichtet die antragstellende Person hierüber. Anstelle der Weiterleitung des Antrags kann sie die antragstellende Person auch auf andere ihr bekannte informationspflichtige Stellen hinweisen, die über die Informationen verfügen.“ Falls ich nichts mehr von Ihnen höre, gehe ich davon aus, dass Ihr Antrag nicht weiterverfolgt werden soll. Sollten Sie aber Zweifel an meinen Angaben haben, dass die Informationen hier nicht vorhanden sind, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen könnten. Für weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich habe meine Anfrage nunmehr an d…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Wale und Delfine in Gefangenschaft in der Bundesrepublik Deutschland [#49919]
Datum
20. Februar 2019 16:23
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich habe meine Anfrage nunmehr an die Behörden in Niedersachsen und Bayern weitergeleitet und danke Ihnen für Ihre Bemühungen und Auskünfte; die Anfrage an das BMU ist damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 49919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>