Wale und Delfine in Gefangenschaft in der Bundesrepublik Deutschland
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) eine Liste aller Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, in denen Wale und / oder Delfine in Gefangenschaft gehalten werden
b) ob die Tiere der unter a) genannten Einrichtungen unter CITES fallen und ob die Genehmigungen zeitlich befristet sind
c) ob es Vorgaben seitens der Bundesregierung gibt, dass neue Tiere in die genannten Einrichtungen nicht mehr aufgenommen werden dürfen, sprich die künftige Gefangenschaft neuer Tiere verboten ist
Sollte für die unter c) genannte Frage das UIG/IFG nicht einschlägig sein, bitte ich höchst hilfsweise um Wertung als Bürgeranfrage der unter c) genannten Fragestellung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich benötige die Auskünfte auch im Rahmen meiner umweltpolitischen Tätigkeiten als gewählter Gemeindevertreter und bitte in sofern um Gebührenfreiheit nach §2 UIGGebV bzw. §2 IGFGebV.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Falls die Abgabe an ein anderes Bundesministerium aufgrund mir unbekannter abweichender Zuständigkeit erforderlich ist, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle und um entsprechende Abgabenachricht an mich.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen recht herzlich für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum25. Januar 2019
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27. Februar 2019
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