Wallensteinstraße 10319

Mich würde es Interessieren warum die Wallensteinstrasse nur einseitig Asphaltiert wurde und auch nicht komplett, als man diese vor ein paar Jahren erneuert hatte?
Des weiteren würde mich interessieren, da sich auf dieser Strasse immer mehr Fahrradfahrer bewegen und durch die Fehlenden Sanierungsmaßnahmen immer mehr von diesen auf den Gehwegen bewegen, ob man eine neuerliche Sanierung in die Richtung plant und eventuell da es für viele Kinder ein Schulweg ist, eine Fahrradstrasse daraus machen könnte?
Bei einer Sanierung wäre natürlich der neue Feldweg auch betroffen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
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Klemens Körner
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg Details
Von
Klemens Körner
Betreff
Wallensteinstraße 10319 [#150756]
Datum
15. Juni 2019 09:47
An
Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mich würde es Interessieren warum die Wallensteinstrasse nur einseitig Asphaltiert wurde und auch nicht komplett, als man diese vor ein paar Jahren erneuert hatte? Des weiteren würde mich interessieren, da sich auf dieser Strasse immer mehr Fahrradfahrer bewegen und durch die Fehlenden Sanierungsmaßnahmen immer mehr von diesen auf den Gehwegen bewegen, ob man eine neuerliche Sanierung in die Richtung plant und eventuell da es für viele Kinder ein Schulweg ist, eine Fahrradstrasse daraus machen könnte? Bei einer Sanierung wäre natürlich der neue Feldweg auch betroffen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klemens Körner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Klemens Körner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klemens Körner
Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg
Sehr geehrter Herr Körner, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Anliegens und teile Ihnen mit, dass sic…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg
Betreff
WG: Wallensteinstraße 10319 [#150756]
Datum
27. Juni 2019 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Körner, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Anliegens und teile Ihnen mit, dass sich die Beantwortung Ihrer Anfrage aus personellen Gründen verzögern wird. Sobald ich eine Rückmeldung aus den betroffenen Fachbereichen erhalten habe, werde ich Ihnen diese zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

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Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg
Sehr geehrter Herr Körner, die Zuarbeiten liegen vor und ich möchte gern Ihre Fragen beantworten. Die Aussage, …
Von
Straßen- und Grünflächenamt Lichtenberg
Betreff
WG: Wallensteinstraße 10319 [#150756]
Datum
2. August 2019 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Körner, die Zuarbeiten liegen vor und ich möchte gern Ihre Fragen beantworten. Die Aussage, dass die Wallensteinstraße vor ein paar Jahren erneuert wurde, ist leider nicht zutreffend. Nach einer Leitungsverlegung der NBB im Jahr 2016 wurde lediglich bei der Wiederherstellung der Fahrbahnoberfläche auf dem Teil der Wallensteinstraße, auf dem die Leitungsverlegung erfolgte, eine Materialsubstitution vorgenommen und an Stelle von Großpflaster eine Asphaltbefestigung eingebaut wurde, um Radfahrenden hier eine bessere Fahrbahn anzubieten. Ein Komplettumbau der Wallensteinstraße wird seitens des Straßen- und Grünflächenamtes (SGA) als sehr dringend angesehen, da eine Asphaltierung des restlichen Fahrbahnbereiches nur mit gleichzeitigen Bau einer Regenentwässerungsanlage stattfinden kann. Derzeit ist hier kein Regenwasserkanal vorhanden. Für den Bau einer Regenentwässerungsanlage sind die Berliner Wasserbetriebe (BWB) zuständig. Das SGA ist laufend mit den BWB in Kontakt, um Straßen, mit gleichen Problemen, nach und nach abzuarbeiten. Für die Wallensteinstraße liegt jedoch noch kein Termin für die Errichtung eines Regenwasserkanals vor. Für Ihr Interesse an unserem Bezirk danke ich Ihnen sehr. Mit freundlichen Grüßen