Walter-Flex-Weg

-aussagekräftiges Dokument aus dem hervorgeht zu welchem Zeitpunkt in Wolfsburg der Walter-Flex-Weg so benannt wurde.

- behördeninterne Kommunikation zwecks Bedenken, Pläne, Vorhaben einer Umbenennung des Walter-Flex-Weges.

- ein aussagekräftiges Dokument, wie die Stadtverwaltung zur Vergangenheit von Walter Flex steht.

- ein aussagekräftiges Dokument, aus dem hervorgeht ob ein behördeninterner Prozess zur Umbenennung des Walter Flex Weges existiert.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. April 2022
  • Frist
    1. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
Johann Schreiber
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -aussagekräftiges D…
An Stadtverwaltung Wolfsburg Details
Von
Johann Schreiber
Betreff
Walter-Flex-Weg [#247171]
Datum
25. April 2022 09:39
An
Stadtverwaltung Wolfsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-aussagekräftiges Dokument aus dem hervorgeht zu welchem Zeitpunkt in Wolfsburg der Walter-Flex-Weg so benannt wurde. - behördeninterne Kommunikation zwecks Bedenken, Pläne, Vorhaben einer Umbenennung des Walter-Flex-Weges. - ein aussagekräftiges Dokument, wie die Stadtverwaltung zur Vergangenheit von Walter Flex steht. - ein aussagekräftiges Dokument, aus dem hervorgeht ob ein behördeninterner Prozess zur Umbenennung des Walter Flex Weges existiert.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 247171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247171/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Johann Schreiber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johann Schreiber
Stadtverwaltung Wolfsburg
Sehr geehrter Herr Schreiber, Ihre Nachricht wurde an die Kolleg*innen des Bereichs Gewerbe und Verkehr weitergel…
Von
Stadtverwaltung Wolfsburg
Betreff
AW: Walter-Flex-Weg [#247171]
Datum
25. April 2022 10:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schreiber, Ihre Nachricht wurde an die Kolleg*innen des Bereichs Gewerbe und Verkehr weitergeleitet. Sie erhalten voraussichtlich von dort eine weitere Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Wolfsburg
Sehr geehrter Herr Schreiber, als für die Straßenbenennung in der Stadt Wolfsburg zuständige Behörde, habe ich Ih…
Von
Stadtverwaltung Wolfsburg
Betreff
AW: Walter-Flex-Weg [#247171]
Datum
2. Mai 2022 13:30
Status
Warte auf Antwort
image001.png
182 Bytes


Sehr geehrter Herr Schreiber, als für die Straßenbenennung in der Stadt Wolfsburg zuständige Behörde, habe ich Ihre Anfrage erhalten. Ihre Anfrage wird derzeit geprüft. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Wolfsburg
Sehr geehrter Herr Schreiber, vielen Dank für Ihre Anfrage. Hiermit teile ich Ihnen folgende Information mit: Ih…
Von
Stadtverwaltung Wolfsburg
Betreff
AW: Walter-Flex-Weg [#247171]
Datum
22. Juni 2022 16:43
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.jpg
1,8 KB


Sehr geehrter Herr Schreiber, vielen Dank für Ihre Anfrage. Hiermit teile ich Ihnen folgende Information mit: Ihr begehrte Auskunftsanspruch besteht nicht. Weder das Niedersächsische Umweltinformationsgesetz (NUIG) noch das Umweltinformationsgesetz (UIG) begründen den von Ihnen begehrten Auskunftsanspruch. Bei den begehrten Informationen handelt es sich nicht um Umweltinformationen. Ein Anspruch nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation VIG liegt ebenfalls nicht vor. Ein Akteneinsichtsrecht nach dem Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz (Nds. VwVfG.) ist ebenfalls nicht feststellbar, da Sie nicht Beteiligter eines Verfahrens sind. Zudem begründet auch die städtische Informationsfreiheitssatzung keinen Auskunftsanspruch. Da Sie offensichtlich in Hamburg gemeldet sind, sind Sie somit nicht vom Anwendungsbereich der hiesigen Satzung erfasst. Mit freundlichen Grüßen