Wann gilt ein Geimpfter als geimpft nach Blutprobe?

Ich habe bereits das Innenministerium befragt, aber dort liegen keine Informationen vor. Dann versuche ich es bei Ihnen, denn Sie müssen ja wissen wann ein vermeintlich Geimpfter nach Blutprobe als Geimpft oder nicht geimpft gilt.

In der Tagesschau online, Stand: 13.01.2022 11:21 Uhr steht unter folgender Meldung +Razzien wegen falscher Impfausweise+

+Ein Hausarzt aus Bayern soll Impfungen vorgetäuscht und dafür Bescheinigungen ausgestellt haben.+
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/impfausweise-razzien-101.html

Zitat:

+Zudem wurde bei den Verdächtigen Blut entnommen, wie ein Sprecher der Polizei erklärte. Über einen Antikörper-Test will man nachweisen, dass sie nicht geimpft sind.+

1. Teilen Sie mir bitte mit ob ein Test gegen das:
S-Protein oder ein Test gegen das
N-Protein oder
Beides vorgenommen wird.
2. Wird eine Titerbestimmung mit standardisierten WHO-Einheiten (BAU/ml) vorgenommen oder nur ein positiv/negativ Ergebnis erwartet?
3. Wenn eine Titerbestimmung vorgenommen wird, ab welchem Wert nehmen Sie an, das eine Impfung erfolgreich war?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Januar 2022
  • Frist
    1. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wann gilt ein Geimpfter als geimpft nach Blutprobe? [#239020]
Datum
27. Januar 2022 15:42
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe bereits das Innenministerium befragt, aber dort liegen keine Informationen vor. Dann versuche ich es bei Ihnen, denn Sie müssen ja wissen wann ein vermeintlich Geimpfter nach Blutprobe als Geimpft oder nicht geimpft gilt. In der Tagesschau online, Stand: 13.01.2022 11:21 Uhr steht unter folgender Meldung +Razzien wegen falscher Impfausweise+ +Ein Hausarzt aus Bayern soll Impfungen vorgetäuscht und dafür Bescheinigungen ausgestellt haben.+ https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/impfausweise-razzien-101.html Zitat: +Zudem wurde bei den Verdächtigen Blut entnommen, wie ein Sprecher der Polizei erklärte. Über einen Antikörper-Test will man nachweisen, dass sie nicht geimpft sind.+ 1. Teilen Sie mir bitte mit ob ein Test gegen das: S-Protein oder ein Test gegen das N-Protein oder Beides vorgenommen wird. 2. Wird eine Titerbestimmung mit standardisierten WHO-Einheiten (BAU/ml) vorgenommen oder nur ein positiv/negativ Ergebnis erwartet? 3. Wenn eine Titerbestimmung vorgenommen wird, ab welchem Wert nehmen Sie an, das eine Impfung erfolgreich war?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239020 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239020/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wann gilt ein Geimpfter als geimpft nach Blutp…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Wann gilt ein Geimpfter als geimpft nach Blutprobe? [#239020]
Datum
1. März 2022 08:54
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wann gilt ein Geimpfter als geimpft nach Blutprobe?“ vom 27.01.2022 (#239020) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wann gilt ein Geimpfter als geimpft nach Blutp…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Wann gilt ein Geimpfter als geimpft nach Blutprobe? [#239020]
Datum
1. März 2022 08:55
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wann gilt ein Geimpfter als geimpft nach Blutprobe?“ vom 27.01.2022 (#239020) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in in der Anlage finden Sie das Antwortschreiben zu Ihrem IFG.NRW-Antrag vom 27. Januar 2022.…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Wann gilt ein Geimpfter als geimpft nach Blutprobe? [#239020]
Datum
24. März 2022 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
710,4 KB
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997 Bytes
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9,1 KB


Sehr Antragsteller/in in der Anlage finden Sie das Antwortschreiben zu Ihrem IFG.NRW-Antrag vom 27. Januar 2022. Mit freundlichen Grüßen