Wann muss ein (in Zivil außer Dienst) anwesender Polizist Anzeige erstatten?

Müsste ein Polizist Anzeige erstatten wenn ein Wasserversorger:
a) Eine Gemeindeverbindungsstraße durch eine (ungenehmigte) Veranstaltung blockiert (Nötigung?);
b) friedliche protestierende Passanten durch den TLF 24/50 Wasserwerfer der FFW beregnen lässt - Missbrauch der staatl. Gewaltmonopols, unverhältnismäßiger Zwangsmitteleinsatz durch Unbefugte (Landfriedensbruch?)
c) durch die Beregnung der Straße bei Bodenfrost diese vereist wird, ohne dass es deswegen eine Sperrung, Hinweis oder Posten gibt (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?);
Wären das einzeln oder in der Summe anzeigepflichtige Offizialdelikte, oder nur banale Wasserspiele zur Erheiterung lokalpolitischer Pseudoprominenter.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Müsste ei…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Wann muss ein (in Zivil außer Dienst) anwesender Polizist Anzeige erstatten? [#188050]
Datum
5. Juni 2020 11:27
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Müsste ein Polizist Anzeige erstatten wenn ein Wasserversorger: a) Eine Gemeindeverbindungsstraße durch eine (ungenehmigte) Veranstaltung blockiert (Nötigung?); b) friedliche protestierende Passanten durch den TLF 24/50 Wasserwerfer der FFW beregnen lässt - Missbrauch der staatl. Gewaltmonopols, unverhältnismäßiger Zwangsmitteleinsatz durch Unbefugte (Landfriedensbruch?) c) durch die Beregnung der Straße bei Bodenfrost diese vereist wird, ohne dass es deswegen eine Sperrung, Hinweis oder Posten gibt (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?); Wären das einzeln oder in der Summe anzeigepflichtige Offizialdelikte, oder nur banale Wasserspiele zur Erheiterung lokalpolitischer Pseudoprominenter.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 188050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188050 Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wann muss ein (in Zivil außer Dienst) an…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Wann muss ein (in Zivil außer Dienst) anwesender Polizist Anzeige erstatten? [#188050]
Datum
7. Juli 2020 02:52
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wann muss ein (in Zivil außer Dienst) anwesender Polizist Anzeige erstatten?“ vom 05.06.2020 (#188050) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 188050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188050/

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Leopold Mayer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wann muss ein (in Zivil außer Dienst) an…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
AW: Wann muss ein (in Zivil außer Dienst) anwesender Polizist Anzeige erstatten? [#188050]
Datum
7. Juli 2020 02:52
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Wann muss ein (in Zivil außer Dienst) anwesender Polizist Anzeige erstatten?“ vom 05.06.2020 (#188050) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 188050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188050/ Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>