Wann muss ein (in Zivil außer Dienst) anwesender Polizist Anzeige erstatten?
Müsste ein Polizist Anzeige erstatten wenn ein Wasserversorger:
a) Eine Gemeindeverbindungsstraße durch eine (ungenehmigte) Veranstaltung blockiert (Nötigung?);
b) friedliche protestierende Passanten durch den TLF 24/50 Wasserwerfer der FFW beregnen lässt - Missbrauch der staatl. Gewaltmonopols, unverhältnismäßiger Zwangsmitteleinsatz durch Unbefugte (Landfriedensbruch?)
c) durch die Beregnung der Straße bei Bodenfrost diese vereist wird, ohne dass es deswegen eine Sperrung, Hinweis oder Posten gibt (gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?);
Wären das einzeln oder in der Summe anzeigepflichtige Offizialdelikte, oder nur banale Wasserspiele zur Erheiterung lokalpolitischer Pseudoprominenter.
Anfrage abgelehnt
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Datum5. Juni 2020
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7. Juli 2020
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