Wann werden endlich Abbiegeassisenten bei LKW und anderen großen Fahrzeug Pficht?

Allein hier in München sind in den letzten Monaten mindestens 2 Personen durch rechts abbiegenden LKW getötet worden! Ich kenne nicht die Zahlen für ganz Deutschland. Aber jede tote Person, ist eine zu viel! Wann wird Ihr Ministerium endlich aktiv? Denken sie mal in erster Linie an die Hinterbliebenen der Opfer, was die für den Rest ihres Lebens durchmachen müssen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2019
  • Frist
    12. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Allein hier in Münc…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wann werden endlich Abbiegeassisenten bei LKW und anderen großen Fahrzeug Pficht? [#168148]
Datum
8. Oktober 2019 20:47
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Allein hier in München sind in den letzten Monaten mindestens 2 Personen durch rechts abbiegenden LKW getötet worden! Ich kenne nicht die Zahlen für ganz Deutschland. Aber jede tote Person, ist eine zu viel! Wann wird Ihr Ministerium endlich aktiv? Denken sie mal in erster Linie an die Hinterbliebenen der Opfer, was die für den Rest ihres Lebens durchmachen müssen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.10.2019 zum Thema verpflichtende Einführung von A…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Wann werden endlich Abbiegeassisenten bei LKW und anderen großen Fahrzeug Pficht? [#168148]
Datum
25. Oktober 2019 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.10.2019 zum Thema verpflichtende Einführung von Abbiegeassistenten. Leider ereignen sich immer noch viel zu oft schreckliche Abbiegeunfälle, bei denen vor allem Fahrradfahrer, darunter häufig Kinder, zu Schaden kommen. Der Vorfall an der Corneliusbrücke in München am 20.05.2019 ist ein besonders tragischer Fall. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat sich bereits auf EU-Ebene für eine schnelle und verpflichtende Verbreitung von Lkw-Abbiegeassistenzsystemen stark gemacht, da eine verpflichtende Einführung von Lkw-Abbiegeassistenten im nationalen Recht ohne eine europäische Regelung von Lkw derzeit leider nicht möglich ist. Die bei Rechtsabbiegeunfällen besonders im Fokus stehenden Güterkraftverkehrsfahrzeuge ab 3,5 t Gesamtmasse (u.a. Lkw) und Kraftomnibusse unterliegen dem EU-Typgenehmigungsrecht und dementsprechend den Anforderungen der derzeit anzuwendenden EU-Richtlinie 2007/46/EG. Zur Durchführung dieser Richtlinie werden in Rechtsakten besondere technische Anforderungen für den Bau und den Betrieb von Fahrzeugen festgelegt. Die Richtlinie enthält jedoch keine Aus- oder Nachrüstpflicht bzw. einen Rechtsakt für Abbiegeassistenzsysteme. Die Mitgliedstaaten dürfen dementsprechend die Zulassung, den Verkauf, die Inbetriebnahme oder die Teilnahme am Straßenverkehr von Fahrzeugen nicht unter Verweis auf die von dieser Richtlinie erfassten Aspekte des Baus oder der Wirkungsweise untersagen, beschränken oder behindern, wenn diese den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen. Eine von der Richtlinie und deren Anforderungen abweichende Aus- bzw. Nachrüstungsverpflichtung ist daher national nicht umsetzbar. Dies kann nur über eine Änderung der EU-Vorschriften erfolgen. Es ist der Initiative des BMVI zu verdanken, dass zukünftig neue Güterkraftverkehrsfahrzeuge ab 3,5 t Gesamtmasse und Kraftomnibusse verpflichtend mit Abbiegeassistenzsystemen auszurüsten sind. Bei den Diskussionen zum Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Anpassung der technischen Anforderungen hinsichtlich der allgemeinen Sicherheit und dem Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer an den Stand der Technik hat das BMVI die verpflichtende Ausrüstung von Nutzfahrzeugen ab 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Kraftomnibussen mit Abbiegeassistenzsystemen eingebracht und durchgesetzt. Eine Ausrüstungspflicht ab 2020 für alle entsprechenden Neufahrzeuge, die das BMVI in diesem Zusammenhang vorschlug, wurde von den anderen EU-Mitgliedstaaten jedoch mehrheitlich abgelehnt. Die Ausrüstungspflicht wird daher nach derzeitigem Stand für neue Fahrzeugtypen erst ab 2022 und neue Fahrzeuge ab 2024 gelten. Um Unternehmen, Kommunen und Organisationen zu bewegen, ihren Fuhrpark bereits vor dem verbindlichen Einführungsdatum auf EU-Ebene mit Abbiegeassistenten nachzurüsten bzw. ausschließlich Neufahrzeuge mit Abbiegeassistenten anzuschaffen, hat Bundesminister Andreas Scheuer im Sommer 2018 die "Aktion Abbiegeassistent" ins Leben gerufen. Wer sich freiwillig zur Nachrüstung bzw. Neubeschaffung von Lkw mit Abbiegeassistenten verpflichtet, kann offizieller Sicherheitspartner des BMVI werden und unterstützt damit die Verbreitung von Abbiegeassistenten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere für Radfahrer und Fußgänger. Wir haben inzwischen schon 114 Sicherheitspartner einschließlich großer deutscher Handelsketten, verschiedener Städte, Landkreise und kommunaler Betriebe (wie der Abfallwirtschaftsbetrieb München) und der Johanniter-Unfall-Hilfe ernannt. Diese nutzen mindestens 4.000 Lkw mit Abbiegeassistenten, bis Jahresende sollen noch mindestens 1.000 weitere hinzukommen. Wir werden die Zahl der Sicherheitspartnerschaften konsequent weiter ausbauen. Zudem unterstützen uns 30 Verbände, weil inzwischen ein gesellschaftlicher Konsens besteht, schnell möglichst viele Lkw mit Abbiegeassistenten aus- bzw. nachzurüsten. Als Teil der Aktion Abbiegeassistent geht das BMVI mit gutem Beispiel voran und rüstet die Fahrzeuge im eigenen nachgeordneten Bereich mit Abbiegeassistenten aus. Derzeit sind bereits über 80 Fahrzeuge der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung mit Abbiegeassistenten unterwegs. Darüber hinaus hat das BMVI ein Förderprogramm für die freiwillige Aus- und Nachrüstung von Lkw und Bussen mit Abbiegeassistenten aufgelegt. Das Programm fördert bis Ende 2024 neben der Ausrüstung von Neufahrzeugen auch die Nachrüstung von Bestandsfahrzeugen. Für das Jahr 2019 stehen insgesamt 10 Mio. Euro zur Verfügung, die aufgrund der großen Nachfrage bereits gebunden sind und in den nächsten Jahren verstetigt werden. Damit können jährlich bei gleichbleibendem Fördervolumen und unter Zugrundelegung der Höchstfördersumme ca. 6.200 Kraftfahrzeuge aus- und nachgerüstet werden. Allerdings geht das BMVI davon aus, dass bei Marktgängigkeit weiterer Abbiegeassistenzsysteme deren Kosten fallen werden, so dass mehr Abbiegeassistenzsysteme gefördert werden können. Das BMVI hat darüber hinaus in den vergangenen Jahren verschiedene Aufklärungsmaßnahmen initiiert und fördert Maßnahmen und Aktionen des Deutschen Verkehrssicherheitsrats sowie der Deutschen Verkehrswacht zum Thema "Radverkehrssicherheit". Das BMVI wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass so viele Lkw und Busse wie möglich schnellstmöglich mit Abbiegeassistenten ausgestattet werden. Mit freundlichen Grüßen