Wann wird der Vorschlag zur Lösung Arbeitslose erfolgreich in Arbeit bringen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt?

Wann wird der Vorschlag zur Lösung Arbeitslose erfolgreich in Arbeit bringen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt?
Mein Vorschlag:

An die Mitarbeiter Agentur für Arbeit, Jobcenter:

1. ( Zielvorgabe / Verstand) Der Kunde ist König

2. (ansprechen Gefühl) Wenn der Kunde glücklich ist sind wir es auch.

3. (Weg) Wir sind für den Kunden da - immer erreichbar und lösen seine Probleme.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Dezember 2018
  • Frist
    5. Januar 2019
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Jörg Schubert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wann wird der Vo…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Jörg Schubert
Betreff
Wann wird der Vorschlag zur Lösung Arbeitslose erfolgreich in Arbeit bringen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt? [#35055]
Datum
4. Dezember 2018 19:38
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wann wird der Vorschlag zur Lösung Arbeitslose erfolgreich in Arbeit bringen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt? Mein Vorschlag: An die Mitarbeiter Agentur für Arbeit, Jobcenter: 1. ( Zielvorgabe / Verstand) Der Kunde ist König 2. (ansprechen Gefühl) Wenn der Kunde glücklich ist sind wir es auch. 3. (Weg) Wir sind für den Kunden da - immer erreichbar und lösen seine Probleme.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Schubert <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Schubert
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Schubert, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde umgehend weitergeleitet. Dieses …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Wann wird der Vorschlag zur Lösung Arbeitslose erfolgreich in Arbeit bringen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt? [#35055]
Datum
4. Dezember 2018 20:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schubert, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde umgehend weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
Jörg Schubert
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wann wird der Vorschlag zur Lösung Arbeitslose…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Jörg Schubert
Betreff
AW: Wann wird der Vorschlag zur Lösung Arbeitslose erfolgreich in Arbeit bringen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt? [#35055]
Datum
5. Januar 2019 07:56
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Wann wird der Vorschlag zur Lösung Arbeitslose erfolgreich in Arbeit bringen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt?“ vom 04.12.2018 (#35055) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Jörg Schubert Anfragenr: 35055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jörg Schubert

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Bitte um Übersendung Ihrer postalischen Anschrift Sehr geehrter Herr Schubert, vielen Dank für Ihre Emails vom 4.…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Bitte um Übersendung Ihrer postalischen Anschrift
Datum
18. Januar 2019 10:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schubert, vielen Dank für Ihre Emails vom 4. Dezember 2018 und 5. Januar 2019, in denen Sie nachfragen, wann der Vorschlag zur Lösung Arbeitslose erfolgreich in Arbeit zu bringen im Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt wird. Ihr Auskunftsbegehren stützen Sie auf § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Das IFG ermöglicht den Zugang zu amtlichen Informationen. Entgegen Ihrer Ansicht stellt Ihr Vorschlag, Arbeitslose erfolgreich in Arbeit zu bringen, keinen Antrag im Sinne des IFG dar. Daher habe ich Ihre Anfrage als Bürgereingabe gewertet und werde mich zu ihrem Vorschlag äußern. Dafür benötige ich allerdings Ihre postalische Anschrift, da Bürgereingaben nur postalisch beantwortet werden. Ich bitte daher um Übersendung Ihrer postalischen Anschrift. Vielen Dank und freundliche Grüße,